• 06.11.2012, 12:14:39
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Absetzbarkeit der Kinderbetreungskosten auf 14 Jahre ausdehnen

Familien brauchen qualitativ hochwertige Kinderbetreuung

Utl.: Familien brauchen qualitativ hochwertige Kinderbetreuung=

Sankt Pölten (OTS) - Durch den teilweise "Gratis"-Zugang zu
Kinderbetreuung für unter sechsjährige haben Eltern von Kindern
dieser Altersgruppe keinen nennenswerten "Absetzbedarf".

Einen sehr hohen Bedarf ortet Family Business hingegen, so die
Geschäftsführerin Alice Pitzinger-Ryba, bei den Kindern zwischen 10
und 14 Jahren. Schon bei der an sich sehr positiven Einführung der
Absetzbarkeit haben die Kinderbetreuungsexperten darauf hingewiesen,
dass der Betreuungsaufwand für Kinder bis zum 14. Lebensjahr besteht.

Im 10. Lebensjahr eines Kindes steht nicht nur ein Schulwechsel
an, sondern ebenso die Pubertät "vor der Türe". Auf diesen Gründen
ist eine qualitätsvolle und kompetente Betreuung unerlässlich. Im
Idealfall sollten in der Nachmittagsbetreuung alle Hausübungen und
Lernaufgaben erledigt werden, so dass am abend Familienzeit gelebt
werden kann. Dieser hohe Anspruch kann nicht kostenlos für Eltern
sein, deshalb muss zumindestens die Möglichkeit einer Abesetzbarkeit
der Hortkosten bis zum 14. Lebensjahr des Kindes bestehen, fordert
die Bundesgschäftsführerin des Vereins "Family Business",
www.kinderbetreuung.at.

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