"Bürgeranwalt" am 27. Oktober: Falsches "X"
Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung "Bürgeranwalt" am Samstag, dem 27. Oktober 2012, um 17.30 Uhr in ORF 2 folgende Fälle:
Falsches "X"
Ein kleines Kreuz am falschen Fleck bringt eine Familie in Oberösterreich monatlich um mehrere hundert Euro. Nach der Geburt der Tochter hatte Familie R. das Kinderbetreuungsgeld bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse beantragt, allerdings hatte Frau R. aus Versehen statt "einkommensabhängig" "pauschal" angekreuzt. Daran änderte auch ein sofortiger Anruf bei der Gebietskrankenkasse nichts, denn die einmal angekreuzte Auszahlungsvariante könne laut Gesetz nicht mehr geändert werden. Kein Einzelfall, deswegen diskutiert Volksanwalt Dr. Peter Kostelka mit Dr. Ingrid Nemec vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend über eine eventuelle Gesetzesänderung.
Keine Chance für Wachkomapatient?
Ein 55-jähriger Salzburger liegt nach einem Herzinfarkt seit neun Monaten in einem Altersheim im Wachkoma. Seine Familie möchte Herrn L. in der Albert-Schweitzer-Klinik in Graz unterbringen, die Klinik ist auf die Behandlung von Wachkomapatienten spezialisiert und würde Hubert L. auch sofort aufnehmen. Das Land Salzburg verweigert allerdings die Kostenübernahme für die Spezialklinik mit der Begründung, der Zustand von Herrn L. sei "nicht verbesserungsfähig".
Schuldenberg statt Pensionsvorsorge?
Mehr als 120.000 Euro Schaden hat ein 65-jähriger Pensionist in Vorarlberg, der eine private Altersvorsorge wollte. Wie die Redaktion "Bürgeranwalt" in Erfahrung gebracht hat, ist es Dutzenden Bürgerinnen und Bürgern, die nicht spekulieren, sondern nur für ihre Pension vorsorgen wollten, ähnlich ergangen. Wurden sie in die Irre geführt? Darüber diskutiert Peter Resetarits mit zwei Rechtsanwälten, die die betroffenen Anleger bei Gericht vertreten.
Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage als Video-on-Demand abrufbar und wird auch als Live-Stream auf der ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) angeboten.