• 03.10.2012, 12:01:12
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  • OTS0158 OTW0158

LK Österreich: Regelmäßige Kontrollen selbstverständlich

Vereinsgesetz als klare Rechtsgrundlage - Eigener Ausschuss kontrolliert Gebarung

Utl.: Vereinsgesetz als klare Rechtsgrundlage - Eigener Ausschuss
kontrolliert Gebarung=

Wien (OTS) - Die Landwirtschaftskammer Österreich ist wie der
Österreichische Gewerkschaftsbund als Verein nach dem Vereinsgesetz
organisiert (seit 1953). Als sogenannter "großer Verein" unterliegt
die LK Österreich den strengen Rechnungslegungsbestimmungen des
Unternehmensgesetzbuches, welche die ordnungsgemäße Erstellung eines
jährlichen Rechnungsabschlusses verlangen sowie dessen Prüfung durch
einen Wirtschaftsprüfer.

Für die Überprüfung der laufenden Gebarung und des
Rechnungsabschlusses einschließlich der Verwendung der
Mitgliedsbeiträge ist statutengemäß ein Kontrollausschuss
eingerichtet, in den jedes Mitglied der LK Österreich einen Vertreter
entsendet.

Die Vollversammlung der LK Österreich als zuständiges Organ hat
auch den jüngsten Rechnungsabschluss wieder einstimmig genehmigt.
Dieser von einem Wirtschaftsprüfer attestierte Rechnungsabschluss
wurde vorab vom Kontrollausschuss geprüft. Dieser legte der
Vollversammlung darüber Bericht und empfahl die Annahme, teilt die LK
Ö mit.
(Schluss)

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