• 22.09.2012, 09:31:24
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LR Ragger: Fauler Kompromiss statt Kinder- und Jugendschutz

Neues längst fälliges Jugendschutzgesetz scheitert an Uneinigkeit von SPÖ und ÖVP

Utl.: Neues längst fälliges Jugendschutzgesetz scheitert an
Uneinigkeit von SPÖ und ÖVP=

Klagenfurt (OTS/FPK Kärnten) - "Der Schutz von gefährdeten Kindern
sollte wichtiger sein als taktische Polit-Manöver". Mit diesen Worten
kritisiert der Kärntner Sozialreferent LR Mag. Christian Ragger
heute, Samstag, den Plan von Bundesminister Reinhold Mitterlehner,
die längst fällige Verbesserung des Jugendwohlfahrtsgesetzes
neuerlich zu verschieben. Statt dessen schlägt Mitterlehner ein
Provisorium in Form einer Art. 15a-B-VG - Vereinbarung zwischen Bund
und Ländern vor.
"23 Jahre alt ist das Grundsatzgesetz, nach welchem die Länder ihre
Ausführungsbestimmungen erlassen. Es ist dringend zu ergänzen, weil
es nicht mehr zeitgemäß ist", erklärt LR Ragger.
Zwei Dinge seien wesentlich: Das Vier-Augen-Prinzip bei der Abklärung
der sensiblen und schwierigen Frage, ob ein Kind aus einem
problematischen Elternhaus genommen werden muss. "Das ist für die
SozialarbeiterInnen immer eine Gratwanderung und wir müssen ihnen
diese Last ein wenig erleichtern, indem eine zweite Fachmeinung
vorgeschrieben wird", betonte Ragger. Der zweite bedeutende Punkt sei
die bessere Vernetzung der Jugendwohlfahrtsbehörden mit Schule,
Kindergarten und Exekutive. "Wenn es um das Wohl der Kinder geht,
müssen wir festlegen, wie Mitteilungen zu erfolgen und nach welchem
Muster diese zu erstatten sind", fordert Ragger.
All das soll wieder verschoben werden, weil die Verantwortlichen von
SPÖ und VP auf Bundes- und Länderebene sich nicht einigen können.
"Das ist ein neuer Beweis dafür, dass die Regierungsparteien am Ende
sind und ihre internen Konflikte nur mühsam verschleiern können,
indem lauter faule Kompromisse geschlossen werden,", bemängelt
Ragger.
Es sei bedauerlich, dass Rot und Schwarz diese zweifelhafte Strategie
auch auf Kosten des Jugend- und Kinderschutzes verfolgen. "Weil er es
aufgrund dieser Uneinigkeit nicht zustande bringt, ein verstaubtes
Bundes-Jugendwohlfahrtsgesetz zu entsorgen, plant der Minister ein
Provisorium, mit dem niemanden geholfen ist. Der Bund konnte sich
bisher nicht zu den wahren Kosten der Jugendwohlfahrt bekennen", so
Ragger.
Das Land Kärnten gebe derzeit knapp über 45 Mio. Euro für die
Jugendwohlfahrt aus. "Dank einer Forcierung der Prävention sei es in
Kärnten gelungen, stationäre Unterbringungen von Kindern und
Jugendlichen, die deutlich kostenintensiver seien, deutlich zu
reduzieren", unterstreicht er.
Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage werde es für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendwohlfahrt immer
schwieriger, fachlich zeitgemäße Standards zu erfüllen. In Kärnten
sei man mit der Schulsozialarbeit, dem Ausbau des Streetwork-Dienstes
und der Einführung des Elterndiploms ein Vorreiter. "Sollte der Bund
weiter keine Lösung zustande bringen, werden wir das Kärntner
Jugendwohlfahrtsgesetz, soweit im Rahmen des "alten"
Bundes-Jugendwohlfahrtsgesetzes möglich, novellieren", so Ragger
abschließend.

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