- 10.09.2012, 17:02:47
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Private Krankenanstalten bieten erstklassige Medizin und gewährleisten uneingeschränkte Versorgung der PatientInnen
Vorwürfe der neuen Patientenanwältin vollkommen haltlos
Utl.: Vorwürfe der neuen Patientenanwältin vollkommen haltlos=
Wien (OTS) - "Derart unbegründete Vorwürfe der neuen
Patientenanwältin Pilz können wir keinesfalls stehen lassen", erklärt
Mag. Cornelia Obermeier, Generalsekretärin des Verbandes der
Privatkrankenanstalten Österreichs. "In den privaten Krankenhäusern
legen wir größten Wert auf die Sicherheit unserer PatientInnen und
können diese auch bestens gewährleisten." In allen privaten
Krankeneinrichtungen gibt es rund um die Uhr einen ärztlichen Dienst,
auch wenn der Vertrauensarzt des Privatpatienten bereits gegangen
ist. Dadurch ist eine kompetente, medizinische RundumBetreuung zu
jeder Zeit gewährleistet, wie in jedem öffentlichen Spital.
"PrivatpatientInnen auf unsachliche Art und mit unwahren Behauptungen
Angst zu machen, um sie in die öffentlichen Krankenanstalten zu
locken, ist absolut unprofessionell und letztklassig. Hier müssen wir
einfach aufklären."
Prinzip der "abgestuften Versorgungsintensität" betrifft
private ebenso wie öffentliche Krankenhäuser
In Österreich wird zwischen Standardkrankenhaus,
Schwerpunktkrankenhaus und Zentralkrankenanstalt (in Wien das AKH)
unterschieden. Das Prinzip der "abgestuften Versorgungsintensität"
sieht vor, dass Patienten in schwerwiegenden Fällen in Schwerpunkt-
oder Zentralkrankenanstalten transferiert werden. Dies gilt für
öffentliche ebenso wie für private Krankenhäuser. "Es wäre vollkommen
unwirtschaftlich alle Krankenhäuser in derselben Intensität auf
hochkomplexe medizinische Akutsituationen vorzubereiten. Das kann
sich auch die öffentliche Hand nicht leisten", so Mag. Cornelia
Obermeier, Generalsekretärin des Verbandes der Privatkrankenanstalten
Österreichs. "Deswegen werden die anderen Wiener Spitäler von der
Patientenanwältin aber nicht als "Kaffspitäler" bezeichnet. Wir
fragen uns, woher diese ungleiche Bewertung rührt." In der
Zentralkrankenanstalt ist durch Geräte, Personaldichte und eine für
alle Eventualitäten ausgestattete Intensivstation die zweifellos
beste Versorgungssituation in Akutfällen gegeben. "Hochkomplexe
Operationen, z.B. am Herzen, bei denen mit Komplikationen gerechnet
werden muss, werden sinnvoller Weise im Wiener AKH durchgeführt", so
Mag. Obermeier. "Der weitaus größte Teil aller Eingriffe - vom Grauen
Star über Geburten und Blinddarm bis hin zum Knieimplantat - kann
jedoch auch in Krankenanstalten mit niedrigerer Versorgungsintensität
problemlos durchgeführt werden. Die medizinische Ausstattung der
Privatkliniken ist dabei erstklassig." Bei der Einführung modernster
Medizintechnik sind speziell die Wiener Privatkrankenanstalten oft
Vorreiter, die Ausstattung reicht dabei weit über die eines
Standardkrankenhauses hinaus.
Transferrate der Privatspitäler unter 2%: Öffentliche Häuser
transferieren ebenso
Rund 2 von 100 Patienten werden in ein Schwerpunkt- oder
Zentralkrankenhaus gebracht. Dies wird dann nötig, wenn sich der
Zustand eines Patienten beispielsweise aufgrund einer
unvorhersehbaren Infektion bedeutend verschlechtern sollte. "Auch
hier gilt: Es geht nicht um einen Transfer von einem privaten in ein
öffentliches Krankenhaus - sondern um eine rasche Überstellung der
Patienten ins Wiener AKH, wie sie auch von öffentlichen
Krankenhäusern laufend durchgeführt wird", erklärt Mag. Obermeier.
"Die Sicherheit unserer PatientInnen steht an erster Stelle. Wir
verpflichten uns höchsten Standards in den Bereichen
Patientensicherheit, Transparenz und Qualität. Gerade darum wird
selbstverständlich überstellt, wenn das die uneingeschränkte
Sicherheit des Patienten verlangt."
Haftungsverweis auf der Website?
Selbstverständlich ist ein Arzt für seine medizinische Leistung
verantwortlich. Als Angestellter eines Krankenhauses haftet in erster
Linie das Krankenhaus ("Dienstnehmer-Haftpflicht"). Im privaten
Bereich tritt der Belegarzt als Unternehmer auf und haftet daher auch
direkt dem Patienten gegenüber - umso mehr tritt für Belegärzte die
Sicherheit der Patienten in den Vordergrund. Im Rahmen der
Organisationshaftung ist aber natürlich immer auch das Haus
involviert. "Nachdem dies alles gesetzlich geregelt ist, sieht der
Verband der Privatkrankenanstalten bisher keinerlei Grund, darauf
zusätzlich auf Websites der Kliniken hinzuweisen", so Mag. Obermeier.
"Aber wir können natürlich gerne über alles diskutieren."
Warum entscheiden sich Ärzte für ein privates Spital?
Im November 2011 wurde im Rahmen des Qualitätsmanagements der
Goldenes Kreuz Privatklinik zum zweiten Mal eine systematische
Befragung aller ÄrztInnen durchgeführt. Die Befragung erhob u.a. die
Relevanz unterschiedlicher Aspekte, welche die Entscheidung eines
Arztes für ein Krankenhaus beeinflussen (1) : Der
Infrastrukturbeitrag steht dabei nahezu an letzter Stelle.
(1) Die BelegärztInnen wurden eingeladen, online oder schriftlich
einen Fragebogen zu beantworten. Für die Befragung war der
vierwöchige Zeitraum von 14. November bis 12. Dezember 2011
vorgesehen. Bis zum 12. Dezember 2011 hatten 89 von insgesamt 291
BelegärztInnen den Fragebogen beantwortet.
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