BZÖ-Bucher, Haubner: Sexualstraftätern und Kinderschändern muss Zugang zu Fußfesseln verwehrt werden
BZÖ übermittelt Antrag an Cap und Kopf und steht für Verfassungsmehrheit zur Verfügung - BZÖ-Haubner will Frühwarnsystem und Strafverschärfungen
Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher kündigte heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner die Übermittlung eines BZÖ-Antrages an die Klubobmänner der Regierungsparteien Cap und Kopf an, wonach verhindert werden soll, dass Sexualstraftäter künftig Fußfesseln erhalten können. "Ich hoffe, dass den Worten von SPÖ und ÖVP auch rasche Taten folgen. Das BZÖ macht seit Jahren auf die Missstände aufmerksam und fordert Strafverschärfungen. Es ist zu befürchten, dass nach den aktuellen Skandalfällen die Regierungsparteien dieses Thema versanden lassen wollen. Das wird das BZÖ verhindern. Wir stehen für eine Verfassungsmehrheit zur Verfügung, damit Sexualstraftätern und Kinderschändern der Zugang zu Fußfesseln endgültig verwehrt wird. Es muss hier endlich ein Schlusspunkt gesetzt werden", so Bucher.
Haubner verwies auf die bestehenden 10 Forderungen des BZÖ unter dem Titel "Kinderschutz jetzt!". Diese müssten sofort umgesetzt werden. Einerseits gehe es darum, ein funktionierendes Frühwarnsystem betreffend dem Schutz von Kindern einzurichten, andererseits Strafverschärfungen zu beschließen. "Derzeit besteht in der Öffentlichkeit massiv der Eindruck, dass Kinder manchmal als Opfer zweiter Klasse behandelt werden. Das muss sich ändern."
Die BZÖ-Familiensprecherin übte in diesem Zusammenhang Kritik an ÖVP-Familienminister Mitterlehner, der seit Jahren kein bundeseinheitliches Kinder- und Jugendhilfegesetz zustande bringe. "Wenn sich Mitterlehner immer auf die Blockade der Länder ausredet, dann stellt sich die Frage nach der Durchsetzungskraft des Ministers. Denn ohne wirksame bundeseinheitliche Regelungen ist auch kein funktionierendes Frühwarnsystem beim Kinderschutz möglich".
Haubner forderte weiters den Ausbau des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass, um auch mögliche psychosoziale Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen, eine lebenslange Führungsaufsicht nach Haftentlassung sowie ein lebenslanges Berufsverbot etwa für Pädagogen, die sich an Kindern vergangen haben. Diese dürften im beruflichen Bereich nichts mehr mit Kindern zu tun haben. "Die Relationen bei den Delikten müssen wieder stimmen. Wir brauchen schärfere Strafen und weniger Ermessensspielraum bei Missbrauchsdelikten. Diese Maßnahmen sind notwendig im Sinne unserer Kinder."
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