• 30.08.2012, 09:09:36
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Generali: Kinder vor Schulanfang richtig absichern

Für bleibende Unfallfolgen ausreichend privat vorsorgen

Utl.: Für bleibende Unfallfolgen ausreichend privat vorsorgen=

Wien (OTS) - Der erste Schultag ist nicht nur für die Kinder,
sondern auch für viele Eltern ein aufregendes Ereignis. Denn der
Start in den neuen Lebensabschnitt birgt viele Risiken. Eltern
sollten sich deshalb rechtzeitig Gedanken machen, wie sie ihre
Kinder für die neue Situation richtig absichern. Eine private
Haftpflichtversicherung ist ebenso wie eine private Unfallvorsorge
empfehlenswert und wurde auch vom Verein für Konsumenteninformation
für alle Altersgruppen und Lebenssituationen als "notwendig"
eingestuft. Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn man
unbeabsichtigt einen Schaden verursacht. Die private
Unfallversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur staatlichen
Unfall- und Krankenversicherung, weil hier auch Unfälle in der
Freizeit und damit verbundene Folgekosten gedeckt sind.

Unfallschutz: Invalidität absichern
In Österreich übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die
Behandlungskosten für Unfälle. Die bleibenden Folgen eines
schwerwiegenden Unfalles in der Freizeit und beim Sport - und das
sind fast 80 Prozent aller Unfälle - sind jedoch nicht gedeckt. Sehr
begrenzt sind auch die Leistungen der gesetzlichen
Unfallversicherung bei Unfällen im Kindergarten, in der Schule, auf
Schulveranstaltungen oder am Weg dorthin und nach Hause. Eine
laufende Unfallrente steht frühestens nach Ende der Schulausbildung
und nur bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent
zu. Bei geringerer Einschränkung wird nur ein einmaliges
Versehrtengeld geleistet. Dieses beträgt zum Beispiel bei einer
Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 Prozent einmalig 2.521,16
Euro. "Kinder, die nach einem Unfall ihre Ausbildung nicht mehr wie
geplant abschließen können bzw. später nicht mehr die Chance haben,
durch einen Beruf ein ausreichendes Einkommen zu erzielen, sind mit
den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung daher nur
unzureichend versorgt", erklärt Emma Kovacs, Leiterin
Produktkalkulation Kranken-/Unfallversicherung der Generali.

Die private Unfallversicherung - abzuschließen von den Eltern für
jedes einzelne Kind bzw. als Familien-Unfallversicherung für den
ganzen Familienverband - schließt diese Versorgungslücke. Sie gilt
weltweit und ist zeitlich unbeschränkt. Die Unfallvorsorge,
beispielsweise im Rahmen des Generali Vorsorgepaket KIDS Care,
bietet neben der Auszahlung eines Unfallkapitals (zur Finanzierung
von Wohnungsumbau, Heimhilfe etc.) und der Unfallkostenerstattung
(Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, Notfall- und Rehab-Management)
eine Soforthilfe nach dem Spitalaufenthalt sowie eine lebenslange
Unfallrente bei dauernder Invalidität. Eingeschlossen sind bei KIDS
Care auch speziell auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnittene
Unterstützungen, wie etwa psychologische Betreuung und die Übernahme
der Kosten für eine Begleitperson für versicherte Kinder bei
stationärer Behandlung. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur nach
Unfällen, sondern auch für die Folgen der Kinderlähmung und der
durch Zeckenbiss übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis und
Borreliose.

Neben dem Unfallschutz besteht das Vorsorgepaket KIDS Care auch noch
aus den Bereichen Gesundheitsvorsorge und finanzielle Vorsorge für
später, wenn der Nachwuchs ins Erwachsenenleben startet. Die
flexibel kombinierbaren Bausteine bieten einen umfassenden
Versicherungsschutz, der optimal an die Bedürfnisse des Kindes
angepasst ist und mit dem Kind mitwächst.

Haftpflichtversicherung für Eltern ein Muss
Wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen - und zwar in
unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen bis zu
30 Jahre für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das kann im Fall
von Personenschäden teuer werden, wenn etwa Schmerzensgeld oder hohe
Behandlungskosten anfallen. Zwar hat der Gesetzgeber die Haftung von
Eltern für ihre Kinder eingeschränkt - demnach haften Eltern für das
rechtswidrige Verhalten ihrer Kinder unter 7 Jahre bzw. für ihre
unmündigen minderjährigen Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren nur
dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben -
doch nicht selten berufen sich Geschädigte auf eine versäumte
Aufsichtspflicht und fordern Schadenersatz. Im Straßenverkehr gilt
etwa, dass Kinder unter 12 Jahren nur unter Aufsicht eines
mindestens 16-Jährigen mit dem Fahrrad fahren dürfen. Eine private
Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für verursachte Schäden der
Kinder auf, sie wehrt auch unbegründete Forderungen ab.
Die private Haftpflichtversicherung ist in der
Haushalt-/Eigenheimversicherung inkludiert und umfasst immer die
ganze Familie. In häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder sind bis
zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, solange sie sich
in Ausbildung befinden oder den Präsenz- bzw. Zivildienst leisten.

Hinweis:
Bei diesem Text handelt es sich um eine unverbindliche
Basisinformation für Medienvertreter, jedoch nicht um ein Angebot,
eine Aufforderung oder eine Empfehlung zum Kauf von
Versicherungsprodukten. Informationen über Produkte und Services
sind verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt. Die genaue Definition
und der Umfang des Versicherungsschutzes sind in den jeweiligen
Vertragsgrundlagen festgehalten. Die getätigten Aussagen und
Schlussfolgerungen berücksichtigen nicht die persönlichen
Bedürfnisse der Versicherungsnehmer. Eine individuelle Beratung ist
notwendig und wird empfohlen. Die zur Verfügung gestellten
Informationen basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung
betrauten Personen zum Zeitpunkt der Erstellung.

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