Hundstorfer: Weniger Invaliditätspensionen, dafür verstärkte Arbeitsmarktintegration von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen
Umschulung und Rehab ermöglichen aktives Leben statt Invalidität
Wien (OTS/BMASK) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat heute den Entwurf für eine Neuregelung der Invaliditätspension in Begutachtung geschickt. Künftig werden die Rehabilitation und die berufliche Neuqualifikation deutlich verbessert und ausgebaut, für die befristete Invaliditätspension kommt hingegen das Aus. "Mit der Neugestaltung kommen wir der Zielvorgabe der Bundesregierung, länger gesund im Beruf bleiben zu können, ein großes Stück näher. Wir rehabilitieren, wir aktivieren und wir integrieren tausende Menschen wieder in den Arbeitsmarkt", erläutert Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Intention des Gesetzesentwurfes. ****
Der Gesetzesentwurf sieht die vollständige Abschaffung der befristeten Invaliditätspension vor und zwar für alle, die am 1.1.2014 jünger als 50 Jahre alt sind.
Ist jemand vorübergehend invalid, d.h. so schwer krank, dass er vorübergehend keine Tätigkeit ausüben kann, dann erhält er künftig eine Krankenbehandlung und Rehabilitationsgeld (verlängertes Krankengeld) von der Gebietskrankenkasse und/oder medizinische Rehabilitation von der Pensionsversicherung. Die Betroffenen werden nicht wie bisher in I-Pension geschickt, sondern nach einer umfassenden medizinischen Behandlung und ihrer Gesundung wieder in den Arbeitsprozess integriert.
Wer nur den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann (Berufsunfähigkeit), bekommt in Zukunft eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld und keine Pension mehr. An die Stelle des bisherigen Berufsschutzes tritt damit ein Qualifikationsschutz.
Lediglich bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine berufliche Umschulung nicht zweckmäßig und zumutbar ist wird weiterhin I-Pension gewährt.
"Das gesamte Paket ist getragen vom Willen, den Menschen länger fit ein erfülltes Berufsleben zu ermöglichen. Aufbauen statt ausmustern ist das Motto. Mit dieser Regelung vollziehen wir einen Kulturbruch. Umschulungsgeld und Rehab-Geld sind schon vom Wesen her aktiv und zeitlich begrenzt und führen zurück in den Arbeitsmarkt. Mit dem Aus für die befristete I-Pension wird der Weg dorthin eingeschlagen. Das bringt den Betroffenen ein besseres Einkommen und eine höhere Alterspension und spart viel Geld. Allein im Pensionssystem sparen wir in den ersten Jahren 700 Millionen Euro ein. Im Zeitraum 2014 bis 2018 werden rund 15.000 Personen an einer beruflichen Umschulung teilnehmen und Umschulungsgeld beziehen. Rund 23.000 Menschen werden in diesem Zeitraum Rehabilitationsgeld beziehen", erläutert Hundstorfer.
Die Begutachtungsfrist läuft bis zur ersten September-Woche. Die parlamentarische Beschlussfassung ist für Herbst vorgesehen. Das Inkrafttreten wird mit 1.1.2014 angepeilt.
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