Zum Inhalt springen

LR Ragger: Mehr Holz und mehr Sonnenenergie nutzen

Neues Gesetz bringt Erleichterungen für ökologisches Bauen

Klagenfurt (OTS/LPD) - "Mit der Änderung der Kärntner Bauordnung schaffen wir neue Möglichkeiten, damit bei Projekten in Kärnten mehr Holz genutzt wird und noch mehr Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus Sonnenenergie errichtet werden", so charakterisiert der Kärntner Baureferent LR Christian Ragger das neue Regelwerk, welches der Landtag in seiner Sitzung am Donnerstag beschließen wird. Im zuständigen Ausschuss gab es hierfür bereits einhellige Zustimmung.

"Wir öffnen die Türe dafür, dass auch beim mehrgeschossigen Wohnbau der Rohstoff Holz zum Einsatz kommen kann. Bisherige Beschränkungen, u. a. im Rahmen des Brandschutzes, fallen. Damit reagieren wir auf neue technische Möglichkeiten im Holzbau", erklärt Ragger. Insbesondere werde die konstruktive Verwendung von Holz für Gebäude mit bis zu vier oberirdischen Geschossen zugelassen. Im Einzelfall werden laut Ragger sogar fünf und sechs Geschosse in Holzbauweise möglich sein. Erleichterungen würden sich sowohl im Einfamilienhausbau ergeben, als auch im Reihenhauswohnbau, zeigt sich Ragger erfreut.

Er hofft, dass Holz in Zukunft auch bei Großprojekten zum Einsatz kommt. Bei der Errichtung von Wohnanlagen in Holzbauweise, werde die Bauzeit erheblich reduziert und eine hohe Witterungsunabhängigkeit erreicht. Die Energiekosten in Holzwohnbauten seien signifikant niedrig und eine hohe Behaglichkeit sei gegeben. Weiters sei Holz ein heimischer ressourcenschonender Werkstoff, mit man eine große CO2-Einsparung sowie eine hohe Wertschöpfung erziele.

Ein weiterer Schwerpunkt ist laut Ragger die Ausweitung der bewilligungsfreien Vorhaben für z.B. die Errichtung, die Änderung und den Abbruch von Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren bis zu einer Fläche von 40 Quadratmeter (bisher 16 Quadratmeter). Durch die Ausweitung der Flächenmaße soll auch ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele geleistet werden. Dadurch soll es zur verstärkten Deckung des Energiebedarfes aus erneuerbaren Energiequellen und zu deren nachhaltigen Nutzung kommen.

Bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage im Rahmen der Eigenheimförderung sei ein Erhöhungsbeitrag zur Grundförderung bis zu 12.000 Euro möglich. Die Maßnahmen sollen die Attraktivität der Errichtung von Photovoltaikanlagen steigern. "In den letzten zwei Jahren wurden über 120 Photovoltaikanlagen gefördert. Diese Zahl soll kräftig erhöht werden", so der Landesrat.

Die Novellierung beinhalte mehr Eigenverantwortung und Verfahrensoptimierung und stehe auch unter dem Motto "Deregulierung". Die bestehende Bauordnung sei seit über 15 Jahren nicht mehr adaptiert worden. "Es war daher sinnvoll, Unklarheiten, die aufgetreten sind, zu beseitigen", erklärt Ragger.
(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NKL0001