- 06.07.2012, 12:40:00
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Rasinger: Moderne Regelungen für acht medizinische Assistenzberufe
Neues Gesetz trägt wachsendem Markt für Schönheitsoperationen Rechnung
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Um Gesundheit ging es heute in der letzten
Nationalratssitzung vor dem Sommer. "Nach harten Verhandlungen ist es
gelungen, die zum Teil schon 50 Jahre alten Regelungen des
Sanitätshilfsgesetzes neu zu regeln. Mit dem Medizinischen
Assistenzberufe-Gesetz (MAB-Gesetz) sei "ein guter Wurf" gelungen,
stellte heute, Freitag, ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Erwin
Rasinger in der Debatte im Nationalrat fest.
Mit dem neuen Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe werden
moderne Regelungen für acht medizinische Assistenzberufe geschaffen:
Desinfektionsassistenz, Gipsassistenz, Laborassistenz,
Obduktionsassistenz, Operationsassistenz, Ordinationsassistenz,
Röntgenassistenz und Medizinische Fachassistenz. "Außerdem wird die
Tätigkeit in der Trainingstherapie für Sportwissenschafterinnen und
Sportwissenschaftern ermöglicht", verwies Rasinger in diesem
Zusammenhang auf die 200.000 Personen, die jährlich auf Kur- oder
Rehabilitationsaufenthalten sind. Gleichzeitig bedauerte er, dass es
seit Jahrzehnten nicht möglich sei, mehrere hundert
Kinder-Rehabilitationsaufenthalte zu schaffen. Es sei notwendig,
endlich etwas für Kinderkrebs- oder Kinderrheumapatienten zu tun, bot
Rasinger dem Gesundheitsminister hier seine Unterstützung an. "Die
Qualität eines Gesundheitswesens erkennt man daran, wie man mit den
Kleinsten bzw. Schwächsten umgeht."
Bei diesem MAB-Gesetz seien auch die Übergangsbestimmungen von großer
Bedeutung. Dadurch werde sichergestellt, dass bisherige
MTF-Fachkräfte ihre Tätigkeiten im Bereich Labor und Radiologie
weiter ausüben können. Ziel des Gesetzes soll sein, dass die
Berufsgruppen gehoben tätig sein können. Der neu geschaffene Beruf
Röntgenassistenz darf einfache standardisierte CT- oder
MRT-Untersuchungen auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher
Aufsicht durchführen. Komplizierte Untersuchungen wie z.B. Anwendung
von Kontrastmittel bzw. Angiographien sind den gehobenen Fachdienst
vorbehalten - ebenso wie die Aufsicht. "Wir wollen keine Vermischung
von Berufsbildern, aber das allgemeine Niveau soll noch ein wenig
angehoben werden - für zufriedenere Patientinnen und Patienten und
zufriedenerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so Rasinger.
Ein weiteres Gesetz nimmt auf den wachsenden Markt für
Schönheitsoperationen Bezug. 30 Prozent der Operationen würden
bereits Männer betreffen. Das Bundesgesetz über die Durchführung von
ästhetischen Behandlungen und Operationen sei ein Präventionsgesetz.
"Nicht jede Maßnahme soll gesetzt werden, auch wenn sie technisch
möglich ist. Vor allem Jugendliche werden damit geschützt. Es muss
nicht jeder wie Michael Jackson oder Elvis Presley aussehen", so
Rasinger weiter.
Auch die Beratung spiele eine große Rolle. "So ist die
Aufklärungspflicht umso strenger, je weniger dringlich der Eingriff
ist. Auch in der Werbung wird marktschreierischen Methoden, die der
Patient nicht nachvollziehen kann und die ihn eventuell sogar in die
Irre leiten könnten, ein Riegel vorgeschoben", hob Rasinger hervor.
Abschließend ging der ÖVP-Gesundheitssprecher auf die Situation der
Hausärzte ein. "Wenn es so weitergeht, werden uns in zehn Jahren die
Hausärzte ausgehen", verwies Rasinger auf die um 50 Prozent geringere
Bezahlung und die schlechte Ausbildung im Spital. Daher habe er als
ÖVP-Gesundheitssprecher auch auf das im Regierungsprogramm enthaltene
Hausarztmodell gedrängt, appellierte Rasinger an den
Gesundheitsminister, dieses endlich umzusetzen. Sonst droht uns der
Supergau in der Versorgung. In den USA und Deutschland sind ganze
Landstriche "Hausarzt"-frei, so der ÖVP-Abgeordnete.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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