- 04.07.2012, 09:58:53
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ÖAMTC: Mehr als 22 Millionen fehlgeleitete Gepäckstücke bei Flugreisen im Jahr 2011 (+Foto)
Wie man bei Gepäckverlust, Beschädigungen und Verspätung seine Rechte wahrt
Wien (OTS) - Rund 22 Millionen Gepäckstücke kamen im Jahr 2011
weltweit mit Verspätung bei ihrem Eigentümer an. Nicht aufgeladene
Koffer sowie Fehler beim Transfer waren die häufigsten Gründe dafür.
Etwa drei Millionen Koffer waren bei ihrer Ankunft beschädigt,
weitere 645.000 Gepäckstücke wurden gestohlen bzw. gingen dauerhaft
verloren (Quelle: SITA). Was tun, wenn man selbst betroffen ist?
Diese Frage beantwortet ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner und gibt
Tipps, worauf man in Sachen Fluggepäck sonst noch achten muss.
Achtung Fristenlauf - Schäden und Verluste sofort melden
Kommt ein Gepäckstück nicht an, ist der erste Schritt die
Verlustmeldung samt Suchanzeige bei der Fluglinie. "Diese muss dem
Reisenden weiterhelfen", sagt die ÖAMTC-Juristin. Geht der Koffer bei
der Hinreise verloren, geben viele Fluglinien so genannte
"Overnight-Kits" aus. Diese enthalten die notwendigsten
Toiletteartikel wie z. B. Zahnpasta oder Seife. Taucht das Gepäck
länger nicht auf, erhält der Reisende monetären Ersatz für die
dringendsten Besorgungen wie etwa Bekleidung oder
Körperpflegeprodukte. Hat man eine Reise-Gepäckversicherung
abgeschlossen oder ist eine solche im Kreditkartenvertrag inkludiert,
sollte diese ebenfalls umgehend informiert werden.
Für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haften Fluglinien derzeit
mit bis zu rund 1.200 Euro. Wer teurere Gegenstände mitführt, sollte
diese deklarieren und den von der Fluglinie verlangten Zuschlag
zahlen. Dann entfallen die Haftungshöchstgrenzen.
"Oder man schließt vor Reiseantritt eine Reisegepäckversicherung ab",
rät die ÖAMTC-Juristin. "Wichtig ist, rasch zu agieren. Der Reisende
muss sich an bestimmte Fristen halten, um seine Ansprüche nicht zu
verlieren." Eine Beschädigung von Koffer oder Inhalt muss
schnellstmöglich, längstens aber binnen sieben Tagen nach Erhalt des
Gepäcks schriftlich der Fluglinie gemeldet werden. Ist dem Reisenden
ein Schaden durch verspätetes Gepäck entstanden - mussten z. B.
notwendige Dinge vor Ort extra gekauft werden - ist dies binnen 21
Tagen nach Übergabe des Gepäcks schriftlich mitzuteilen.
Vorsorgliche Tipps der ÖAMTC-Juristin: "Am besten gibt man einen
Zettel mit Name, Adresse und Telefonnummer in eine
Gepäck-Außentasche. Das erhöht die Chance den Koffer wiederzufinden,
wenn Gepäckanhänger oder Koffergriff inkl. Strichcode vom Koffer
abreißen." Außerdem sollte man Wertvolles und Wichtiges im Handgepäck
verstauen. Hier gibt Pronebner aber zu bedenken: "Geht das Handgepäck
verloren, muss der Fluggast das Verschulden der Airline nachweisen."
Weitere Bestimmungen rund um das Thema Gepäck
* Übergepäck: Zu viele Kilos auf der Waage können zu unerwarteten
Extrakosten führen. Deshalb der Tipp der ÖAMTC-Expertin: "Man sollte
sich bereits bei der Flugbuchung über die zugelassene Freigepäckmenge
informieren." Bei den meisten Fluglinien sind zwischen 15 und 23 Kilo
zulässig, variieren kann auch die maximal zulässige Menge an
Gepäckstücken. Es gibt darüber hinaus Airlines, die unabhängig vom
Gewicht eine Pauschale pro aufgegebenem Gepäckstück einheben.
* Handgepäck: Beim Handgepäck ist neben einer Gewichtsobergrenze
meist auch ein genormtes Höchstmaß vorgegeben. Genaue Grenzen
entnimmt man den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder den
Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Fluglinie. "Die
Bedingungen findet man auf den Websites der Airlines", so die
ÖAMTC-Juristin. Darüber hinaus gelten seit 2006 bei Flügen innerhalb
der EU, Norwegens, Islands und der Schweiz besondere Bestimmungen
bezüglich Flüssigkeiten oder anderer gelartiger Produkte im
Handgepäck. Auch in Nicht-EU-Ländern gibt es solch besondere
Bestimmungen das Handgepäck betreffend, so z. B. in den USA.
Detaillierte Informationen zu Handgepäck, Gepäckbestimmungen und
Co. findet man im Reiseratgeber des ÖAMTC unter
www.oeamtc.at/reiseratgeber in der Box "Fliegen von A-Z".
Juristischen Rat erhält man in der Rechtsberatung des Clubs. Dieser
Service ist für ÖAMTC-Mitglieder kostenlos. Die Rechtsexperten sind
erreichbar unter +43 (0)1 - 71199 - 21530 oder per E-Mail an die
Adresse office@oeamtc.at.
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Katrin Pogats
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