• 28.06.2012, 20:59:59
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UVP-Novelle soll Umweltverträglichkeitsprüfungen beschleunigen FPÖ, Grüne und BZÖ aus unterschiedlichen Gründen ablehnend

Wien (PK) - Nach der Debatte über die Umweltförderungen des Bundes im
Jahr 2011 wandten sich die Mitglieder des Umweltausschusses einer
umfangreichen und inhaltlich weitgespannten Tagesordnung zu. Im
Zentrum stand eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
und zum Luftfahrtgesetz (1809 d.B.), die der Ausschuss nach einer
lebhaften Debatte mit Experten und nach Berücksichtigung eines SV-
Abänderungsantrages dem Plenum mit der Mehrheit der
Koalitionsparteien zur Annahme empfahl. Die Novelle bringt eine UVP-
Pflicht für die Förderung von Schiefergas, Sonderregelungen für
Gewerbeparks und Städtebauvorhaben sowie die Möglichkeit einer
freiwilligen UVP. Von der Verbesserung der Teilkonzentrationen für
Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken sowie
praktikableren Regeln für Wasserkraft- und Windkraftanlagen und zur
Änderung von Verkehrsvorhaben erwartet sich Umweltminister Nikolaus
Berlakovich effizientere und raschere Verfahren. Bei Flughafen-
Projekten werden Enteignungsregelungen an das Bundesstraßengesetz
angepasst. Ein neues Beschwerderecht für Umwelt-NGOs gegen negative
UVP-Feststellungsentscheide soll einem EU-
Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der Aarhus-
Konvention durch Österreich entgegenwirken. Dazu lagen dem Ausschuss
weitergehende Anträge der Grünen (1977/A(E)) und des BZÖ (1947/A(E))
vor. Diese Anträge blieben wie die G-Anträge 1827/A, 1829/A für ein
Fracking- und Schiefergasabbau-Verbot in der Minderheit. Ein
Ressortbericht mit aktuellen Daten über UVP-Verfahren wurde vom
Ausschuss mit S-V-F-G-Mehrheit enderledigt (III-335 d.B.).

Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Bei der Behandlung des aktuellen Berichts über die Umsetzung des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes zeigte sich Minister
Berlakovich stolz darauf, dass es in den letzten Jahren gelungen sei,
die Dauer der UVP-Verfahren im Durchschnitt um vier Monate zu
verkürzen.

Abgeordnete Gabriele Moser (G) sprach von einem aussagekräftigen
Bericht, klagte aber über die im Vergleich zu den
Feststellungsverfahren geringe Zahl an UVP-Verfahren und machte
darauf aufmerksam, dass die Nichtzulassung von UVP-Verfahren zu
höheren CO2-Emissionen und zur Nichteinhaltung der Kyoto-Ziele
beitrage. Kritik übte Moser daran, dass das "Skylink"-Projekt ohne
UVP genehmigt wurde und nun nach der einer Mahnung von Seiten der EU
im Nachhinein ein UVP-Blankocheck für dieses Projekt ausgestellt
werden soll. Auf die Forderung Mosers, UVP-Verfahren bei mittleren
und großen Projekten sicherzustellen, reagierte der Umweltminister
mit dem Hinweis auf den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des
UVP-Gesetzes, dessen Sinn es sei, die Verfahren zu vereinfachen und
zu verkürzen.

In einem Expertenhearing zur UVP-Gesetznovelle erläuterte zunächst
Ursula Zechner die Notwendigkeit, Enteignungsbestimmungen für
Projekte einzuführen, mit denen Auflagen erfüllt werden, die aus UVP-
Verfahren resultieren.

Waltraud Petek informierte die Abgeordneten über die geplanten
Verbesserungen im UVP-Gesetz für städtebauliche Projekte, die bessere
Konzentration des Verfahrens bei Verkehrsvorhaben, den Entfall der
Einzelfallprüfung und der Parteienstellung mitwirkender Behörden im
Feststellungsverfahren und über neue Rechte für NGOs bei negativen
Feststellungsverfahren sowie über den künftigen Tatbestand
"Schiefergas-Fracking inklusive Probebohrungen". Bei kleinen
Windkraftanlagen wird die UVP künftig entfallen können, erfuhren die
Abgeordneten.

Fritz Binder-Krieglstein schilderte die schweren Umweltschäden, die
der Schiefergasabbau mittels Fracking etwa in den USA verursache, und
warnte davor, diese Abbaumethode UVP-fähig zu machen. Bei dem von der
OMV in Aussicht gestellten "Öko-Fracking" bestünden zahlreiche
technische und ökonomische Fragen. Als Experte riet Binder-
Krieglstein zu einem Fracking-Verbot.

Johann Raunikar wandte sich dagegen, BürgerInnen im UVP-Verfahren als
"Verhinderungspotential" zu betrachten und wies darauf hin, dass es
die BürgerInnen seien, die die Auswirkungen der Projekte zu ertragen
haben, um die es im UVP-Verfahren gehe. Es seien die BürgerInnen, die
durch Einwendungen und Beiträge zum Verfahren vielfach zur Qualität
der Entscheidungen beitragen. Raunikar empfahl daher, auch
betroffenen BürgerInnen jene Rechte zu geben, die die vorliegende
UVP-Gesetznovelle NGOs einräume.

Thomas Alge stimmte der Zielsetzung zu, die Effizienz von UVP-
Verfahren zu steigern und das Beschwerderecht der NGOs zu erweitern,
wie dies EU-rechtlich geboten war. Alges Kritik galt aber zugleich
unklaren Formulierungen zur Wahrnehmung des neuen Überprüfungsrechts.
Außerdem fehle das Recht der NGOs auf einen Feststellungsantrag, und
zwar nicht erst nach Ablehnung eines Verfahrens. Es wäre einfacher
gewesen, NGOs Parteienstellung einzuräumen. Mehr Rechtsschutz für
NGOs schade nicht dem Investitionsklima, das zeige das Beispiel
Deutschlands, gab der Experte zu bedenken.

Die Abgeordneter Hermann Schultes (V) und Hannes Weninger (S) legten
in der Debatte einen Abänderungsantrag zum Regierungsentwurf vor, der
darauf abzielt, bei Starkstromfreileitungen die dauerhafte Entlastung
von Nachbarn von Lärmimmissionen insofern zu berücksichtigen, als
beim Neubau eines Übertragungsnetzes der Saldo von Demontage und
Neubau zu einer Entlastung führen müsse. Eine Ausschussfeststellung
hielt fest, dass die Gewerbebehörde auch bei Vorliegen eines
Überprüfungsantrages materiengesetzliche Genehmigungsanträge ohne
Aufschub behandeln soll.

Abgeordneter Hannes Weninger (S) wies in seiner Wortmeldungen
Unterstellungen gegenüber Behörden und die Behauptung, BürgerInnen
würden in Österreich unter Projekten leiden, zurück und sprach sich
entschieden dafür aus, das UVP-Verfahren zu verbessern, NGOs stärker
einzubeziehen und - wie beim Thema Schiefergas - positiv weiter zu
entwickeln. Außerdem bekannte sich Weninger zum Flughafen Schwechat
der einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt in der Ostregion darstellt.

Abgeordnete Christiane Brunner (G) registrierte Verbesserungen und
Verschlechterungen in dem vorliegenden Novellenentwurf, der mit einer
kurzen Begutachtung ohne Bürgerbeteiligung erstellt wurde. Eine
Differenzierung zwischen NGOs, BürgerInnen und NachbarInnen wäre
wichtig, weil diese Gruppen unterschiedliche Sichtweisen einbringen
können. Bürgerinitiativen sollte man finanziell ausstatten, um ihnen
die Teilnahme an UVP-Verfahren zu erleichtern. Beim Thema Schiefergas
unterstrich Brunner das Eintreten ihrer Partei für ein Fracking-
Verbot.

Auch Abgeordnete Gabriele Moser (G) registrierte Verbesserungen, übte
aber heftige Kritik an Verschlechterungen beim Gesundheitsschutz für
AnrainerInnen von Verkehrsanlagen und kritisierte die geplante
Ausweitung von Enteignungstatbeständen.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) hielt fest, dass die
Bürgerbeteiligung zur Verbesserung von Behördenverfahren beitrage,
bekundete aber zugleich sein Vertrauen in die Behörden und erinnerte
daran, dass für Fehler der Behörden Berufungsmöglichkeiten und ein
entsprechender Instanzenzug vorgesehen sei.

Abgeordnete Martina Schenk (B) hielt es für positiv, dass
Schiefergasbohrungen künftig der UVP unterliegen, sprach aber von
einer "Husch-Pfusch-Gesetzgebung" aus Anlass der Probleme beim
Flughafen Wien. Außerdem problematisierte die Rednerin die
Möglichkeit, das Stauziel bei Wasserkraftwerken ohne UVP zu erhöhen.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) erinnerte daran, dass die
vorliegende UVP-Gesetz-Novelle aus dem Dialog mit vielen Betroffenen
entstanden sei und dem Ziel diene, die Effizienz der Verfahren zu
verbessern, um Investoren die Möglichkeit zu geben, in einer
vernünftigen Zeit zu einer Entscheidung über ihr Projekt zu gelangen
- dem diene insbesondere auch die Möglichkeit einer freiwilligen UVP.
Zugleich werde die Bürgerbeteiligung verbessert und beim Thema
Schiefergas die Menschen und ihr Lebensraum geschützt.

Bundesministerin Doris Bures erklärte die Harmonisierung der
Enteignungsvorschriften bei Luftfahrtprojekten mit den Regelungen für
Straßen- und Schienenvorhaben und erinnerte daran, wie sorgfältig und
behutsam mit dem Enteignungsrecht in Österreich umgegangen werde. Die
Novelle bringe keine Verschlechterungen beim Schutz von Anrainern bei
Verkehrsprojekten, hielt die Ministerin fest. Abgeordnetem Werner
Neubauer teilte Doris Bures mit, dass die
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bahnprojekt Linz-Leonding Ende
des Jahres eingereicht werde.

Bundesminister Nikolas Berlakovich betonte das Ziel der Novelle, UVP-
Verfahren zu beschleunigen und bezeichnete es dabei als notwendig,
dass die Länder ihre Behörden ausreichend mit Personal ausstatten.
Die Einbeziehung von Schiefergas-Probebohrungen in die UVP-Pflicht
sei wichtig, sagte der Umweltminister und sprach von einem klangbaren
Weg zur Beschleunigung von Behördenverfahren bei gleichzeitiger
Stärkung der Bürgerrechte. Die Sorge der Abgeordneten Tanja
Windbüchler-Souschill (G), bis zum Inkrafttreten der Novelle hätte
die OMV noch Gelegenheit, sich einen Schiefergasabbau ohne UVP
genehmigen zu lassen, zerstreute der Minister mit dem Hinweis darauf,
dass die OMV das herkömmliche Fracking-Verfahren nicht anwenden wolle
und diesbezüglich keinen Antrag stelle.

Abgeordneter Franz Hörl (V) sprach von einem guten Kompromiss, der
weiter zu entwickeln sei, brach eine Lanze für die Beschleunigung der
UVP-Verfahren und erläuterte dabei die Kritik der Wirtschaft am
Ausbau der Parteienrecht im Feststellungsverfahren.

Abgeordneter Harald Jannach (F) warnte davor, den Wirtschaftsstandort
Österreich durch übertriebene Bürgerbeteiligung im
Genehmigungsverfahren zu schädigen.

FPÖ-Anträge zum Thema Atomkraft

Schließlich behandelte der Ausschuss noch eine Reihe von
Oppositionsanträgen. Kritik an unzulänglichen UVP-Verfahren bei der
Erweiterung der grenznahen AKW Temelin und Mochovce und die
Aufforderung an die Bundesregierung, sich massiv für die Sicherheit
der Menschen in Österreich einzusetzen, enthält Antrag 1146/A[E] des
FPÖ-Abgeordneten Werner Neubauer. Die Koalitionsparteien vertagten
diesen Antrag im Hinblick auf die Verhandlungen um einen Fünf-
Parteien-Antrag zum Thema Atomstrom. Ebenso vertagt wurde das
Verlangen des FPÖ-Abgeordneten Werner Neubauer auf Versorgung aller
Bundesgebäude mit Ökostrom (1518/A(E)).

Umweltminister Nikolas Berlakovich erklärte Abgeordnetem Werner
Neubauer, dass Österreich Beschwerde wegen der Nichteinhaltung von
EU-Vorschriften bei UVP-Verfahren führe und dabei erwarte, dass die
Bedenken Österreichs wegen offener Sicherheitsfragen berücksichtigt
werden. - Die Vertagung erfolgte auf Antrag von Abgeordnetem Johann
Rädler (V).

FPÖ für Elektrotankstelle beim Parlament

Auf Investitionen in die Infrastruktur für Fahrzeuge mit
Elektroantrieb drängte FPÖ-Abgeordneter Werner Neubauer. Konkret
schlug Neubauer vor, beim zentral gelegen Parlamentsgebäude, das über
eine Photovoltaikanlage auf dem Dach verfügt, eine Elektro-
Ladestation einzurichten (1254/A[E]). - Vertagung mit S-V-Mehrheit
auf Antrag des Abgeordneten Nikolaus Prinz (V).

BZÖ für Novellierung der Verpackungsverordnung

Das BZÖ wiederum hielt eine Novelle zur Verpackungsverordnung für
notwendig, um für freien Wettbewerbs bei haushaltsnahen
Sammelsystemen zu sorgen und die Monopolstellung der ARA (Altstoff
Recycling Austria) zu überwinden (1737/A[E]), wie Abgeordnete Martina
Schenk (BZÖ) argumentierte. - Vertagung auf Antrag des Abgeordneten
Peter Stauber (S), der auf die Vorbereitung einer Novelle zur
Verpackungsverordnung hinwies.

Grüne für Förderung von Mehrwegflaschen

Mit ihrem Antrag 1645/A brach G-Abgeordnete Christiane Brunner eine
Lanze für die Förderung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen
und wies dabei auf das Prinzip der Abfallvermeidung hin, der im
europäischen und österreichischen Abfallrecht oberste Priorität noch
vor dem Recycling und der stofflichen Verwertung zukommt. Ein
Abweichen von diesem Prinzip sei im Fall der Getränkeverpackungen
nicht zulässig, da die Vorteile von Mehrwegsystemen außer Frage
stünden, argumentierte die Antragstellerin. - Vertagung auf Antrag
des Abgeordneten Franz Hörl (V). (Schluss)

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