- 28.06.2012, 16:05:45
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Schulpflichtverletzungen: Bildungsministerin Schmied setzt auf Kooperation statt Konflikt
SPÖ-Klubvorsitzende Jahn: "Strafen sind nur als letzter Ausweg vorgesehen."
Linz (OTS) - "Wer häufig die Schule schwänzt, der schadet sich
selbst am allermeisten - durch deutlich schlechtere Jobperspektiven
in der Arbeitswelt nach der Schule. Bildungsministerin Schmied hat
deshalb völlig richtig das Thema Prävention und Hilfsangebote ins
Zentrum ihres Stufenplans gegen Schulpflichtverletzungen gestellt.
Besonders positiv sehe ich, dass zu Beginn jeder Schulstufe in den
Klassen jeweils konkrete Verhaltensvereinbarungen erarbeitet werden,
um für alle Beteiligten ganz klar die Spielregeln des Miteinanders
festzulegen", stellt die oberösterreichische SPÖ-Klubvorsitzende und
Bildungssprecherin Mag.a Gertraud Jahn klar.
Diese Verhaltensvereinbarungen stellen die Basis des konkreten
Stufenplans der Bildungs-ministerin gegen regelmäßige
Schulpflichtverletzungen dar. Kommt es zu mindestens 10
unentschuldigten Fehltagen in einem Semester ist ein verpflichtendes
Gespräch zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und Lehrkraft
bzw. Schulleitung zu führen. "In diesem Gespräch wird eine
schriftliche Vereinbarung über die nächsten Schritte erarbeitet und
die Verantwortung für die Vermeidung von Schulpflichtverletzungen
wird geklärt. Die Ursachen dafür können vielfältig sein und von
Schulangst über Mobbing bis hin zu verschiedensten persönlichen
Problemen reichen", macht Jahn deutlich, dass Strafen allein gegen
Schulschwänzen wenig effektiv wären.
Tritt innerhalb von 4 Wochen keine Verbesserung der Situation auf,
dann werden die schulischen Beratungssysteme einbezogen.
Schulpsychologen oder Jugendcoaching sollen dabei zur Konfliktlösung
und Vermittlung zwischen den Beteiligten beitragen. Sollte sich auch
da-durch keine Verbesserung ergeben, wird offiziell in der Stufe 3
die Schulaufsicht eingeschalten und es findet ein weiteres Gespräch
aller Beteiligten auch mit der Schulaufsicht statt. Bleibt auch
dieser Schritt binnen zwei Wochen ohne Wirkung, so wird als Stufe 4
die Jugendwohlfahrt mit dem Fall befasst - sie soll feststellen ob
eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Erst als fünfte und letzte Stufe sind Verwaltungsstrafen wegen
Schulpflichtverletzung vorgesehen. "Die Strafandrohung dient im
Wesentlichen als Druckmittel für die Kooperation aller Beteiligten im
Verfahren. Auch das Verfahren ist ganz klar darauf ausgerichtet, der
Schülerin oder dem Schüler dabei zu helfen, den Weg zurück zum
regulären Schulbesuch und damit zu einer positiven
Zukunftsperspektive zu ebnen", schließt Jahn.
Rückfragehinweis:
SPÖ-Landtagsklub
Mag. Andreas Ortner
Tel.: 0732/7720-11313
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