• 28.06.2012, 12:45:48
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  • OTS0175 OTW0175

BMVIT: Kritik von Grünen-Verkehrssprecherin Moser an Eisenbahnkreuzungsverordnung sachlich falsch

EKVO sorgt für mehr Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen

Wien (OTS/BMVIT) - Das Verkehrsministerium weist die Kritik der
Grünen-Verkehrssprecherin Moser an der neuen
Eisenbahnkreuzungsverordnung in jedem einzelnen Punkt zurück. Richtig
ist: Die Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKVO) wird für mehr Sicherheit
an der Kreuzung von öffentlichen Straßen und Eisenbahnstrecken
sorgen. Es liegt jetzt eine vollständige Neufassung der Verordnung
vor. Das war deswegen notwendig, weil das alte Regelwerk in seinen
wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1961 stammt und einfach nicht mehr
zeitgemäß war. Sowohl der Verkehr auf den Straßen als auch der
Bahnbetrieb haben sich in den 50 Jahren gravierend verändert. ****

Fünf Sicherungsarten kommen jetzt zur Anwendung, je nach
Sichtverhältnissen auf der Kreuzung, Verkehrsaufkommen auf Straße und
der gefahrenen Geschwindigkeit auf der Schiene. Die sichtbarste
Auswirkung der Verordnung wird sein, dass sehr viele
Eisenbahnkreuzungen, die heute nicht technisch gesichert sind, eine
Lichtzeichenanlage bekommen werden.

Zu den einzelnen Punkten:

Weit mehr als die Hälfte aller Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen
finden auf nicht technisch gesicherten Anlagen statt. Dabei ist
außerdem zu bedenken, dass auf diesen Kreuzungen sehr wenig
Straßenverkehr stattfindet. Aktuelles Beispiel: Der gestrige Unfall
auf der Murtalbahn in der Steiermark, bei dem 13 Personen, darunter
zwölf Kinder, verletzt wurden. Diese Kreuzung ist nach der bisher
geltenden Regelung aus dem Jahr 1961 nicht technisch gesichert,
sondern durch akustische Signale des Zuges ("Pfeifen"). Nach der
neuen Eisenbahnkreuzungsverordnung muss es für diese Kreuzung eine
technische Sicherung durch Rotlicht bzw. Rotlicht plus Schranken
geben. (Die genaue Ausführung wird von der zuständigen
Eisenbahnbehörde festgelegt.)

Auch sollte der Grünen Verkehrssprecherin bekannt sein, dass jede
Eisenbahnkreuzung in Österreich gesichert ist, technisch (Schranken
oder Rotlicht) oder nicht-technisch (Andreaskreuz, Stopptafel oder
Zug-Hupe). Somit ist die Aussage falsch, dass es ungesicherte
Kreuzungen gibt, die in angeblichen BMVIT-Statistiken enthalten sein
sollen.

Auch die Behauptungen von Moser zu den Kosten sind sachlich falsch.
Kostenschätzungen des BMVIT sind seriös, transparent und
nachvollziehbar. Die Gesamtkosten für die technische Sicherung werden
sich in den kommenden 17 Jahren auf 269 Mio. Euro plus 11 Mio. Euro
für Instandhaltung summieren. An dieser Kostenschätzung hat sich seit
dem ersten Entwurf für die neue Verordnung nichts Gravierendes
geändert.

Jede Sicherungsanlage wird nach dem Vergabegesetz von den
Eisenbahnunternehmen ausgeschrieben. Das BMVIT hat auf diesen Prozess
keinerlei Einfluss, das sollte der Grünen-Verkehrssprecherin bekannt
sein, ihr Vorwurf geht damit ins Leere.

Unfallzahlen 2011: 21 Tote, 28 schwer Verletzte und 42 leicht
Verletzte bei Eisenbahnkreuzungsunfällen

Nach Rückgängen bei den Unfallzahlen in den Jahren seit 2007 gab es
2011 wieder einen deutlichen Anstieg. Im Vorjahr sind 21 Menschen bei
Zusammenstößen auf Eisenbahnkreuzungen ums Leben gekommen, 28 wurden
schwer, 42 leicht verletzt. Im Jahr davor waren es 13 Tote, 25
Schwerverletzte und 28 Leichtverletzte. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Mag.a Marianne Lackner, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto:marianne.lackner@bmvit.gv.at

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