- 28.06.2012, 11:37:46
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Datenroaming in der EU: Ab 1. Juli endlich billiger
AKNÖ: Kosten für mobiles Internet werden per EU-Verordnung gesenkt
Wien (OTS/AKNÖ) - In der EU wird grenzüberschreitendes
Internetsurfen mit Smartphone endlich billiger und für EndkundInnen
klar geregelt. Ab 1. Juli kostet es höchstens 84 Cent pro Megabyte.
Bisher gab es keine geregelte Obergrenze für KonsumentInnen. Die AKNÖ
rät dennoch, beim Datenroaming aufzupassen, weil trotz
Preisobergrenze immer noch hohe Kosten anfallen können.
Schnell mal am griechischen Strand ein paar Musikstücke oder Videos
aufs Handy herunterladen - mit Smartphones kein Problem. Aber so
problemlos es ist, so teuer kann es werden. Bisher durften sich laut
einer EU-Verordnung die Mobilfunkanbieter für den Datenverkehr ihrer
KundInnen untereinander höchstens 50 Cent pro Megabyte verrechnen.
Sie stellten den KonsumentInnen jedoch häufig ein Vielfaches dieses
Betrags in Rechnung, wie der Fall eines Niederösterreichers zeigt. Er
sollte über 9.300 Euro bezahlen, weil er sich bei einem Aufenthalt im
EU-Ausland knapp 660 Megabytes an Daten über sein Handy
heruntergeladen hat. Sein österreichischer Anbieter hat dafür rund 14
Euro pro Megabyte in Rechnung gestellt - ein Aufschlag von
sagenhaften 13,5 Euro. "Ab 1. Juli 2012 schreibt die neue
EU-Verordnung innerhalb des Eurotarifs eine maximale Obergrenze von
84 Cent pro Megabyte auf Endkundenebene vor, die schrittweise bis zum
Jahr 2014 auf 24 Cent pro Megabyte gesenkt werden soll", erklärt
AKNÖ-Konsumentenschützer Michael Dunkl. Bis dahin bleibt Datenroaming
in der EU noch vergleichsweise teuer. Für das Herunterladen oder
Versenden von Videos, Fotos, Musik und sonstigen Daten im Ausmaß von
einem Gigabyte (1024 Megabyte) zahlt man ab 1. Juli immer noch bis zu
860 Euro. Deshalb rät der AKNÖ-Experte: "Beim EU-Datenroaming sind
die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, ihre Kunden über das Erreichen
von wählbaren Kostenlimits zu informieren. Wurde kein Limit gewählt,
so gelten automatisch 60 Euro als Höchstgrenze. Im Urlaub sollte man
diese Meldungen keinesfalls ignorieren und gedankenlos weitersurfen."
Sperre und Info über zusätzliche Kosten verpflichtend
Der AK-Experte weist zudem darauf hin, dass Mobilfunk-KundInnen neben
der Meldung über das Erreichen des Kosten-Limits für Datendienste
auch verpflichtend darüber informiert werden müssen, wie sie
weitersurfen können, und welche Kosten für die weitere Nutzung
anfallen. Reagieren die KundInnen nicht auf diese Informationen,
haben die Heimatnetzbetreiber die Erbringung und Verrechnung der
Datenroamingdienste unverzüglich einzustellen. Dieser Schutz gilt
aber nur zuverlässig innerhalb der EU. Außerhalb der EU muss der
Betreiber KundInnen darüber aufklären, wenn diese Funktionen nicht
zur Verfügung stehen. Dunkl empfiehlt, sich auf jeden Fall vor
Reiseantritt beim Mobilfunkanbieter zu informieren: "Manchmal können
eigene Urlaubs-Roamingpakete der heimischen Mobilfunkbetreiber oder
auch andere Möglichkeiten der Nutzung von Datendiensten, wie z. B.
WLAN im Hotel oder in der nächsten Strandbar, günstiger sein. Bei der
Eingabe von sensiblen Daten wie beispielsweise Facebook Accounts
insbesondere in öffentlichen WLAN-Netzen sollte man aber immer auf
Verschlüsselung achten!"
Auch Preise für Telefonieren und SMS gesenkt
Die neue Roamingverordnung senkt auch die Preise fürs Telefonieren im
EU-Ausland auf 0,348 Euro für aktive und 0,096 Euro für passive
Telefonate - also Kosten die anfallen, wenn man angerufen wird. Das
Versenden von SMS aus dem EU-Ausland kostet 0,108 Euro - der Empfang
einer SMS im EU-Ausland ist kostenlos.
Rückfragehinweis:
Mag. Jugoslav Krminac, MAS
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1263
mailto:presse@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at
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