ÖPAV begrüßt neues Lobbyinggesetz
Wien (OTS) - Österreichische Public Affairs-Vereinigung (ÖPAV) sieht Lobbyinggesetz als Maßnahme für mehr Transparenz und fordert nochmals die notwendige Gleichbehandlung aller Interessenvertreter/innen.
Das geplante Lobbyinggesetz soll heute im Justizausschuss verabschiedet werden. Die Österreichische Public Affairs-Vereinigung begrüßt das Gesetz als wichtige Maßnahme zur Stärkung der Demokratie und zur Offenlegung seriöser Lobbying- und Public Affairs-Tätigkeiten. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist aus Sicht der ÖPAV vor allem aber die Gleichbehandlung aller Interessenvertreter/innen erforderlich.
Die ÖPAV begrüßt das neue Lobbyinggesetz als positiven Beitrag für mehr Transparenz und Qualitätssicherung. "Die Branche hat aufgrund der politischen Vorfälle der vergangenen Monate unter einem sehr schlechten Image gelitten. Die zeitgerechte Umsetzung des Lobbyinggesetzes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und auch im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung ein wesentliches Signal", so Feri Thierry, Präsident der ÖPAV. "Mit unserem Verhaltenskodex, den wir bereits letztes Jahr beschlossen haben, gehen wir noch weit über das Gesetz hinaus. Wir sind damit Vorreiter in Sachen Transparenz und Professionalität", führt Thierry aus.
ÖPAV: "Keine Ausnahmen bei Offenlegungspflichten"
Als problematisch sieht die Public Affairs-Vereinigung allerdings, dass der aktuelle Gesetzestext keine einheitliche Offenlegungspflicht für alle Interessenvertreter/innen vorsieht: "Derzeit unterteilt das Gesetz die vier Kategorien Agenturen, Unternehmen, Verbände/NGOs und Kammern, wobei jede Kategorie mit unterschiedlichen Offenlegungspflichten verbunden ist. Das ist international einzigartig und ein absurdes Österreich-Spezifikum", so Feri Thierry, Präsident der ÖPAV. Gleichzeitig werde die Tätigkeiten von Rechtsanwälten komplett ausgenommen. Im Sinne wirklicher Transparenz muss aus Sicht der ÖPAV Lobbying und Interessenvertretung einheitlich behandelt werden - unabhängig von Lobbyingthema und Rechtsform. Denn egal, ob Agentur, Verband, Unternehmen, Kammer oder Rechtsanwaltskanzlei: Alle vertreten sehr konkrete Interessen. Als solche Interessenvertreter/innen tragen sie inhaltlich dazu bei, rechtliche Rahmenbedingungen zu gestalten und fachliche Expertise in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Damit kann die Akzeptanz und Qualität derartiger Entscheidungen optimiert werden. "Eine derartige Unterteilung birgt das Risiko von Gesetzesumgehungen durch Schein-NGOs, politische Vertretungsarbeit durch Rechtsanwaltskanzleien oder Ähnliches", so Thierry abschließend. "Hier wird besondere Kontrolle notwendig sein."
Die Positionen der ÖPAV zum Lobbyinggesetz im Detail sowie der Verhaltenskodex sind auf der Website nachzulesen: www.oepav.at.
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