• 20.06.2012, 18:28:07
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  • OTS0293 OTW0293

Klarstellung des Innenministeriums zu heutigen Aussagen im Untersuchungsausschuss

Wien (OTS) - Die Vertragsauflösung mit Mastertalk war notwendig,
weil sich herausgestellt hat, dass Mastertalk die technische
Umsetzung nicht bewältigen konnte: Die für "abnahmebereit" erklärte
1. Ausbaustufe war nicht annähernd einsatztauglich. Das wurde in
einer notariell beglaubigten Überprüfung beispielhaft für die Bezirke
Korneuburg und Gänserndorf dokumentiert. Ebenso zeichnete sich
deutlich ab, dass eine weitere Umsetzung aus wirtschaftlichen Gründen
nicht möglich gewesen wäre: es kam zu einer Verdreifachung der Kosten
innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung. Zudem gab es keine
"Erfüllungsgarantie" zur Projektfinanzierung. Darüber hinaus war
entscheidend: Bereits im ersten Jahr der Umsetzung war Mastertalk mit
den Planungsarbeiten im Schnitt mehrere Monate im Verzug. Hinzu kam
die Abkehr der anderen Blaulichtorganisationen als mögliches
Nutzerpotential und damit Scheitern des wichtigsten Projektgedankens
"ein einheitliches Funknetz für alle Blaulichtorganisationen"
zustande zu bringen. Eine schnelle Vertragsauflösung war daher im
Interesse der Sicherheit und aus budgetären Gründen notwendig.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres
   Karl-Heinz Grundböck, M.A.
   Sprecher des Ministeriums
   Tel.: +43-(0)1-53126-2490
   mailto:karl-heinz.grundboeck@bmi.gv.at
   www.bmi.gv.at

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