- 20.06.2012, 12:07:17
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WKÖ-Vize RfW-BO Amann zu UVP-Novelle: Überprüfungsrecht von NGOs ist wirtschaftsfeindlicher "Schildbürgerstreich"!
"Dass sich die Wirtschaft am "Nasenring" durch noch mehr Instanzen "schleifen" lassen muss - und das völlig sinnentleert - das geht zu weit."
Wien (OTS) - "Die Novelle zum UVP-Gesetz wird zu einer weiteren
"Nagelprobe" für die Wirtschaftsbund-Nationalräte: Das geplante
Überprüfungsrecht von NGOs bei negativen Feststellungsverfahren ist
ein "Bärendienst" am Standort, es lässt Investoren in der
"Warteschleife" hängen, zieht Projekte unnötigerweise in die Länge
bzw. verhindert sie - statt das Procedere zu beschleunigen. Diesem
wirtschaftsfeindlichen "Schildbürgerstreich" müssen die
ÖVP-/WB-Nationalräte die Zustimmung verweigern", so heute WKÖ-Vize
RfW-Bundesobmann Fritz Amann.
Sinn und Zweck der Feststellungverfahren sei es, rasch zu klären, ob
ein UVP-Verfahren nötig sei. Normalerweise sei es das in rund zwei
Drittel der Fälle nicht. Allerdings würden die Verfahren bereits
jetzt Monate dauern - und damit deutlich länger als die jeweilige
gesetzliche Sechs-Wochen-Frist. "Gemeinde, die Landesregierung als
UVP-Behörde, Umweltanwalt und Umweltsenat: Sowohl quantitativ als
auch qualitativ ist die Kontrolle ausreichend. Eine zusätzliche
Instanz in Form eines Überprüfungs- bzw. ein Beschwerderechts für
Nichtregierungsorganisationen beim Umweltsenat ist unnötig", so
Amann.
Egal ob Ausbau der Wasserkraft, Tourismusprojekte oder Investitionen
in den Standort - geht die Novelle so durch, drohen gravierende
Verzögerungen mit unkalkulierbaren Kosten. "Dass ökologische Aspekte
zu berücksichtigen sind, ist für die Wirtschaft selbstverständlich.
Dass sich die Wirtschaft am "Nasenring" durch noch mehr Instanzen
"schleifen" lassen muss - und das völlig sinnentleert - das geht zu
weit. Es ist hoch an der Zeit, neben einem UVP-Verfahren auch ein
WVP-Verfahren einzuführen, jenes der
"Wirtschaftsverträglichkeitsprüfung" für Gesetzesentwürfe der
Bundesregierung", so Amann.
Rückfragehinweis:
RfW Österreich
Tel.: 01 / 408 25 20 -14
http://www.rfw.at
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