• 21.05.2012, 10:54:13
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KONSUMENT: Datennutzung - Was Facebook-User wissen sollten

Facebook hält geltende Datenschutzbestimmungen nicht immer ein - Wie sich User schützen können

Wien (OTS/VKI) - Auch wenn Facebook insgesamt viele Vorteile
bietet und zu einem Teil des Alltages vieler geworden ist.
Hinsichtlich der Verwendung von Daten hagelt es regelmäßig Kritik.
Facebook hat einen Unternehmenssitz in Irland, der für europäische
Kunden Vertragspartner ist, und unterliegt daher auch dem
europäischen Datenschutzrecht. In der Realität hält sich Facebook
aber nicht immer an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Wo dies
der Fall ist, wie Nutzer darauf reagieren können und welche Rechte,
aber auch Pflichten User haben, ist in einem umfassenden Interview
mit den Rechtsanwälten Dr. Thomas Höhne und Mag. Alexander Koukal auf
www.konsument.at nachzulesen.

"Freunde" als Informationsquelle

Facebook speichert alle Informationen, die man bei der Anmeldung
oder später über sich preisgibt. Die Plattform gewinnt auch Daten
durch Facebook-Freunde. Wenn diese beispielsweise ein Foto markieren,
erfährt Facebook etwas über die Person - ohne deren eige-nes Zutun.
Facebook blickt auch über die Schulter, wenn man im Netzwerk
angemeldet bleibt und Websites besucht, die einen "Gefällt
mir"-Button enthalten: Facebook erfährt, dass diese Seiten besucht
wurden. All diese Daten werden genutzt, um Werbekunden möglichst
treffsicher platzierte Werbeanzeigen verkaufen zu können. Es kann
aber auch sein, dass - wenn eine Seite gefällt - das eigene Foto
zusammen mit einer Werbeanzeige bei Freunden eingeblendet wird. Die
werbliche Nutzung des Profilbilds lässt sich derzeit über die
"Einstel-lungen für soziale Werbeanzeigen" deaktivieren.

All das und vieles mehr "akzeptieren" Facebook-User durch ihre
Registrierung. Aber: Die Konstruktion bei Facebook entspricht nicht
den hohen Anforderungen, die das europäische Datenschutzrecht an
Zustimmungserklärungen stellt. Unter anderem müsste hier umfassend
darüber informiert werden, welche Daten wie genutzt werden. "Eine
gültige Zustimmung zur Verarbeitung der Daten und damit auch der
Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens liegt daher nicht vor.
Theoretisch hätte man damit gegenüber Facebook Anspruch auf
Unterlassung und Löschung aller bisher aufgezeichneten Daten", so
Rechtsanwalt Dr. Thomas Höhne. "Allerdings müsste man in diesem Fall
auch damit rechnen, dass Facebook in Zukunft die Mitgliedschaft
verweigert." Man hat zudem das Recht, von Facebook Auskunft über die
Verwendung der Daten zu erhalten. Hier bietet Facebook mittlerweile
auch ein Downloadtool an. Dieses stellt aber offenbar nur einen
Bruchteil der tatsächlich gespeicherten Daten bereit.

Weitergabe von E-Mail-Adressen an Facebook

Facebook fragt seine Nutzer, ob der sogenannte "Friend Finder" auf
Adressbücher zugreifen darf, um auf diese Weise schneller Kontakte in
Facebook knüpfen zu können. Ist es aber rechtlich gedeckt, wenn die
persönliche E-Mailadresse von anderen über den Import von Kontakten
an Facebook weitergegeben werden kann? "Wenn die Adressen nicht
gespeichert werden: ja. Facebook speichert allerdings alle Adressen
auf Dauer - auch jene von Nicht-mitgliedern. Diese Adressen verwendet
Facebook dann, um neue Kunden zu gewinnen und versendet Einladungen,
sich bei Facebook zu registrieren. Manchmal enthalten diese
Einladungen auch Profilbilder von Personen, die die Adressaten
tatsächlich kennen. Diese Nut-zung der Mailadressen ist klar
rechtswidrig", kritisiert Dr. Thomas Höhne. "Zwangsbeglückte
Nichtmitglieder haben hier kaum eine Handhabe, Facebook zur Löschung
ihrer Mailadresse zu zwingen. In Deutschland läuft allerdings ein
Verfahren, demzufolge Facebook künftig ausreichend informieren
müsste, wie die synchronisierten Adressdaten verwendet werden."

Zurücksetzen von Privatsphäre-Einstellungen bei Update

Ständig ändert Facebook sein Design. Manchmal werden auch vor dem
Update getätigte Privatsphäre-Einstellungen plötzlich wieder
rückgängig gemacht. Zwar ist gegen neue Features grundsätzlich nichts
einzuwenden. Wenn fremde Nutzer aber nun - ohne Zustimmung -
plötzlich Fotos oder Daten einsehen können, verstößt Facebook gegen
das Datenschutzgesetz und unter Umständen auch gegen das
Urheberrechtsgesetz.

Mag. Alexander Koukal: "Zwar könnte man Facebook in diesem Fall
auf Löschung der Daten, Unterlassung und allenfalls Schadenersatz
klagen. Hier ist aber voraussichtlich mit einem langen und
risikoreichen Verfahren zu rechnen. Falls man Facebook aber auch noch
in Zukunft nutzen möchte, bleibt praktisch gesehen nichts anderes
übrig, als die gewünschte Privatsphäre durch ein ,Nachjustieren'
wiederherzustellen."

Weitere Informationen zu Facebooks Umgang mit Daten gibt es im
Rahmen eines Interviews mit den Rechtsanwälten Dr. Thomas Höhne und
Mag. Alexander Koukal auf www.konsument.at.

KONSUMENT-Buchtipp: "Ihr Recht im Internet"

Das KONSUMENT-Buch "Ihr Recht im Internet" stattet Internetnutzer
mit rechtlichem Basiswissen aus. Die Autoren Dr. Thomas Höhne und
Mag. Alexander Koukal klären Verbraucher über ihre Rechte im
Internet auf, thematisiert aber auch die Pflichten von Konsumenten -
etwa wenn diese eine eigene Homepage betreiben, sich intensiv an
Foren und sozialen Netzwerken beteiligen oder auf Auktionsplattformen
wie eBay aktiv sind. Hrsg. Verein für Konsumenteninformation, 1060
Wien; 151 Seiten, broschiert. Das Buch ist um 14,90 Euro im
Buchhandel und beim VKI unter 01/588 774 erhältlich. Das Buch kann
auch online auf www.konsument.at bestellt werden. ISBN:
978-3-902273-99-4.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation/Testmagazin "Konsument"
Mag. Andrea Morawetz, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77 - 256
mailto:[email protected]
www.konsument.at

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