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KONSUMENT: Datennutzung - Was Facebook-User wissen sollten

Facebook hält geltende Datenschutzbestimmungen nicht immer ein - Wie sich User schützen können

Wien (OTS/VKI) - Auch wenn Facebook insgesamt viele Vorteile
bietet und zu einem Teil des Alltages vieler geworden ist. Hinsichtlich der Verwendung von Daten hagelt es regelmäßig Kritik. Facebook hat einen Unternehmenssitz in Irland, der für europäische Kunden Vertragspartner ist, und unterliegt daher auch dem europäischen Datenschutzrecht. In der Realität hält sich Facebook aber nicht immer an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Wo dies der Fall ist, wie Nutzer darauf reagieren können und welche Rechte, aber auch Pflichten User haben, ist in einem umfassenden Interview mit den Rechtsanwälten Dr. Thomas Höhne und Mag. Alexander Koukal auf www.konsument.at nachzulesen.

"Freunde" als Informationsquelle

Facebook speichert alle Informationen, die man bei der Anmeldung oder später über sich preisgibt. Die Plattform gewinnt auch Daten durch Facebook-Freunde. Wenn diese beispielsweise ein Foto markieren, erfährt Facebook etwas über die Person - ohne deren eige-nes Zutun. Facebook blickt auch über die Schulter, wenn man im Netzwerk angemeldet bleibt und Websites besucht, die einen "Gefällt mir"-Button enthalten: Facebook erfährt, dass diese Seiten besucht wurden. All diese Daten werden genutzt, um Werbekunden möglichst treffsicher platzierte Werbeanzeigen verkaufen zu können. Es kann aber auch sein, dass - wenn eine Seite gefällt - das eigene Foto zusammen mit einer Werbeanzeige bei Freunden eingeblendet wird. Die werbliche Nutzung des Profilbilds lässt sich derzeit über die "Einstel-lungen für soziale Werbeanzeigen" deaktivieren.

All das und vieles mehr "akzeptieren" Facebook-User durch ihre Registrierung. Aber: Die Konstruktion bei Facebook entspricht nicht den hohen Anforderungen, die das europäische Datenschutzrecht an Zustimmungserklärungen stellt. Unter anderem müsste hier umfassend darüber informiert werden, welche Daten wie genutzt werden. "Eine gültige Zustimmung zur Verarbeitung der Daten und damit auch der Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens liegt daher nicht vor. Theoretisch hätte man damit gegenüber Facebook Anspruch auf Unterlassung und Löschung aller bisher aufgezeichneten Daten", so Rechtsanwalt Dr. Thomas Höhne. "Allerdings müsste man in diesem Fall auch damit rechnen, dass Facebook in Zukunft die Mitgliedschaft verweigert." Man hat zudem das Recht, von Facebook Auskunft über die Verwendung der Daten zu erhalten. Hier bietet Facebook mittlerweile auch ein Downloadtool an. Dieses stellt aber offenbar nur einen Bruchteil der tatsächlich gespeicherten Daten bereit.

Weitergabe von E-Mail-Adressen an Facebook

Facebook fragt seine Nutzer, ob der sogenannte "Friend Finder" auf Adressbücher zugreifen darf, um auf diese Weise schneller Kontakte in Facebook knüpfen zu können. Ist es aber rechtlich gedeckt, wenn die persönliche E-Mailadresse von anderen über den Import von Kontakten an Facebook weitergegeben werden kann? "Wenn die Adressen nicht gespeichert werden: ja. Facebook speichert allerdings alle Adressen auf Dauer - auch jene von Nicht-mitgliedern. Diese Adressen verwendet Facebook dann, um neue Kunden zu gewinnen und versendet Einladungen, sich bei Facebook zu registrieren. Manchmal enthalten diese Einladungen auch Profilbilder von Personen, die die Adressaten tatsächlich kennen. Diese Nut-zung der Mailadressen ist klar rechtswidrig", kritisiert Dr. Thomas Höhne. "Zwangsbeglückte Nichtmitglieder haben hier kaum eine Handhabe, Facebook zur Löschung ihrer Mailadresse zu zwingen. In Deutschland läuft allerdings ein Verfahren, demzufolge Facebook künftig ausreichend informieren müsste, wie die synchronisierten Adressdaten verwendet werden."

Zurücksetzen von Privatsphäre-Einstellungen bei Update

Ständig ändert Facebook sein Design. Manchmal werden auch vor dem Update getätigte Privatsphäre-Einstellungen plötzlich wieder rückgängig gemacht. Zwar ist gegen neue Features grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn fremde Nutzer aber nun - ohne Zustimmung -plötzlich Fotos oder Daten einsehen können, verstößt Facebook gegen das Datenschutzgesetz und unter Umständen auch gegen das Urheberrechtsgesetz.

Mag. Alexander Koukal: "Zwar könnte man Facebook in diesem Fall auf Löschung der Daten, Unterlassung und allenfalls Schadenersatz klagen. Hier ist aber voraussichtlich mit einem langen und risikoreichen Verfahren zu rechnen. Falls man Facebook aber auch noch in Zukunft nutzen möchte, bleibt praktisch gesehen nichts anderes übrig, als die gewünschte Privatsphäre durch ein ,Nachjustieren' wiederherzustellen."

Weitere Informationen zu Facebooks Umgang mit Daten gibt es im Rahmen eines Interviews mit den Rechtsanwälten Dr. Thomas Höhne und Mag. Alexander Koukal auf www.konsument.at.

KONSUMENT-Buchtipp: "Ihr Recht im Internet"

Das KONSUMENT-Buch "Ihr Recht im Internet" stattet Internetnutzer mit rechtlichem Basiswissen aus. Die Autoren Dr. Thomas Höhne und Mag. Alexander Koukal klären Verbraucher über ihre Rechte im Internet auf, thematisiert aber auch die Pflichten von Konsumenten -etwa wenn diese eine eigene Homepage betreiben, sich intensiv an Foren und sozialen Netzwerken beteiligen oder auf Auktionsplattformen wie eBay aktiv sind. Hrsg. Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien; 151 Seiten, broschiert. Das Buch ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 774 erhältlich. Das Buch kann auch online auf www.konsument.at bestellt werden. ISBN:
978-3-902273-99-4.

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation/Testmagazin "Konsument"
Mag. Andrea Morawetz, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77 - 256
amorawetz@vki.at
www.konsument.at

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