Einkommenstransparenz , gerechte Entlohnung im Betrieb: AK hilft Betriebsräten und Beschäftigten
Linz (OTS) - Für transparente, nachvollziehbare und gerechte Entlohnung im Betrieb sollen die im Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen Einkommensberichte sorgen. Betriebsrätinnen und Betriebsräte von Unternehmen mit 501 bis 1000 Beschäftigten müssten die Einkommensberichte für das Jahr 2011 bis spätestens 31. März bekommen haben. Jetzt geht es um die Analyse der Berichte und eventuell notwendige Maßnahmen.
Seit vergangenem Jahr müssen große Unternehmen die Löhne und Gehälter auf allen Hierarchie-Ebenen anonymisiert offen legen. Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten (in Oberösterreich rund 50) mussten die Einkommensberichte bereits voriges Jahr betriebsintern veröffentlichen. Heuer sind die Betriebe mit 501 bis 1000 Beschäftigten dran, nächstes Jahr folgen die Betriebe mit 251 bis 500 Beschäftigen.
In Oberösterreich gibt es 76 Betriebe mit 501 bis 1000 Be-schäftigten. Viele Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind derzeit damit beschäftigt, die Berichte zu analysieren. Knapp 70 von ihnen nutzten die Gelegenheit, sich bei einer Veranstaltung von Arbeiterkammer, ÖGB und Gleichbehandlungsanwaltschaft Informationen und Tipps für den Umgang mit betrieblichen Einkommensberichten zu holen.
Gilt wirklich die Devise "Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit"? Gibt es ungerechtfertigte Unterschiede bei der Entlohnung von Männern und Frauen? Das alles ist aus den Einkommensberichten nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Bei der Einkommenstransparenz-Veranstaltung erfuhren die Teilnehmer/-innen, wo es sich lohnt, genauer hinzuschauen. Das geht von Fragen der Einstufung über die Anrechnung von Vordienstzeiten bis hin zu Zulagen und Zuschlägen.
Dass die Einkommensberichte kein Zaubermittel sind, um Einkommensgerechtigkeit schlagartig herbeizuführen, darüber herrschte Einigkeit. Aber, so AK-Direktor Dr. Josef Moser in seinem Begrüßungs-Statement, sie "machen das Thema zum Thema". AK-Vizepräsidentin Christine Lengauer machte darauf aufmerksam, dass auch nicht organisierte Betriebe die Einkommensberichte ihren Beschäftigten zugänglich machen müssen. Bei eventuellen Unklarheiten können sich Betroffene an die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer Oberöster-reich unter 050/6906-21 42 wenden.
Rückfragen & Kontakt:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Martina Macher
Tel.: (0732) 6906-2190
martina.macher@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com