• 28.04.2012, 11:29:20
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  • OTS0035 OTW0035

LH Dörfler: Am 1. Mai tritt Sonntagsöffnungsregelung in Kraft

Sommersaison kann mit zufriedenstellenden Öffnungszeitenregelung starten

Klagenfurt (OTS/LPD) - Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler
zeigt sich zufrieden, dass am kommenden Dienstag, dem 1. Mai, nun
doch eine für alle Betroffenen zufriedenstellende
Öffnungszeitenverordnung in Tourismusregionen in Kraft tritt. "Diese
Lösung ist sowohl im Sinne der Gemeinden wie auch der Unternehmer,
weshalb einer erfolgreichen Tourismussaison nichts mehr im Wege
steht", erklärt der Landeshauptmann.

Die adaptierte Öffnungszeitenregelung gilt für die Sommersaison von
1.Mai eines Jahres bis 2. Sonntag im September (Ende der
Schulferien). Hinsichtlich des Warenverkaufes konnte eine Lockerung
des Verkaufes von "Waren des Touristenbedarfs" erreicht werden. Ab 1.
Mai können sämtliche "Waren des täglichen Bedarfs, wie sie in den
ortsüblichen Sortimenten im Einzelhandel angeboten werden" verkauft
werden.

Zudem bleiben die seit vielen Jahren bestehenden Orte unverändert,
wobei für Treffen die Ortschaften Annenheim, Kanzelhöhe, Sattendorf,
Treffen und Seespitz aufgenommen wurden. Die Öffnungszeitenregelung
gilt nun auch für die Märkte Josefimarkt in Eberndorf, Wiesenmarkt in
Bleiburg und den Nikolomarkt. in Völkermarkt sowie für die
Raststätten auf der A 10, der A2 wie bisher in der Verordnung und
Ergänzung um die Raststätte St. Veit/Glan im Zuge der S37
Klagenfurter Schnellstraße.

"Mit dieser Regelung ist es für Urlaubsregionen möglich, einen
Tourismus nach modernen Maßstäben anzubieten. Gleichzeitig stehe ich
aber weiterhin für den Sonntag als Ruhetag für Familien", so Dörfler.

Alle von der Sonntagsöffnungsregelung im Sommer betroffenen Orte
(Auszug aus der Verordnung):

Bezirk Feldkirchen:
Gemeinde Albeck
Gemeinde Ossiach
Gemeinde Reichenau
Gemeinde St. Urban
Gemeinde Steindorf am Ossiacher See
Gemeinde Steuerberg

Bezirk Hermagor:
Gemeinde Gitschtal
Marktgemeinde Kötschach-Mauthen
Gemeinde Lesachtal

Aus der Stadtgemeinde Hermagor - Pressegger See folgende
Ortschaften:
Obervellach
Presseggen
Presseggersee
Sonnleiten
Sonnenalpe Nassfeld
Tröpolach

Bezirk Klagenfurt-Land:
Gemeinde Keutschach am See
Gemeinde Krumpendorf am Wörther See
Gemeinde Maria Wörth
Gemeinde Pörtschach am Wörther See
Gemeinde Schiefling am Wörthersee
Gemeinde Techelsberg am Wörthersee

Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörther See:

Von der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörther See das innerhalb der
nachstehend beschriebenen Grenze liegende Gebiet:

Ausgehend vom Schnittpunkt der Stadtgrenze im Westen mit der
Villacher Straße (Schrotturm) in östlicher Richtung entlang der
Villacher Straße (Kärntner Straße B 83) bis zur Paternioner Brücke,
von dort in westlicher Richtung entlang des Lendkanals bis zum
Schilfweg; dann in südöstlicher Richtung den Schilfweg entlang bis
zur Wörther-See-Süduferstraße (Wörther-See-Straße L 96), diese weiter
in südlicher Richtung entlang bis zur Jugenddorfstraße, diese weiter
in südwestlicher Richtung bis zum Kinderheim "Maiernigg-Alpe", von
dort in gerader Linie in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt
der Wörther-See-Süduferstraße mit der Stadtgrenze im Westen; von dort
das Ostufer des Wörthersees entlang bis zum Ausgangspunkt der
Beschreibung. Die Grenzlinie verläuft entlang der Innenseite der
genannten Straßen und des Kanals, gesehen vom Ausnahmebereich.

Bezirk Spittal an der Drau:
Gemeinde Bad Kleinkirchheim
Gemeinde Flattach
Gemeinde Großkirchheim
Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten
Gemeinde Mallnitz
Marktgemeinde Millstatt
Gemeinde Rennweg am Katschberg
Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See
Gemeinde Weißensee

Aus der Stadtgemeinde Radenthein folgende Ortschaften:
Döbriach
Untertweng

Bezirk Villach-Land:
Gemeinde Afritz am See
Marktgemeinde Arnoldstein
Gemeinde Arriach
Gemeinde Feld am See
Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See mit Ausnahme der KG Fürnitz
Gemeinde Stockenboi
Aus der Marktgemeinde Treffen am Ossiachersee die Ortschaften
Annenheim, Kanzelhöhe Sattendorf, Treffen und Seespitz
Marktgemeinde Velden am Wörther See

Stadt Villach:
Aus der Stadt Villach folgende Ortschaften:
Drobollach am Faaker See
Egg am Faaker See
St. Andrä

Bezirk Völkermarkt:
Marktgemeinde Eberndorf
Gemeinde Feistritz ob Bleiburg
Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See
Gemeinde Sittersdorf"
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at

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