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Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Ing. Franz G r a t z e r
(SP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u. a. betreffend Wohnbauförderungsmittel des Bundes.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) meinte, die Zweckwidmung der Wohnbauförderung sei notwendig und finde die Zustimmung ihrer Fraktion.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) betonte, der Punkt der Zweckwidmung sei absolut richtig. Inhalte und Ideen des Antrages seien gut, die Glaubwürdigkeit leider nicht gegeben. Trotzdem werde seine Fraktion den Antrag unterstützen.

Abgeordneter Franz G a r t n e r (SP) erinnerte, dass der Antrag darauf abziele, die Mittel für den Wohnbau zweckzuwidmen. Niederösterreich habe seit dem Jahr 1996 insgesamt 300 Millionen Euro Wohnbaufördermittel vom Bund bekommen und diese Summe auf 500 Millionen Euro aufgestockt. Das Salzburger Modell sei momentan nicht umsetzbar, doch solle man auch Zukunftsvisionen haben. Der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel sollte man aber zustimmen.

Abgeordneter Martin S c h u s t e r (VP) meinte, dass bei der Wohnbauförderung in weiten Teilen ein Klima der Zusammenarbeit herrsche und die Menschen den sozialen Wohnbau dringend notwendig hätten. Es wundere ihn, dass das Thema der Zweckbindung gerade in Niederösterreich diskutiert werde - hier sei dies der Fall. Pro Jahr würden 2.800 Wohneinheiten hergestellt. Man habe in Niederösterreich ein deutlich besseres System als in Salzburg und man habe im Wohnbau einen großen gemeinsamen Erfolg vorzuweisen, an dem man nicht rütteln sollte. Die Beantragung erfolge in diesem Bereich in Niederösterreich außerdem rasch und einfach. Mit dem Wohnservice verfüge man über ein sehr gutes System.

Der auf Ablehnung lautende Ausschuss-Antrag wurde angenommen.

Es folgte eine Debatte über die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Thumpser an Landesrat Dr. Pernkopf betreffend Aufträge des Landes NÖ an Firma "Brainbows".

Abgeordneter Benno S u l z b e r g e r (FP) bezeichnete die vorliegende Beantwortung der Anfrage an Landesrat Pernkopf als unzureichend, es sei keine differenzierte Beantwortung erfolgt. Es gebe hier Aufklärungsbedarf, der auch die Grüne Fraktion betreffe.

Abgeordneter Herbert T h u m p s e r (SP) meinte, die Firma Brainbows mit Frau Langthaler sei ein ausgezeichnetes Unternehmen, inhaltlich und organisatorisch würde hier sehr gute Arbeit geleistet. Er erklärte, dass seitens der Abgeordneten Krismer-Huber eine ebensolche Anfrage wie seine an Landesrat Pernkopf eingebracht worden war, diese sei jedoch binnen kürzester Zeit zurückgezogen worden. In seiner Anfrage sei es nicht um die Firma Brainbows, sondern um die Vorgangsweise gegangen.

Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) sagte, dass in diesem Falle Amtsverschwiegenheit, Amtsgeheimnis sowie ein Verschwiegenheitsgebot gelten würden. Darauf sei in der Anfragebeantwortung hingewiesen worden. Ebenso sei darauf hingewiesen worden, dass die Vergaberichtlinien eingehalten wurden. Es sei hier eine ganz normale Vorgangsweise vorzufinden. Er beantragte, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) merkte an, dass man diese Art von Beantwortung in letzter Zeit ständig vorfinde. Man gehe auf die Dinge nicht ein, da man sie nicht diskutieren wolle. Er stellte den Antrag die Beantwortung grundsätzlich nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Der Antrag auf Annahme der Anfragebeantwortung wurde mit Mehrheit angenommen.

Schluss der Sitzung!

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