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AK Tumpel: "AK Erfolg: 86 Prozent aller Stelleninserate machen Angaben zum Gehalt" (1)

Die AK fordert, dass das Gesetz nun für alle DienstnehmerInnen und auch auf Länderebene gilt

Wien (OTS) - "Wir freuen uns, dass der Großteil der Unternehmen sich nun an das Gesetz hält und das Einkommen in Jobinseraten angibt", sagt AK Präsident Herbert Tumpel. Die AK hat die Stelleninserate in vier großen Tageszeitung und mehreren Onlinebörsen drei Monate lang analysiert: "Das Ergebnis zeigt, dass es für private Unternehmen offenbar kein Problem ist, den Jobsuchenden mit Gehaltsangaben eine Orientierung zu bieten", stellt Tumpel fest. Weniger erfreulich ist das Ergebnis im öffentlichen Dienst: Nur knapp ein Drittel der Stelleninserate in diesem Bereich weist Angaben zum Gehalt auf. Unter anderem, weil das Gesetz auf Bundesländer-Ebene bislang nicht umgesetzt wurde: "Gerade der öffentliche Dienst hat eine Vorbildwirkung für Privatunternehmen. Die Bundesländer müssen da unbedingt rasch nachziehen", sagt Tumpel.

Eine AK-Studie untersuchte von Jänner bis März diesen Jahres Einkommensangaben in Stelleninseraten in 4 Tageszeitungen und 5 Onlinebörsen. Nun liegt der Endbericht vor: Insgesamt 86 Prozent von 9.067 Inseraten in den 4 Tageszeitungen gaben das Gehalt an. Bei genauerer Betrachtung hielten sich 95,5 Prozent der Großbetriebe, 83,6 Prozent der PersonalvermittlerInnen und 69,8 Prozent der Klein-und Mittelbetriebe an das Gesetz. Nur 32 Prozent der im Öffentlichen Bereich und für Universitäten ausgeschriebenen Stellen enthalten eine Information zum Einkommen. Länder und Gemeinden sind bis jetzt nicht zur Transparenz in Stelleninseraten verpflichtet.
Auch AMS Vorstand Herbert Buchinger begrüßt die Verpflichtung zur Gehaltsangabe: "Die Regelung führt zu mehr Transparenz am gesamten Arbeitsmarkt, das nützt allen Jobsuchenden."

Die AK will Transparenz für alle:
+ Alle Unternehmen sollen sich künftig an die gesetzlichen Vorschriften halten.
+ Das Recht auf Information über das Einkommen bei Stelleninseraten muss für alle Unternehmen gelten. Die AK fordert daher, dass es zusätzlich zu den Gesetzen für die Privatunternehmen und den Bund auch in den Gleichbehandlungsgesetzen der Länder die Verpflichtung zur Angabe des Einkommens bei Stellenausschreibungen gibt.
+ Bei Privatunternehmen gilt die Verpflichtung zur Gehaltstransparenz nur für Unternehmen mit Kollektivvertrag oder gesetzlichem Gehaltsschema. Das ist ungerecht. Die AK fordert daher, dass die Einkommenstransparenz auch für Unternehmen gilt, die keinem Kollektivvertrag unterliegen.
+ Außerdem sollten die Regelungen auch für freie Dienstverhältnisse gelten.
+ Die AK und die Gewerkschaften sollen auch die Möglichkeit erhalten, Anzeigen zu machen, um eine effektive Vertretung der ArbeitnehmerInneninteressen zu ermöglichen.

Beispiele aus der Praxis und die Hintergründe zum Gesetz sowie die gesamte Studie finden Sie unter: wien.arbeiterkammer.at

Rückfragen & Kontakt:

AK Wien Kommunikation
Martina Madner
Tel.: +43-1 501 65-2151
martina.madner@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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