- 16.04.2012, 15:06:20
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PflegeGELD ist Menschenrecht
BSVÖ erteilt Umwandlung in Sachleistung eine klare Absage
Wien (OTS) - Aktuellen Bestrebungen, das Pflegegeld zum Teil in
Form von Sachleistungen auszubezahlen, erteilt der Blinden- und
Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) eine klare Absage.
Vizepräsident Josef Schinwald: "Behinderte Menschen müssen auch
weiterhin selbst entscheiden können, welche Art von Pflegeleistungen
sie mit dem Pflegegeld in Anspruch nehmen."
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch in Österreich
geltendes Recht ist, regelt u.a. in Artikel 19 die "Unabhängige
Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft", in Artikel 20
die "Persönliche Mobilität" und in Artikel 28 den "Angemessenen
Lebensstandard und sozialen Schutz". All diese Bestimmungen pochen
auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. "Wenn
man nun zum wiederholten Mal andenkt, das Pflegegeld zum Teil in Form
von Sachleistungen auszubezahlen, schränkt man die Freiheit
betroffener Menschen massiv ein", ärgert sich Schinwald und ergänzt:
"Das wäre ein klarer Verstoß gegen die
UN-Behindertenrechtskonvention!"
Zudem könnte der Schuss nach hinten losgehen, warnt der BSVÖ vor
einer drohenden Verteuerung für die SteuerzahlerInnen: "Behinderte
Menschen könnten aus der meist billigeren häuslichen Pflege
herausgerissen und in teure Betreuungsformen hineingezwungen werden.
Das Pflegegeld ist nicht dazu da, die Pflegedienste der politischen
Parteien mit Aufträgen zu versorgen."
Einmal mehr fordert der Blinden- und Sehbehindertenverband
Österreich eine automatische jährliche Indexierung des Pflegegeldes,
wie es bei den Pensionen längst der Fall ist.
Für blinde und sehbehinderte Menschen fordert der BSVÖ einen
gesetzlich verankerten Anspruch auf Kommunikationsassistenz. Unter
Einbeziehung der Betroffenen müsse möglichst rasch ein eigenes
Berufsbild geschaffen werden. Schinwald: "Damit kann man in Zeiten
der steigenden Arbeitslosigkeit jungen Menschen eine neue berufliche
Perspektive eröffnen." Im gleichen Atemzug gehört der
Zuständigkeits-Marathon zwischen Bund und Ländern in Sachen
persönlicher Assistenz beseitigt und eine einzige kompetente
Anlaufstelle installiert.
Die Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische
Rehabilitationsmaßnahme sowie die Finanzierung des Mobilitäts- und
Orientierungstrainings sowie des Unterweisens in die
lebenspraktischen Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen
und Low Vision-Training als Leistung der medizinischen Rehabilitation
sind zwar im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen
bereits vorgesehen, jedoch erst bis 2014 bzw. 2020. "Diese wichtigen
Maßnahmen, die eine Pflegebedürftigkeit verhindern bzw. zumindest
hinauszögern können, sollten schon mit Beginn des nächsten Jahres
umgesetzt werden", fordert Schinwald.
Rückfragehinweis:
Mag. Raimund Lunzer, Pressesprecher
Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ)
Tel.: 0664 / 140 11 77
mailto:presse@blindenverband.at
www.blindenverband.at
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