- 12.04.2012, 11:21:58
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"Reingelegt?" - "Schauplatz Gericht" am 13. April im ORF
Wien (OTS) - Jeder macht Fehler. Und manche Fehler kommen einen
teuer zu stehen, vor allem wenn man leichtsinnig eine Unterschrift
auf ein Dokument gesetzt hat, das ein anderer zum Unterschreiben
mitgebracht hat. An sich muss man sich ja an Verträge halten, aber in
manchen Fällen kann man bei Gericht versuchen, die Sache rückgängig
zu machen. Für "Schauplatz Gericht" - zu sehen am Freitag, dem 13.
April 2012, um 21.20 Uhr in ORF 2 - haben Peter Resetarits, Nora
Zoglauer und Ludwig Gantner drei solche Fälle teils jahrelang mit der
Kamera dokumentiert.
Robert J. ist ein klassischer Wiener Hausmeister in einer großen
Donaustädter Wohnhausanlage. Er ist stolz darauf, dass er bei
Mieterumfragen regelmäßig 85 Prozent Sympathiewert einfährt.
Ausgerechnet er muss jetzt regelmäßig zu Gericht. Hausmeister J. ist
nämlich Hobby-Kunstsammler. Und hat einen Volltreffer gelandet: Um
ein paar tausend Euro erstand er einige Ölbilder aus einem Nachlass
und eines davon entpuppte sich als echter Boeckl. Bilder dieses
österreichischen Malers erzielen auf internationalen Auktionen mehr
als 400.000 Euro. Herr J. hat dieses Bild aber sofort um nur 100.000
Euro an ein Wiener Auktionshaus weiterverkauft. Den wahren Wert hätte
man ihm verheimlicht und ihn überrumpelt, sagt er. Herr J. will das
Gemälde zurückhaben. Zu allem Übel wurde er aber auch noch vom
Vorbesitzer des Bildes auf eine Nachzahlung geklagt. Vom Gewinn ist
jetzt nichts mehr übrig. Und wenn Herr J. die teuren Prozesse
verliert, ist er ruiniert.
Frau C. aus Wimpassing leidet an einer Schilddrüsenerkrankung und hat
einiges an Gewicht zugelegt. Sie unterschrieb einen Vertrag bei einem
"Schlankheitsinstitut" über 2.835 Euro, zahlbar in elf Monatsraten.
Die Behandlungsmethode schien eigenartig: Frau C. musste sich in eine
Box begeben, aus der nur ihr Kopf herausragte. Dann wurde sie mit
heißer Luft angeblasen und zum Schwitzen gebracht. Sie bekam
Kreislaufprobleme und fragte ihren Arzt um Rat. Der riet ihr dringend
von einem Fortsetzen der Schwitzstunden ab, da es gefährlich sei.
Doch das Schlankheitsinstitut ließ sich vom ärztlichen Attest nicht
beeindrucken: Die restlichen Monatsraten wären pünktlich zu zahlen,
der Fall ging vor Gericht.
Der greise Herr N. borgte seinem Hausarzt angeblich 260.000 Euro. Der
Herr Doktor versprach, er werde das Geld in Raten zurückzuzahlen. Ein
paar Monate funktionierte das auch, doch dann blieben die Zahlungen
aus. Herr N. wurde misstrauisch und klagte den Arzt schließlich auf
Rückzahlung. Der schlug einen Deal vor: Er würde ihm auf Lebenszeit
monatlich 500 Euro zurückerstatten. Herr N. war damals schon 93 Jahre
alt, akzeptierte aber erstaunlicherweise. Fünf Monate später starb er
und die Schuld war nach Meinung des Arztes getilgt. Anderer Meinung
war der Neffe und Erbe des Herrn N. Und als dann auch noch ein
Testament des alten und angeblich verwirrten Mannes zugunsten des
Doktors auftauchte, entschloss er sich, das Geld zurückzufordern. Er
kritisiert die Rechtslage. Es sei unerhört, dass sich Ärzte in
Österreich von ihren betagten Patienten Geld ausborgen und als Erbe
einsetzen lassen dürfen. Fünf Jahre lang hat die Redaktion von
"Schauplatz Gericht" diesen Fall beobachtet, jetzt gibt es ein
endgültiges Ergebnis.
Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage als
Video-on-Demand abrufbar und wird auch als Live-Stream auf der
ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) angeboten.
Rückfragehinweis:
ORF-Pressestelle
Karin Wögerer
Tel.: (01) 87878 - DW 12913
http://presse.ORF.at
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