• 22.03.2012, 09:26:27
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  • OTS0043 OTW0043

Konsumentenschützer stiften zu strafbaren Handlungen an

Göltl:"VKI-Leaks ist eine illegale Kampfansage an die Finanzdienstleister"

Wien (OTS/PWK193) - Auf ihrer Website www.verbraucherrecht.at
wirbt die Konsumentenschutzorganisation um Informationen nach einem
bekannten Muster: "VKI-Leaks": Anonyme Hinweise zu
Finanzdienstleistungen. Darin und auch in einem Interview von Dr.
Peter Kolba in den Salzburger Nachrichten vom 28.2.2012 werden aktive
und ehemalige Mitarbeiter von Finanzdienstleistungsunternehmen
unverblümt zu strafbaren Handlungen aufgefordert.

KommR Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands
Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Ein
Aufruf an Mitarbeiter von Finanzdienstleistern, gesetzeswidrig ihre
Verschwiegenheitspflicht, die ja auch zum Schutz von Kunden besteht,
zu brechen, ist eine illegale Kampfansage an die
Finanzdienstleister."

Offenbar wird die Anstiftung zu gesetzeswidrigem Verhalten sehr
bewusst durchgeführt. Schließlich können sich eventuelle Informanten
auf dieser Seite detaillierte Anleitungen zur verdeckten und
diskreten Übermittlung der widerrechtlich an Dritte verratenen
Informationen und Daten holen.

In seinem Rechtsgutachten kommt Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer
zu dem Schluss: "Die VKI Aktion "VKI-Leaks" stellt eine
strafrechtlich relevante Aufforderung zu gesetzwidrigem Verhalten
dar, da Mitarbeiter aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Bruch
ihrer Verschwiegenheitspflicht bestimmt werden sollen. Dieses
Verhalten könnte gem §§ 15,12 StGB iVm § 94 Abs 3 WAG 2007
gerichtlich strafbar sein (Bestimmungsversuch)." Zusätzlich weist
Raschauer auch noch auf die möglichen Konsequenzen aus dem
Schadenersatz- und Verwaltungsstrafrecht hin.

Göltl: "Der VKI wird mit öffentlichen Geldern gespeist und soll
die Interessen der österreichischen KonsumentInnen vertreten, sie
über ihre Rechte informieren und sie bei deren Durchsetzung
unterstützen. In letzter Zeit war die Prozessführung des VKI mäßig
erfolgreich. Viele meiner Mitglieder haben jetzt das Gefühl, dass
diese illegale, vielleicht sogar strafrechtswidrige Aktion der
Prozessführung wieder zu mehr Erfolg verhelfen soll. Wenn sich die
Vorstellungen des VKI nicht legal verwirklichen lassen, müssen
offensichtlich andere Maßnahmen getroffen werden. Ich rufe den VKI
dazu auf, die Ergebnisse des Rechtsgutachtens von Professor Raschauer
zu respektieren und dieses illegale Vorgehen sofort einzustellen."

Das Gutachten von Univ.- Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Institut für
Staatsrecht und Politische Wissenschaften, Abteilung für Öffentliches
Unternehmensrecht der Johannes Kepler Universität Linz, findet sich
im Volltext auf www.wko.at/finanzdienstleister. (JR)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   Fachverband Finanzdienstleister
   Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Dagmar Hartl
   Tel.: 05 90 900-4818
   E-Mail: finanzdienstleister@wko.at
   Internet: http://wko.at/finanzdienstleister

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