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Stefan: FPÖ erwartet positive Behandlung ihres Verfassungsantrages

Kein Widerspruch der anderen Fraktionen zu FPÖ-Antrag auf Gesetzesprüfungsverfahren durch eine Partei vor dem Verfassungsgerichtshof

Wien (OTS) - "Da bis jetzt nur positive Reaktionen aus den Reihen der anderen Parteien gekommen sind, hegen wir gute Hoffnung, dass unsere Antrag zur Schließung einer Rechtslücke im Interesse der österreichischen Bürger auch positiv behandelt wird", freute sich der freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan über das Echo auf den Antrag der FPÖ vom 21. Jänner 2009 über eine Verfassungsreform in dem Sinne, dass künftig Bürger als Partei im Gerichtsverfahren auch die Gesetzesbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen könnten.

Nicht nur im Österreich-Konvent habe über diese Gesetzesreform Einigkeit geherrscht, so Stefan, auch der Verfassungsgerichtshof spreche sich seit langem für eine derartige Möglichkeit aus. Insgesamt würden durch die Verwirklichung dieser freiheitlichen Idee die Bürgerrechte vor der Justiz und den Verwaltungsbehörden gestärkt, und die Selbstverantwortung der Bürger gefördert. "Ich hoffe, dass sich die Verhandlungen zwischen Bundeskanzleramt und Justizministerium in dieser Angelegenheit weiterhin positiv entwickeln", zeigt sich Stefan optimistisch.

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