- 15.03.2012, 18:16:22
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Budgetausschuss gibt grünes Licht für Stabilitätsgesetze Abgeordnete nahmen nur in Detailbereichen Abänderungen vor
Wien (PK) - Nach der gestrigen Anhörung von Budgetexperten setzte der
Budgetausschuss heute seine Beratungen über das insgesamt 27,9 Mrd. €
umfassende Budgetkonsolidierungspaket der Bundesregierung fort. Nach
einer lebhaften, mehrstündigen Debatte verabschiedete der Ausschuss
die Entwürfe für die beiden Stabilitätsgesetze 2012 (1680 d.B. und
1685 d.B.) mit der Mehrheit der Regierungsparteien an das
Nationalratsplenum, das am 28. März definitive Beschlüsse fassen
wird. Abänderungen wurden lediglich in Detailbereichen vorgenommen.
Ebenfalls mit S-V-Mehrheit passierten ein neuer Bundesfinanzrahmen
2013 bis 2016 samt Strategiebericht und begleitende Änderungen im
geltenden Finanzrahmen sowie im laufenden Bundesfinanzgesetz (1681
d.B.) den Budgetausschuss.
Das Maßnahmenbündel zur Budgetkonsolidierung sieht unter anderem vor,
den Zugang in die Frühpension erheblich zu erschweren, Gewinne aus
Immobilienverkäufen stärker zu besteuern, eine befristete
Solidarabgabe für Spitzenverdiener in Form einer höheren Besteuerung
des Urlaubs- und Weihnachtsgelds einzuführen, die Pensionsbeiträge
für Selbständige und Bauern zu erhöhen und die Bausparprämie zu
kürzen. Außerdem sind eine Nulllohnrunde für Beamte, maßvolle
Pensionserhöhungen, die Einführung einer Kündigungsabgabe, eine
befristete Erhöhung der Bankensteuer und verschiedene
Strukturreformen vereinbart (siehe PK-Nr. 162/2012 und PK-Nr.
173/2012)
Zwei von SPÖ und ÖVP vorgelegte Abänderungsanträge enthalten - neben
der Beseitigung von Redaktionsversehen - auch Präzisierungen in Bezug
auf die Berechnung der Kontoerstgutschrift am Pensionskonto, welche
die Parallelrechnung im Pensionsrecht ersetzen soll, und in Bezug auf
das Pensionskassengesetz. So soll sichergestellt werden, dass die
Einnahmen aus der Vorwegbesteuerung von Zusatzpensionenen aus
Pensionskassen in den Fonds für Maßnahmen gemäß
Finanzstabilitätsgesetz fließen.
Außerdem fassten die Abgeordneten mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ
und Grünen eine Ausschussfeststellung, in der ausdrücklich die
Unabhängigkeit der Parlamentsverwaltung und der Verwaltung des
Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs sowie die
Verordnungsbefugnis der Nationalratspräsidentin in
Verwaltungsangelegenheiten des Parlaments festgehalten wird.
FPÖ sieht Sparen auf Kosten der Exekutive und Budgetkosmetik
Im Rahmen der Diskussion wandten sich die Abgeordneten zunächst dem
Themenblock Verwaltung und Dienstrecht zu. Abgeordneter Werner
Herbert (F) eröffnete die Fragen der Abgeordneten an Bundesministerin
Gabriele Heinisch-Hosek und Staatssekretär Josef Ostermayer, indem er
die geplante Streichung der 41. Wochenstunde beim Bundesheer
thematisierte. Er erkundigte sich auch nach den Regelungen für die
Jubiläumszulage bei Ressortwechsel und für das Zeitwertkonto bei der
Exekutive und wollte wissen, ob geleistete Überstunden weiter
finanziell abgegolten werden. Abgeordneter Christian Lausch (F)
kritisierte die geplanten Personaleinsparungen beim Rechnungshof
scharf. Er fragte auch nach den Konzepten für geplante
Zusammenlegungen und kritisierte die Schließung der Heeresspitäler.
Sein Fraktionskollege Abgeordneter Harald Stefan merkte an, dass mit
der Volksanwaltschaft ein weiteres Kontrollorgan das Nationalrats von
Kürzungen betroffen sei. Abgeordneter Maximilian Linder (F) fragte
nach den Regelungen, die für das Überstundenkonto vorgesehen seien,
und vermutete dahinter bloße Budgetkosmetik.
ÖVP: Heeresgeschichtliches Museum muss abgesichert werden
Von Seiten der ÖVP erkundigte sich Abgeordneter Oswald Klikovits
danach, warum die Post die 41. Wochenstunde ihrerseits nicht
gestrichen habe, und wie man diese Maßnahme beim Bundesheer abfedern
werde. Was die Zusammenlegung von Staatsarchiv und
Heeresgeschichtliches Museum betreffe, so sehe er darin selbst noch
keine Kostenersparnis. Beim Heeresgeschichtlichen Museum handle es
sich um eine wichtige Institution des Bundesheeres mit großer
Tradition, das auch innerhalb der neuen Struktur als eigenständiges
Museum bestehen bleiben sollte. Vor allem müsse seine anerkannte und
wichtige wissenschaftliche Arbeit auch weiterhin abgesichert werden,
forderte Klikovits.
Grüne: Nicht an Kontrollorganen, an Politikerpensionen sparen
Abgeordneter Werner Kogler (G) meinte, die geplanten Einsparungen
ließen befürchten, dass das Budget des Rechnungshofs letztlich
gekürzt werde. Es entspreche dabei nicht der Tradition von
Budgetverhandlungen, dazu nicht im Vorfeld der Budgeterstellung das
Gespräch mit den Kontrollorganen des Nationalrats und dem Nationalrat
zu suchen. Das sei gänzlich inakzeptabel. Am Rechnungshof zu sparen,
sei auch "gänzlich unsinnig". Seine Beamten würden dem Staat durch
ihre Kontrollen letztlich viel Geld ersparen.
Auch Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) griff diese Kritik auf. Noch
vor wenigen Monaten habe man der Volksanwaltschaft andere
Budgetzusagen gemacht und sich gleichzeitig auf eine Ausweitung ihrer
Tätigkeit geeinigt, die nun gefährdet sei. Abgeordneter Karl Öllinger
(G) kritisierte, dass bei den hohen Politikerpensionen zu wenig
eingegriffen werde. Hier sei gerade einmal eine Nullpensionsrunde
herausgekommen, obwohl es viele ehemalige Politiker gebe, die nach
dem alten Pensionssystem bis zu drei Pensionen beziehen könnten, aber
nur einen geringen Pensionssicherungsbeitrag zu bezahlen haben. Auch
bei den Pensionen der Nationalbank sei trotz bereits bestehender
"Superpensionen" eine Erhöhung von 1 % zu verzeichnen.
SPÖ: Wirkungsziele müssen genau kontrolliert werden
Von Seiten der SPÖ interessierte sich Abgeordnete Angela Lueger für
die Frage, ob der Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst auch die
Aufnahme von Lehrlingen und behinderte Menschen betreffen werde. Sie
wollte auch wissen, wie der "Papamonat" angenommen wird. Für dieses
Thema interessierte sich auch Abgeordneter Kai Jan Krainer (S), der
zudem die Frage der Wirkungs- und Gleichstellungsziele thematisierte.
Er kündigte an, dass das Parlament über seinen Budgetausschuss hier
sehr genau prüfen werde, ob der Output den vereinbarten
Wirkungszielen auch entsprechen wird. SPÖ-Abgeordneter Otto Pendl
thematisierte ebenfalls den Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst und
stellte die Frage, wie man hier ausgleichend wirken wolle.
BZÖ: Streichung der Überstunden für Polizei problematisch
BZÖ-Abgeordneter Christoph Hagen konzentriert sich auf die soziale
Ausgewogenheit der vorgesehenen Maßnahmen im öffentlichen Dienst und
sah vor allem auf die Polizei große Probleme zukommen, da die
Überstunden dort für die Aufrechterhaltung des normalen
Dienstbetriebes notwendig seien. Er wollte auch wissen, warum die
Zusammenlegung von Staatsarchiv und Heeresgeschichtlichem Museum
nicht schon heuer beginne, sondern erst 2013, und wo die Schwerpunkte
des Aufnahmestopps liegen werden. Generell bezweifelt Hagen, dass die
Lockerung des Versetzungsschutzes Einsparungen bringen könne.
Abgeordneter Ernest Windholz (B) befürchtet ebenfalls Probleme für
die BeamtInnen der Exekutive. Die Zusammenlegung der Bezirksgerichte
sollte zudem schneller erfolgen. Er verstehe nicht, warum eine
Kürzung der Förderungen an Parteiakademien im Sparpaket ausgewiesen
sei, aber keine Kürzung der Presseförderung des Bundeskanzleramts. Er
frage sich auch, wie der Bund beim Fremdenwesen einsparen wolle.
Die Antworten der Bundesministerin und des Staatssekretärs
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek verwies auf Einsparungen von
72 Mio. €, die allein durch die Streichung der 41. Wochenstunde zu
erwarten seien. Der Vorschlag sei aus dem Verteidigungsressort
gekommen und die Umsetzung werde vom Verteidigungsministerium
ressortintern geregelt. Es gebe bereits Gespräche mit der
Personalvertretung, um die Maßnahmen in sozial verträglicher Weise
umzusetzen. Heinisch-Hosek verwies auch darauf, dass die Post als ein
ausgegliedertes Unternehmen andere Voraussetzungen als das Bundesheer
habe. Dazu, wie stark der "Papamonat" im öffentlichen Dienst
angenommen werde, könne sie aufgrund der schwierigen Datenermittlung
derzeit keine Aussage machen.
Ein Ressortwechsel bringe keinen Verlust von Dienstjahren und
beeinträchtige damit die Berechnung der Jubiläumszulage nicht. Das
Zeitwertkonto werde mit der Innenministerin verhandelt, hier stehe
man aber erst ganz am Anfang. Was die Planstellen des Rechnungshofs
betrifft, stellte Bundesministerin Heinisch-Hosek fest, es habe dazu
Gespräche mit dem Rechnungshof gegeben und eine Einigung erzielt
werden können. Beim Rechnungshof gehe es nur um vier Planstellen, die
bis 2016 einzusparen sind, bei der Volksanwaltschaft werden im selben
Zeitraum zwei Planstellen eingespart. Man habe darauf geachtet, dass
die Volksanwaltschaft ihre Aufgaben, zu denen man auch stehe, weiter
optimal erfüllen könne. Bei den Pensionen könne der Bund der
Nationalbank keine Vorschriften machen.
Wie Staatssekretär Ostermayer dazu ergänzte, sei ein Weg gesucht
worden, Anfechtungen vor dem Verfassungsgerichtshof zu vermeiden.
Daraus resultiere das vorliegende Ergebnis. Er merkte auch an, dass
der Rechnungshof die ihn betreffenden Maßnahmen gutgeheißen habe.
Teilbereiche des öffentlichen Dienstes müssten mehr an Belastungen
tragen, damit in anderen Schwerpunkte für eine Wachstumspolitik
gesetzt werden könnten. So spare auch das Bundeskanzleramt.
Die Frage der Politikerpensionen sei eine Angelegenheit des
Sozialministeriums, meinte Ostermayer in Richtung von Abgeordnetem
Öllinger. Was die Kritik der Opposition an der generellen
Vorgangsweise der Erstellung des Budgetkonsolidierungspakets betraf,
sagte Ostermayer, es sei Aufgabe der Bundesregierung, ein Budget für
die Obersten Organe vorzulegen. Das Parlament werde diesem dann
selbstverständlich erst die Zustimmung geben müssen.
Zur Frage, wie die Effekte des Aufnahmestopps abgefedert werden,
hielt Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek fest, sie habe soeben
eine Planstellen-Besetzungsverordnung erlassen, die vorsehe, dass bei
Neubesetzungen erst bundesintern nach geeigneten Personen gesucht
werde. Zusammen mit der Lockerung des Versetzungsschutzes werde das
ein Mobilitätspaket ergeben, wobei sich die finanziellen Auswirkungen
erst im Zusammenwirken aller Maßnahmen beziffern lassen werden.
Prinzipiell sei der Aufnahmestopp bis Ende 2014 begrenzt, man werde
diesen überschaubaren Zeitraum sicher bewältigen können, wie das auch
schon in früheren Jahren der Fall gewesen sei. Der Aufnahmestopp
werde vor allem den Verwaltungsbereich betreffen, bei LehrerInnen und
Polizei werde es Ausnahmen geben. Es werde für die PolizistInnen
sicher ein ganzes Bündel an Abfederungsmaßnahmen geben, diese seien
aber im Bereich der Innenministerin zu planen und umzusetzen.
Allgemein bekräftigte Heinisch-Hosek, der öffentliche Dienst leiste
einen beträchtlichen Beitrag zur Budgetstabilisierung. Die
Nulllohnrunde bringe etwa 1,1 Mrd. €, dazu sollen etwa 700 Mio. €
durch den Aufnahmestopp und weitere 700 Mio. € durch die Effekte von
Zusammenlegungen kommen.
Staatssekretär Ostermayer bemerkte dazu noch, es gebe Bereiche, wo
Zusammenlegungen leicht durchführbar sei, etwa bei den
Bezirksgerichten. Ein Sonderfall seien kleine zweisprachige
Bezirksgerichte in Südkärnten, die jedenfalls erhalten bleiben
müssten. In anderen Fällen müsse man erst neue Strukturen schaffen,
dies erfordere einen längeren Zeitraum. Das sei bei Staatsarchiv und
Heeresgeschichtlichem Museum der Fall, wo man in Zukunft Synergien zu
erzielen hoffe, etwa durch gemeinsame Nutzung von
Ausstellungsflächen. Ein gutes Konzept dafür brauche aber sicher
längere Zeiträume der Umsetzung, es könnte etwa in Richtung eines
Nukleus für ein "Haus der Geschichte" gehen.
Die Förderung der Parteiakademien beruhe auf einem Gesetz, dieses
müsse, so Ostermayer, daher geändert werden. Dem gegenüber werde die
Kürzung der Presseförderung im Rahmen der Ermessensausgaben des
Bundeskanzleramts erfolgen. Bei der Volksgruppen- und Frauenförderung
werde hingegen nicht gespart.
Arbeit und Soziales: 750 Mio. € zusätzlich für Arbeitsmarktpolitik
Im Mittelpunkt der Beratungen zum Themenkomplex Arbeit und Soziales
standen Änderungen im Pensionsrecht und damit verbundene Auswirkungen
auf den Arbeitsmarkt. Außerdem brachten die die Abgeordneten die von
den Unternehmen künftig zu zahlende "Auflösungsabgabe" für
Kündigungen und die optionale Vorabbesteuerung für Zusatzpensionen
aus Pensionskassen zur Sprache. Sozialminister Rudolf Hundstorfer
zeigte sich zuversichtlich, dass mit den geplanten Maßnahmen in
seinem Zuständgikeitsbereich eine Anhebung des faktischen
Pensionsantrittsalters erreicht werden kann, auf genaue Zahlen wollte
er sich aber nicht festlegen.
Eingeleitet wurde die Diskussion durch Abgeordneten Herbert Kickl
(F). Er bezeichnete die geplanten Budgeteinnahmen aus einer
Finanztransaktionssteuer und einem Abgeltungsabkommen mit der Schweiz
als "Fata Morgana" und vermutet daher, dass weitere Einsparungen im
Sozialbereich auf die Bevölkerung zukommen. Überdies kritisierte er,
dass Pensionsprivilegien von PolitikerInnen unangetastet blieben.
Sein Fraktionskollege Norbert Hofer wollte wissen, ob die geplanten
Einsparungen im Gesundheitsbereich verwendet würden, um die
Pflegefinanzierung sicherzustellen. Abgeordneter Werner Neubauer (F)
äußerte sich kritisch zur Pensionskassenregelung. Er befürchtet
überdies einen Anstieg der Arbeitslosigkeit durch den erschwerten
Zugang zur Korridorpension.
Seitens der ÖVP wies Abgeordneter August Wöginger darauf hin, dass
künftig auch im Bereich der Oesterreichischen Nationalbank ein
Pensionssicherungsbeitrag zu zahlen sei. Überdies begrüßte er die
Abschaffung der Parallelrechnung im Pensionsrecht, machte aber
geltend, dass Betroffene hohe Abschläge befürchten. Weitere Fragen
betrafen die Auswirkungen der Änderungen bei der Altersteilzeit.
Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) regte an, alle ArbeitnehmerInnen
zwischen 40 und 50 Jahren einem "Berufs-Check" zu unterziehen. Dabei
sollten berufliche Perspektiven geprüft und festgestellt werden, ob
eine Umschulung oder andere Maßnahmen notwendig seien. Das würde den
Menschen helfen, sich zu orientieren, zeigte sie sich überzeugt.
Die Grünen kritisierten insbesondere die geringe Beratungszeit im
Parlament für das Sparpaket. Auf der einen Seite spreche die
Regierung vom größten Sparpaket der Geschichte der Republik, auf der
anderen Seite erhielten die Abgeordneten aber keine ausreichenden
Informationen, weil ihnen zu wenig Zeit eingeräumt werde, um Fragen
zu stellen und ihre Position darzulegen, meinte etwa Abgeordneter
Werner Kogler (G). Ähnlich argumentierte auch sein Fraktionskollege
Karl Öllinger. Er wies unter anderem darauf hin, dass es sich bei der
Frage der Kontoerstgutschrift um eine komplexe Materie handle, die
vom Prinzip her zwar richtig sei, deren Auswirkungen ohne
Detailinformationen aber nicht beurteilt werden könnten.
Abgeordnete Birgit Schatz (G) äußerte sich positiv zur
Auflösungsabgabe, hinterfragte angesichts der geringen Höhe und der
vorgesehenen Ausnahmen aber deren Wirksamkeit.
Abgeordnete Renate Csörgits (S) wertete das Sparpaket insgesamt als
ausgewogen. Alle Gruppen müssten einen Beitrag zur
Budgetkonsolidierung leisten, der aber verträglich sei, meinte sie.
Besonderes Augenmerk wird Csörgits zufolge auf die Situation am
Arbeitsmarkt gelegt, hier stünden zusätzliche Mittel im Ausmaß von
750 Mio. € zur Verfügung. Abgeordneter Johann Hechtl (S) sprach
Änderungen beim Tätigkeitsschutz an, Abgeordneter Dietmar Keck (S)
erkundigte sich nach der Inanspruchnahme der Altersteilzeit.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) bezweifelte die Wirksamkeit der
Maßnahmen im Bereich der Invaliditätspension und meinte, die
Betroffenen würden künftig statt aus einem Topf einfach aus einem
anderen Topf Leistungen erhalten. Seiner Ansicht nach gibt es
außerdem große Defizite bei der Harmonisierung der Pensionssysteme.
So könnten Beamte die "Hacklerregelung" künftig mit 42 statt mit 45
Beitragsjahren in Anspruch nehmen und dürften zudem in der
Frühpension unbeschränkt dazuverdienen.
Die Abgeordneten Gerhard Huber (B) und Wolfgang Pirklhuber (G)
brachten die ansteigenden Sozialversicherungsbeiträge für
LandwirtInnen zur Sprache. Pirklhuber beklagte, dass gleichzeitig
eine vorgezogene Feststellung der Einheitswerte und eine
Datenübermittlung der Förderbeiträge durch die AMA vorgesehen seien,
ohne dass die sozialen Auswirkungen dieser kumuierten Maßnahmen auf
die Betroffenen dargestellt würden.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer betonte, die Abschaffung der
Parallelrechnung im Pensionsrecht werde für die Betroffenen im
Wesentlichen kostenneutral sein. Als Grenze für Gewinne bzw. Verluste
gilt für den Jahrgang 1956 ein Deckel von plus/minus 1,5%, der bis
zum Jahrgang 1965 und darüber progressiv auf plus/minus 3,5%
ansteigt. Bei den der Kontoerstgutschrift zugrunde liegenden
mathematischen Berechnungsgrundlagen handelt es sich laut Hundstorfer
um Annäherungswerte. Man habe aber allein im Sozialministerium 6.000
Testfälle gerechnet, um zu überprüfen, ob die Formel stimmen könne,
skizzierte er.
Ziel der Abschaffung der Parallelrechnung ist es Hundstorfer zufolge,
die Pensionsberechnung nachvollziehbar zu machen und die Verwaltung
zu vereinfachen. Für die Betroffenen werde es künftig klar
ersichtlich sein, was es finanziell bringe, ein bis zwei Jahre länger
in Beschäftigung zu bleiben, konstatierte er.
Der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Invaliditätspension für
Personen unter 50 soll nach Auskunft Hundstorfers Ende Juni bzw.
Anfang Juli vorliegen. Es gehe um eine tiefgreifende Änderung im
System, die gut vorbereitet werden müsse, meinte er. Für die Mittel,
die notwendig sind, um die Betroffenen wieder in den Arbeitsmarkt zu
integrieren, sei bereits vorgesorgt. Durch das Prinzip Rehabilitation
vor Invalidität rechnet Hundstorfer allein bis zum Jahr 2016 mit
einem späteren Pensionsantritt von durchschnittlich einem Jahr.
Die 750 Mio. €, die in den Jahren 2013 bis 2016 zusätzlich für aktive
Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen werden, gliedern sich laut
Hundstorfer wie folgt auf: 84 Mio. € für zusätzliche
Eingliederungsbeihilfen für ältere ArbeitnehmerInnen, 430 Mio. € für
Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, für gesundheitlich
beeinträchtigte ältere ArbeitnehmerInnen, 45 Mio. € für
Beratungsleistungen für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen im Rahmen
des Programms "Fit2Work", 61 Mio. € für Rehabilitationsmaßnahmen für
Personen unter 50, 120 Mio. € für die Ausweitung der kontinuierlichen
Variante der Altersteilzeit und 10 Mio. € für Personalaufwand.
Dass der erschwerte Zugang zur Korridorpension die Arbeitslosenrate
erhöhen wird, fürchtet Hundstorfer nicht. Bis zum Jahr 2020 würden
90.000 Jugendliche weniger auf den Arbeitsmarkt drängen,
argumentierte er. Der Minister ist auch überzeugt, dass die Anhebung
der notwendigen Beitragsjahre für die Korridorpension von 37,5 auf 40
aufgrund der sechsjährigen Übergangsfrist verfassungskonform ist.
Was die Altersteilzeit betrifft, rechnet Hundstorfer damit, dass die
Blockvariante abnehmen und die kontinuierliche Altersteilzeit
zunehmen wird. Im vergangenen Jahr haben ihm zufolge 2.800 Personen
die Blockvariante in Anspruch genommen, für die Zukunft wird wegen
des geringeren Zuschusses und der verpflichtenden Einstellung einer
Ersatzkraft nur noch mit 1.600 Personen jährlich gerechnet. Für jene
Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit Altersteilzeit vereinbart
haben, aufgrund der geänderten Zugangsvoraussetzungen zur
Korridorpension aber mit einer Arbeitslücke von sechs bis zwölf
Monaten rechnen müssen, ist ein Übergangsgeld vorgesehen.
Abgeordneten Wöginger informierte Hundstorfer, dass es weiterhin
möglich sein wird, mit 58 Jahren eine Altersteilzeitvereinbarung bis
zum Antritt der Korridorpension abzuschließen.
Zur Frage der Politikerpensionen nach altem Pensionsrecht merkte
Hundstorfer an, er halte die geltende Regelung der
Pensionssicherungsbeiträge, die bis zu 14,6% ausmachen, für
ausreichend. Überdies machte er geltend, dass die betroffene
Personengruppe aufgrund der seit vier Jahren eingefrorenen
Politikerbezüge schon länger keine Pensionserhöhung mehr bekommen
habe.
Dass Beamte nur 42 Beitragsjahre für die Inanspruchnahme der
"Hacklerregelung" brauchen, liege daran, dass für Beamte nur
Erwerbsjahre nach dem 18. Lebensjahr zählen, unterstrich Hundstorfer.
Es handle sich hierbei um kein Privileg. In Bezug auf die
unbeschränkte Zuverdienstmöglichkeit von Beamten im vorzeitigen
Ruhestand liege ein VfGH-Erkenntnis vor, das man zur Kenntnis nehmen
müsse.
Die Auflösungsabgabe für Unternehmen wertete Hundstorfer als ersten
Schritt in Richtung eines effektiven Bonus-Malus-Systems zur längeren
Beschäftigung älterer Menschen. Mit der vorliegenden Abgabe zielt man
ihm zufolge vor allem auf Leiharbeitsfirmen ab. Er hofft in diesem
Bereich auf "einen gewissen Bremsfaktor" bei Kündigungen.
Von den verschärften Regelungen für die Geltendmachung des
Tätigkeitsschutzes sind laut Hundstorfer 6.600 Personen pro Jahr
betroffen. Die größte Berufsgruppe seien Bauern, gefolgt von
Arbeitern und Angestellten. Im Bedarfsfall will Hundstorfer die
derzeit bis zum Jahr 2015 befristete Härtefallklausel verlängern.
Durch die Pensionskassen-Regelung erwartet Hundstorfer nach wie vor
Zusatzeinnahmen im Ausmaß von 900 Mio. € im heurigen Jahr. Dass vom
Steuervorteil vor allem SpitzenverdienerInnen profitieren, wies er
mit dem Hinweis zurück, dass die Durchschnittszusatzpension der
Betroffenen lediglich 385 € pro Monat betrage. Weniger als 12% hätten
eine Zusatzpension von mehr als 870 € pro Monat. Kleinstpensionen
unter 2.000 € pro Jahr seien zudem bevorzugt, da für sie die
Vorabsteuer nur 20% statt 25% betrage.
Jene Maßnahmen im Bereich der Sozialversicherung, die die Bauern
treffen, wertete Hundstorfer als "maßvolles Paket". Angesichts des
geringen Deckungsbeitrags der Pensionsversicherungsanstalt der Bauern
sei eine Anhebung der Beiträge gerechtfertigt, argumentierte er.
Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass die Anhebung der land- und
forstwirtschaftlichen Abgabe vor allem größere Betriebe treffe, da
diese von der Höhe der Grundsteuer abhänge.
In Richtung Abgeordnetem Hofer hielt Hundstorfer fest, bevor man
überlege, ob Einsparungen im Gesundheitsbereich der
Pflegefinanzierung zugute kommen könnten, müssten die
Kostendämpfungseffekte erst wirksam werden. Zum Vorschlag von
Abgeordneter Aubauer nach einem "Berufs-Check" merkte der Minister
an, es gebe bereits jetzt 62 Berufsinformationszentren des AMS, wo
jeder hingehen könne. Zudem verwies er auf das bereits beschlossene
Programm "Fit2Work" und die dazu geplante Informationskampagne.
Gesundheit: Opposition bezweifelt Erreichung der Einsparungsziele
Im Rahmen der Beratungen zum Themenkomplex Gesundheit äußerte die
Opposition massive Zweifel daran, dass die im Budgetrahmen fixierten
Einsparungen im Gesundheitsbereich tatsächlich zum Tragen kommen
werden. Sowohl Abgeordnete der Grünen als auch der FPÖ machten darauf
aufmerksam, dass derzeit lediglich Absichtserklärungen vorliegen,
jedoch nichts fix vereinbart sei. So fürchtet etwa Abgeordneter
Werner Kogler (G), dass die Länder die zur Erreichung des
Einsparungsziels notwendigen Strukturreformen blockieren werden. Er
regte in diesem Zusammenhang eine Fünf-Parteien-Initiative im
Nationalrat zur Änderung der Bundesverfassung an, um
Gesundheitsminister Alois Stöger den Rücken zu stärken und dem Bund
die Steuerung des Gesundheitswesens zu ermöglichen. Man werde dann
sehen, ob der Bundesrat bzw. die Länder diesen notwendigen Schritt
tatsächlich blockieren, meinte er.
Ähnliche kritische Wortmeldungen kamen von den Abgeordneten Dagmar
Belakowitsch-Jenewein (F) und Kurt Grünewald (G). Grünewald urgierte
unter anderem eine Stärkung des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger, eine Stärkung des niedergelassenen
Bereichs und eine bessere medizinische Versorgung für psychisch
kranke Menschen und für Kinder. Überdies hinterfragte Grünewald die
Sinnhaftigkeit von neun Ärztekammern.
Die Abgeordneten Sabine Oberhauser (S) und Wolfgang Spadiut (B)
erkundigten sich nach den Auswirkungen einzelner im 2.
Stabilitätsgesetz vorgesehenen Maßnahmen auf die Gebarung der
Krankenversicherungen.
Gesundheitsminister Alois Stöger wies die Bedenken der Opposition
zurück und bekräftigte, mit den Bundesländern sei sowohl ein
"partnerschaftliches Zielsteuerungssystem" als auch eine Deckelung
der Gesundheitsausgaben vereinbart. So habe man sich darauf geeinigt,
die Steigerung der Gesundheitsausgaben an das allgemeine
Wirtschaftswachstum zu koppeln. Das führe zu einer nominellen
Obergrenze der Ausgaben von 25 Mrd. € im Jahr 2016. Kumuliert bis zum
Jahr 2016 ergibt das Stöger zufolge einen Kostendämpfungseffekt von
3,4 Mrd. €. 40% dieser Kostendämpfung betreffen den Bereich der
Sozialversicherung, 60% den Bereich der Krankenanstalten und damit
der Länder und Gemeinden.
Um die Steuerung im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten, strebt
Stöger, wie er sagte, eine Änderung der Bundesverfassung an. Ziel sei
ein bundeseinheitliches Spitalsgesetz, die Krankenhaussteuerung solle
aber weiter den Trägern obliegen. Über diese Frage liefen intensive
Verhandlungen mit den Bundesländern.
Zur finanziellen Lage der Krankenkassen hielt Stöger fest, bei seinem
Amtsantritt als Gesundheitsminister hätten die Krankenkassen ein
Defizit von zusammen 1,1 Mrd. € verzeichnet. Durch ein
Sanierungspaket hätten die Kosten stark gedämpft werden können, 2010
und 2011 sei ein deutliches Plus erwirtschaftet worden. Für 2012 wird
laut Stöger ein Gebarungsüberschuss von 66 Mio. € erwartet.
Die zusätzliche Belastung einzelner Krankenkassen durch verschiedene
im Sparpaket verankerte Maßnahmen erachtet Stöger als verkraftbar. So
rechnet er etwa damit, dass die für Beamte zuständige BVA trotz der
geplanten befristeten Senkung der Dienstgeberbeiträge aufgrund der
Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage weiter positiv bilanzieren wird.
Ähnliches gilt für die Sozialversicherungsanstalt der
Gewerbetreibenden. Stöger verwies außerdem auf die Rücklagen der
Gewerblichen Sozialversicherungsanstalt und der Eisenbahn-
Versicherungsanstalt.
Was das Thema psychische Erkrankungen betrifft, erachtet Stöger vor
allem Präventivmaßnahmen für erforderlich. Man müsse in erster Linie
bei der Ursache und nicht bei der Therapie ansetzen und etwa
Arbeitslosigkeit vermeiden, erklärte er. (Fortsetzung)
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