- 15.03.2012, 15:05:45
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Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012: Höhere Kosten für Universitäten und Studierende
Wien (OTS) - In der morgigen Sitzung wird der Verfassungsausschuss
des Parlaments die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 behandeln.
Kernpunkt der Reform ist die Veränderung des Instanzenzuges zur
Überprüfung von Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. So sehr diese
Reform für weite Bereiche der Verwaltung eine Vereinfachung bedeutet
und daher generelle Zustimmung verdient, so sehr würde sie in der
vorliegenden Form den Universitäten schaden. Denn die Abschaffung des
inneruniversitären Instanzenzuges im Bereich des Studienrechts würde
ein funktionierendes System zerstören.
Senate der österreichischen Universitäten überprüfen derzeit
Berufungen gegen Bescheide der jeweiligen Universität im
Studienbereich, so fallen beispielsweise an der Universität Wien etwa
150 Rechtsmittelentscheidungen pro Jahr. Dabei geht es meist um die
Gleichwertigkeit von (oft ausländischen) Studien und Prüfungen oder
von Reifezeugnissen an. Diese Verfahren an den Universitäten sind
rasch, günstig und unbürokratisch. Die Berufungen der Studierenden
werden in der Regel in der jeweils folgenden Senatssitzung, also
innerhalb von längstens zwei Monaten, erledigt. Es fallen keine
Kosten für das Verfahren und für Sachverständige an, da die
notwendigen Fachkenntnisse bei den Mitgliedern der
Rechtsmittelkommission des Senates und im Senat selbst vorhanden
sind. Falls notwendig, kann sehr einfach und auf kurzem Weg die
Expertise von WissenschafterInnen in den jeweiligen Fachbereichen der
Universität eingeholt werden.
Bisher mit Rechtsmittelentscheidungen der Universitäten zufrieden
Die Erledigung dieser Verfahren erfolgt offenbar zur Zufriedenheit
aller Beteiligten, auch der Studierenden. Denn erfahrungsgemäß wird
nur in ein bis zwei Fällen pro Jahr gegen die
Rechtsmittelentscheidung des Senats Beschwerde an den
Verwaltungsgerichtshof erhoben, wobei in den letzten acht Jahren eine
einzige Beschwerde erfolgreich war.
Die Abschaffung des inneruniversitären Instanzenzuges im Bereich
des Studienrechts würde daher ein funktionierendes System zerstören.
Die Neuregelung wäre für den Bereich der Universitäten teuer, würde
zu Studienverzögerungen führen und die Beschwerden an den
Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts vermehren. Eine Entlastung des
Verwaltungsgerichtshofs wäre nicht zu erwarten.
Der Senat der Universität Wien und die Vorsitzenden der Senate der
österreichischen Universitäten fordern daher, in Artikel 81c Abs. 1
B-VG einen inneruniversitären Instanzenzug in Studienangelegenheiten
verfassungsrechtlich ausdrücklich zu verankern, ähnlich wie dies in
Artikel 118 Abs. 4 B-VG für die Gemeinden vorgesehen ist.
Rückfragehinweis:
O. Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs Vorsitzender des Senats der Universität Wien Sprecher der Senatsvorsitzenden der Österreichischen Universitäten T +43-1-4277-346 41 M +43-664-602 77-346 41 helmut.fuchs@univie.ac.at
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