BM Töchterle und StS Kurz: 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung von Akademikern aus Drittstaaten
Mehr Information, verbessertes Service und kürzere Verfahren für Nostrifizierungswerber/innen
Wien (OTS) - Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle und Integrationsstaatsekretär Sebastian Kurz haben heute ein 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung von Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten präsentiert. Es umfasst mehr Information, verbessertes Service und kürzere Verfahren für Nostrifizierungswerber/innen. "Wir nutzen damit künftig verstärkt vorhandenes Potenzial", so Töchterle. "Integration funktioniert durch Leistung. Diese Leistung muss man einerseits einfordern, aber wenn sie einmal erbracht wurde, dann muss man diese Leistung auch anerkennen. Wer im Ausland eine gute Ausbildung gemacht hat, der soll bei uns nicht Taxi fahren müssen", betont Kurz.
Viele Menschen mit Migrationshintergrund haben in ihren früheren Heimatländern akademische Abschlüsse erworben - finden in der Privatwirtschaft aber keine adäquate Stelle, weil die Unternehmen ihre Qualifikation nicht einschätzen können bzw. werden in reglementierten Berufen nicht tätig, weil sie die dafür notwendige Nostrifizierung nicht machen. Zahlen bestätigen, dass viele Menschen mit Migrationshintergrund auf Grund der Probleme in Beschäftigungsverhältnissen stehen, die nicht ihren Qualifikationen entsprechen:
- Nur jede/r dritte Akademiker/in, der/die im Ausland eine Ausbildung erworben hat, lässt sich diese in Österreich anerkennen
- Mehr als ein Viertel der im Ausland geborenen Beschäftigten ist überqualifiziert
- Generell sind Frauen häufiger überqualifiziert beschäftigt als Männer (32% gegenüber 25%, Quelle: Statistik Austria)
Wissenschaftsminister Töchterle und Staatssekretär Kurz haben daher ein 5 Punkte-Programm erarbeitet, durch das die Anerkennung/Nostrifizierung von Abschlüssen von Akademiker/innen aus Drittstaaten erleichtert werden soll.
Das 5-Punkte-Programm im Überblick:
- One-Stop-Info - zentrale Anlaufstelle und Infopoint für Nostrifizierung: Zur künftig besseren und umfassenderen Information der Drittstaatsangehörigen wird die bestehende Infostelle NARIC (National Academic Recognition Information Centre) im Wissenschaftsministerium in der Öffentlichkeit stärker als Infoservicestelle positioniert und eine Informationsoffensive gestartet. Bis zum Sommer wird eine eigene Homepage (www.nostrifizierung.at) eingerichtet, neue Informationsmaterialien in mehreren Sprachen werden ausgearbeitet. Ab sofort gibt es die neue Emailadresse für Auskünfte aller Art: info@nostrifizierung.at. Zusätzlich dazu werden Informationsmaterialien des Staatssekretariates und des Österreichischen Integrationsfonds in die neue Homepage der NARIC eingespeist.
- Zentrale Einreichung bei NARIC möglich: Bisher war es für Antragssteller/innen oft schwer herauszufinden, wo sie ihre Ansuchen einreichen können. Um das zu vereinfachen, sollen künftig Anträge neben den zuständigen Stellen an den Universitäten wahlweise auch direkt bei NARIC eingereicht werden können. Diese leitet sie dann an die jeweils zuständige Universität weiter. Für das Verfahren selbst bleibt die Universität zuständig.
- Wartezeit für Bearbeitung der Anträge wird halbiert: Ab Einreichen der vollständigen Unterlagen hatten Universitäten bisher 6 Monate Zeit um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind. In Zukunft soll diese maximale Wartezeit für die Bewerber/innen auf 3 Monate halbiert werden (entsprechende Änderung im Universitätsgesetz). Klarerweise muss dabei weiterhin die Qualität im Vordergrund stehen.
- Zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin:
Bis zur Hälfte der jährlichen Anträge für Nostrifizierungen in Österreich betrifft den Medizinbereich und damit die drei Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck). Für eine effizientere Abwicklung schlägt das BMWF eine gemeinsame Geschäftsstelle der drei MedUnis vor, um Kompetenz und Ressourcen zu bündeln und dadurch für Bewerber/innen und Universitäten schnellere und bessere Abläufe zu erreichen. Dieses Vorhaben wird im Rahmen der Verhandlungen zu den nächsten Leistungsvereinbarungen mit den drei Universitäten eingebracht werden.
- Kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie - Recht auf Bewertung von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich: Neben den reglementierten akademischen Berufen (zB Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater) sind die meisten Berufe für Akademiker/innen nicht reglementiert (z.B. Tätigkeiten in Banken, Transportfirmen, Personalbüros), weshalb deren Ausübung auch keine Nostrifizierung voraussetzt (zB wenn sich ein/e Drittstaatsangehörige/r mit einem Informatikstudium für die Informatikabteilung eines Unternehmens bewirbt). Was die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung betrifft, bestehen bei Arbeitgebern aber oft Zweifel. Als Bewerbungshilfe wird in Zukunft das Service der NARIC verstärkt beworben und zugänglich gemacht. Damit können Arbeitgeber/innen kostenlos die Ausbildung von Drittstaatsangehörigen besser vergleichen und bewerten. Diese Bewertung ist unbürokratisch meist innerhalb weniger Tage möglich. Dabei handelt es sich um ein Gutachten von offizieller Stelle, nicht aber um eine Anerkennung im akademischen Sinn (Nostrifizierung).
Unter "Nostrifizierung" versteht man die vollständige Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses durch eine österreichische Universität. Dabei wird das ausländische Studienprogramm mit dem entsprechenden inländischen Studium verglichen. Fehlende Teile, die in Österreich für das Studium essenziell sind, müssen nachgeholt werden. Die Nostrifizierung ist für jene Bewerber/innen notwendig, die einen gesetzlich reglementierten Beruf (z.B. Arzt/Ärztin, Lehrer/in, Zivilingenieur/in, Rechtsanwalt/wältin) ausüben möchten und nicht ohnehin bereits das Berufsrecht aufgrund des EU-Rechts haben.
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