AK - Veröffentlichung Jahresabschlüsse: Schaden macht offensichtlich doch klug
Wien (OTS) - "Seit Jahren haben wir auf die mangelnde Disziplin
bei der verpflichtenden Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch die Unternehmen hingewiesen, höheren Einsatz der Firmenbuchgerichte und härtere Verwaltungsstrafen gefordert und Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht. Mit Erfolg, denn Schaden macht offensichtlich doch klug: 90 Prozent der großen Kapitalgesellschaften haben 2011 fristgerecht den Jahresabschluss offen gelegt", zeigt sich der Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft in der AK Wien, Heinz Leitsmüller, zufrieden. Eine fristgerechte Veröffentlichung der Jahresabschlüsse ist wichtig für die notwendige Transparenz im Wirtschaftsleben. Dadurch erlangen Gläubiger, Lieferanten oder Beschäftigten wichtige Informationen über die wirtschaftliche Solidität eines Unternehmens. Besonders bei Kapitalgesellschaften, die durch eine beschränkte Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet sind, ist der Jahresabschluss ein wichtiges Instrument zur Abschätzung des wirtschaftlichen Risikos einer Geschäftsverbindung. Für die Beschäftigten ermöglicht der Jahresabschluss eine bessere Beurteilung der Arbeitsplatzsicherheit. "Nun liegt es an den Firmenbuchgerichten rascher zu handeln und die eingereichten Jahresabschlüsse so zeitnah wie möglich ins Firmenbuch einzutragen", fordert Leitsmüller. Denn in etlichen Fällen werden pünktlich eingereichte Jahresabschlüsse von den Gerichten erst deutlich nach der Einreichung zur Verfügung gestellt.
Die AK hat nunmehr zum dritten Mal die Offenlegungsdisziplin von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten untersucht. Rund 1.150 veröffentlichungspflichtige Unternehmen mit knapp 900.000 Beschäftigten wurden unter die Lupe genommen: Über 90 Prozent der großen Unternehmen haben ihren letzten Jahresabschluss für das Jahr 2010 rechtzeitig bis Ende September 2011 beim Firmenbuch eingereicht. Zum Vergleich: 2010 (Jahresabschluss 2009) waren es knapp 64 Prozent, 2009 (Abschluss 2008) nur rund 59 Prozent. Das zeigt die Wirkung der eingeführten Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen. Auf Druck der AK wurden mit Beginn 2011 die Strafen für Offenlegungssünder nämlich deutlich verschärft. So wird nunmehr nach Ablauf der neun-monatigen Offenlegungsfrist ohne vorausgehendes Verfahren eine Strafe in Höhe von 700 Euro verhängt. Zusätzlich hat die AK 2010 erstmals Klagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Unternehmen, die konsequent gegen die Offenlegungsvorschriften in der Vergangenheit verstoßen haben, eingebracht und erfolgreich abgeschlossen.
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