• 15.02.2012, 15:51:19
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  • OTS0193 OTW0193

JUGENDVERTRETUNG: Klarstellung zu Kriterien für Mitgliedschaft in der BJV

Gemäß Bundes-Jugendvertretungsgesetz ist JIGGiÖ derzeit kein Mitglied in der BJV.

Wien (OTS) - Aus aktuellem Anlass verweist die
Bundesjugendvertretung (BJV), die gesetzliche Interessenvertretung
aller Kinder und Jugendlichen in Österreich, darauf, welche Kriterien
für die Mitgliedschaft in der BJV festgelegt sind:
"Laut Bundes-Jugendvertretungsgesetz gelten für verbandliche
Jugendorganisationen Richtlinien wie zum Beispiel mindestens 3000
Mitglieder, bundesweiter Geltungsbereich und der Bestand in
mindestens fünf Bundesländern. Darüber hinaus ist ein zumindest
zehnjähriges Bestehen die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in
der Bundesjugendvertretung", erklärt BJV-Geschäftsführerin Christina
Unterberger.
Der neu gegründete Jugendrat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in
Österreich (JIGGiÖ) ist daher entgegen dessen Angaben derzeit kein
Mitglied der Bundesjugendvertretung, stellt Unterberger klar.

Die gesetzlichen Grundlagen, das Bundes-Jugendvertretungs- und
Bundes-Jugendförderungsgesetz, sowie eine Liste der derzeitigen
Mitgliedsorganisationen stehen auf der Website der
Bundesjugendvertretung www.jugendvertretung.at zur Verfügung.

Rückfragehinweis:

Bundesjugendvertretung
   Mag.a Nicole Pesendorfer
   Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.: 01/2144499-15
   Mobil: 0676/ 880 111 048
   mailto: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BJV

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