Gerstl: Die europäische Bürgerinitiative - ein neues Instrument der direkten Demokratie!
ÖVP-Verfassungssprecher: Entschließungsantrag soll einheitliches Vorgehen auf europäischer Ebene sichern
Wien, 2. Februar 2012 (OTS/ÖVP-PK) - Mit dem Vertrag von Lissabon wurde ein neues Instrument der direkten Demokratie in der EU, die Europäische Bürgerinitiative, eingeführt. In der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses sollen die dazu nötigen innerstaatlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Administration der Europäischen Bürgerinitiative in Österreich und die Bemühungen um EU-weit einheitliche Regelungen beschlossen werden. "Ich halte diese neue Möglichkeit der direkten Mitbestimmung für eine wichtige Maßnahme, das Interesse und Vertrauen der Menschen in die Europäische Union zu stärken", sagte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl heute, Donnerstag, im Vorfeld der Sitzung.
Künftig können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger "die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen", erläuterte Gerstl den Gesetzestext.
Die Vorgaben des Vertrags von Lissabon für dieses erste EU-weit zugängliche Instrument der direkten Demokratie sind allerdings nur relativ grob skizziert, sodass der Inhalt der Verordnung vor allem auf Inputs der Mitgliedstaaten beruht. Gerstl: "Österreich hat sich bei der Erstellung des Entwurfs aktiv eingebracht und dazu beigetragen, dass die Verordnung eine solide Grundlage für die innerstaatliche Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative darstellt." In einem Entschließungsantrag, der in der heutigen Ausschusssitzung beschlossen werden soll, wird nun die Einrichtung eines zentralen Onlinesystems samt einheitlicher Regelung für die Abgabe von Unterstützungsbekundungen, eine ebenfalls EU-weit einheitliche Regelung für den nötigen Identitätsnachweis und der einheitliche Anspruch auf Kostenersatz für Organisatoren von Bürgerinitiativen angestrebt. Nachstehend der Text der Entschließung:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, sich auf Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Verordnung betreffend die Europäische Bürgerinitiative so bald wie möglich jedoch spätestens anlässlich der Evaluierung in drei Jahren, dahingehend geändert wird, dass
1. für auf elektronischem Weg abgegebene Unterstützungsbekundungen ein bei der Kommission angesiedeltes zentrales Online-Sammelsystem bereitgestellt wird, mit dem möglichst auch eine zentrale Erfassung und ein zentrales Clearing der Unterstützungsbekundungen realisiert wird,
2. für die Abgabe von Unterstützungsbekundungen einheitliche Regelungen verankert werden, mit denen unter Wahrung eines größten Maßes an Datensicherheit und eines dennoch einfachen Zugangs zu einer Europäischen Bürgerinitiative in sämtlichen Mitgliedstaaten einheitliche Bedingungen für die Unterfertigung von Unterstützungsbekundungen durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aller Mitgliedstaaten gewährleistet sind,
3. alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einheitliche Bedingungen zur Unterstützung einer EBI vorfinden,
4. Organisatorinnen und Organisatoren europaweit einheitlichen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird außerdem aufgefordert, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Liste der persönlichen Ausweispapiere (derzeit Reisepass und Personalausweis) erweitert werden könnte, um möglichst vielen Personen eine Unterstützung zu erleichtern und gegebenenfalls auf Grund des Ergebnisses dieser Überprüfung gegenüber der Europäischen Kommission für eine entsprechende Änderung einzutreten."
"In Österreich haben wir ein sicheres System, um Mehrfachunterstützungen von Bürgerinitiativen möglichst auszuschließen. Dieses System könnte auch europaweit funktionieren", ist Gerstl überzeugt. (Schluss)
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