• 26.01.2012, 09:35:37
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Erstmals Klage gegen r.k. Kirche wegen sexuellen Missbrauchs eingebracht

Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt verlangt Hausdurchsuchungen bringt Strafanzeige gegen den Priester ein

Wien, Bregenz (OTS) - Christian C. (Name geändert) kam 1968 als
14jähriger ins Internat des Klosters Mehrerau, in Vorarlberg. Bereits
im ersten Schuljahr sei er von Pater Johannes Brigl sexuell
missbraucht worden, sagt er heute. Der Zisterzienser-Priester Emeran
Brigl ("Pater Johannes") war im Kloster als Biologielehrer und
Jugendbetreuer tätig. Er wurde später von mehreren Personen als
Gewalt- und Sexualstraftäter beschuldigt. In der aktuellen
zivilrechtlichen Klage ist der beschuldigte Pater nur Zeuge. Geklagt
wird das Kloster, weil sie den -lt. VN Bericht- bereits verurteilten
Priester (1967) nach seiner Versetzung nach Mehrerau wieder im
Schulbetrieb eingesetzt hatte. Der Missbrauch von Christian C. zog
sich über drei Jahre hin: er sei von diesem Priester unzählige Male
schwer vergewaltigt worden, sagt er heute. Die Gewalttaten haben den
Kläger seelisch kaputt gemacht. Er brach die Schule mit 16 Jahren ab,
konnte keine stabile zwischenmenschlichen Beziehungen aufbauen und
keinem regelmäßigen Broterwerb nachgehen. Das Kloster hat bis heute
keine Anzeige gegen den Priester eingebracht. - Dies wird die
Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt jetzt nachholen.

Immer nur vertröstet

2010 wandte sich Christian C. an das Kloster Mehrerau und
berichtete vom sexuellen Missbrauch. Erst ein Jahr später wurde er zu
einem Gespräch eingeladen, danach jedoch immer nur vertröstet. Nun
bringt Christian C. eine Klage gegen das Kloster ein. "In einer
Hierarchie, die Gewalt deckt und Barbarei immer noch zu verheimlichen
sucht, ist alles möglich", so der Betroffene. Er macht als
Schmerzensgeld und wegen Verdienstentgangs einen Betrag von Euro
200.000, geltend. "Im Kloster sollten Hausdurchsuchung nach
belgischem Vorbild abgehalten werden, um Vertuschung und
Unterdrückung von Beweismitteln zu unterbinden", fordert nun Sepp
Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. So
könnten auch geltende Verjährungsfristen aufgehoben werden, denn in
den meisten Fällen hat ein Täter viele Opfer, die vielfach nichts
voneinander wissen. Kann man dem Täter Straftaten in der jüngeren
Vergangenheit nachweisen, gelten auch ältere Fälle nicht mehr als
verjährt. "Solange die Kirche, Ombudsstellen, und die Klasnic
Kommission alle Unterlagen unter Verschluss hält, können
Verjährungsfristen nicht aufgebrochen werden. Daher sind
Hausdurchsuchungen unumgänglich", bekräftigt die Plattform.

Hausdurchsuchungen nur in Belgien, warum nicht in Österreich?

Tatsächlich haben Mitte Jänner Polizei und Justiz wieder
Hausdurchsuchungen in belgischen Bistümern durchgeführt. Im Rahmen
der Operation Kelch, die sich gegen sexuellen Missbrauch in der
Katholischen Kirche richtet, wurden Büros in Antwerpen und Limburg
durchsucht. In Österreich denkt die Justiz bisher nicht an
Hausdurchsuchungen, auch eine Klage wurde bisher von keinem
Kirchenopfer eingebracht: "Viele Betroffene haben weder die
finanzielle Mittel, noch die psychische Stabilität, um eine Klage
durchzuhalten", so Sepp Rothwangl. Ein weiteres Mal erhebt die
Plattform daher die Forderung nach einer staatlichen Kommission unter
Einbindung der Betroffenen und Ausschluss der Täter bzw. von deren
Vertretern.

Verjährungsverzicht: Eine Frage des Anstands

Klagen von Betroffenen scheitern vielfach an der Verjährung.
Kardinal Schönborn hat diesbezüglich 2010 vollmundig angekündigt,
dass die Kirche in Missbrauchsfällen keine Verjährung geltend machen
werde. Allerdings wendet Schönborns Anwalt heute schon im Vorfeld von
Klagen die Verjährung ein. "Es ist zynisch, von Aufarbeitung zu
reden, um sich dann sofort hinter einer möglichen Verjährung zu
verstecken", moniert Rothwang. "Nur, wenn die Kirche generell auf
Verjährung verzichtet, kann es zu einem gerechten Verfahren kommen.
Die Delikte verjähren, die Opfer hingegen leiden lebenslänglich."

www.betroffen.at

Rückfragehinweis:
FJ PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

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