BMASK zu OGH-Entscheidung Pensionsanpassung 2008
Rückwirkende Pensionsanpassung 2008 für 152 Pensionistinnen - Gespräche über Gesamtlösung mit Seniorenvertreter geplant
Wien (OTS/BMASK) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich entschieden, dass PensionistInnen mit einer Pension unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz bei einer Anpassung während der vorigen Legislaturperiode im Jahr 2008 (unter 747 Euro) nicht 1,7 Prozent sondern 2,81 Prozent Pensionserhöhung erhalten sollen. 152 betroffene PensionistInnen haben Klage eingereicht und vom OGH Recht bekommen. Im Schnitt betragen die Nachzahlungen rund vier Euro pro Monat. ****
Es handelt sich hier um ein Problem, das nicht nur diese 152 PensionistInnen betrifft, sondern auch alle anderen unterhalb des Ausgleichszulagen-Richtsatz befindlichen PensionistInnen. Es sei aber nicht nötig, dass jeder Pensionist einen Antrag auf Nachzahlung stellen muss, da nun nach einer Gesamtlösung gesucht werden soll. Es werden daher die Vertreter der Seniorenverbände (und die Sozialsprecher der Parlamentsparteien) zu Gesprächen eingeladen, um hier die bestmögliche Lösung für alle KleinstpensionistInnen zu finden, heißt es in der Aussendung abschließend. (Schluss)
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