- 20.12.2011, 11:29:14
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Regner zu Unternehmenssitzverlegung: Rechtliche Lücke muss endlich geschlossen werden
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht untergraben werden
Wien (OTS/SK) - "Heute ist es gelungen, den Grundstein dafür zu
legen, dass Unternehmen ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union verlegen können, ohne ihre Rechtspersönlichkeit zu
verlieren", so die stv. Delegationsleiterin der SPÖ-EU-Abgeordneten,
Evelyn Regner, am Dienstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Regner, die den einstimmig angenommenen Bericht für den
Rechtsausschuss verfasst hat, betont, dass es nach langen und zähen
Verhandlungen nun gelungen sei, einen ausgewogenen Kompromiss zur
gesellschaftsrechtlichen Richtlinie über alle Fraktionen hinweg zu
erzielen. "Nun muss die Kommission endlich handeln und eine
rechtliche Lücke schließen. Trotz eines gemeinsamen Binnenmarktes
gibt es bis dato keine ausreichenden Regelungen zur
Unternehmenssitzverlegung in Europa", erläutert Regner. ****
Besonders wichtig sei es, in der neuen Richtlinie die Mitbestimmung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzuschreiben: "Die
Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet sich
nach dem Satzungssitz des Unternehmens. Wird dieser nun verlegt,
könnte dies zu einem Verlust der Mitbestimmung auf Unternehmensebene
führen", erläutert Regner. Sie plädiert daher dafür, die gleichen
Mitbestimmungsregelungen anzuwenden wie für die Europäische
Gesellschaft (SE-Richtlinie). "Die Mitarbeiter müssen umfassend
informiert und in Verhandlungen einbezogen werden, wenn es zu einer
Unternehmenssitzverlegung kommt. Keinesfalls werden wir zulassen,
dass die Mitbestimmungsrechte ausgehebelt werden", betont Regner, die
deshalb auch in ihrem Bericht die Kommission aufgefordert hat, diesem
Thema besondere Beachtung zu schenken. (Schluss) sv/mp
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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