• 20.12.2011, 09:50:55
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Klasnic-Kommission: 6,4 Mio. Euro für Missbrauchsopfer

Zusätzlich mehr als 15.000 Therapiestunden - Von insgesamt 1.054 gemeldeten Fälle bisher 537 entschieden

Wien, 20.12.11 (KAP) Rund 6,4 Millionen Euro und insgesamt mehr als
15.000 Therapiestunden hat die Unabhängige Opferschutzkommission
Betroffenen von Gewalt und Missbrauch im kirchlichen Bereich
zuerkannt. Das hat die Einrichtung am Dienstag in einer Aussendung
bekanntgegeben. Insgesamt wurden bisher 1.054 Fälle gemeldet, davon
wurden bisher 537 Fälle entschieden, bei 21 gab es einen negativen
Beschluss.

Insgesamt ist die Zahl der Meldungen im Vergleich zum Vorjahr
rückläufig: Während es 2010 noch 729 Betroffenen-Meldungen gab,
waren es heuer 325. Seit 1. Juni dieses Jahres sind die unabhängig
gestellten und weisungsfrei arbeitenden kirchlichen Ombudsstellen
wieder Erstanlaufstelle für Meldungen. Die Unabhängige
Opferschutzkommission unter Waltraud Klasnic ist weiterhin für die
Entscheidungen über finanzielle Hilfen zuständig.

Kommissionsmitglied Brigitte Bierlein erklärte im Interview mit dem
"Ö1-Morgenjournal" am Dienstag, die Vorfälle seien großteils in den
60er und 70er Jahren geschehen. Die Zahlungen an Opfer in Österreich
orientieren sich an der Judikatur des Obersten Gerichtshofs, seien
dabei im "oberen Bereich" angesiedelt und auch im mitteleuropäischen
Vergleich hoch. So gebe es beispielsweise in Deutschland Zahlungen
bis 5.000 Euro.

Die Kommissionsvorsitzende, Waltraud Klasnic, ergänzte im
"Ö1"-Interview, dass die Kirche bis jetzt alle finanziellen
Entscheidungen der Unabhängigen Opferschutzkommission akzeptiert
habe. Dies bestätigte Peter Schipka, Generalsekretär der
Bischofskonferenz, am Dienstag gegenüber "Kathpress": Die
Unabhängige Opferschutzkommission habe selbstständig über die
Zuerkennung von finanzieller Hilfen entschieden. Aufgrund dieser
Empfehlungen zahle die von der Bischofskonferenz errichtete
kirchliche "Stiftung Opferschutz" an die konkrete Person direkt aus.
"Bei den Zahlungen handelt es sich um freiwillige Hilfeleistungen
der Kirche", hob Schipka hervor. Dies zeige sich u. a. darin, dass
es "bei der Zuerkennung der finanziellen Hilfe unerheblich ist, ob
die Tat im rechtlichen Sinn verjährt ist oder nicht".

Die von der Klasnic-Kommission am Dienstag veröffentlichte Summe der
bewilligten Hilfszahlungen sei ein Zwischenstand. "Über die
Gesamtsumme der finanziellen Hilfeleistungen kann zum jetzigen
Zeitpunkt keine genauen Angaben gemacht werden, weil dafür die
Anzahl und die jeweilige Schwere der Fälle ausschlaggebend ist und
beides noch nicht bekannt ist", sagte Schipka. "Klar ist, dass die
Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung haben wird; für die
Stiftung gibt es keine finanzielle Unter- oder Obergrenze."

Das benötige Geld für die Stiftung kommt laut Schipka nach dem
"Verursacherprinzip" sowohl von den betroffenen Diözesen als auch
von den Männer- und Frauenorden. Das Geld stamme nicht aus Mitteln
des Kirchenbeitrags und "wird buchhalterisch auch separat
verwaltet", betonte der Generalsekretär gegenüber "Kathpress". "Die
Kirche wird dafür z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
sowie aus Verkäufen von Liegenschaften verwenden."

Mehr auf www.kathpress.at (forts. mgl.) pwu/ssc/

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