• 20.12.2011, 08:07:59
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Taxilenker müssen Blindenführhunde befördern

Beförderungspflicht tritt mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft

Wien (OTS) - Ab dem 1. Jänner 2012 MÜSSEN Blindenführhunde von den
TaxilenkerInnen befördert werden. Diese Regelung konnte der
Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband in Zusammenarbeit
mit der Wirtschaftskammer-Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit
PKW erreichen. Die Tiere müssen auch dann befördert werden, wenn sie
keinen Maulkorb tragen. Einzige Voraussetzung laut den neuen
Bestimmungen: Sie dürfen weder verschmutzt, noch bösartig sein.

"In der Vergangenheit haben blinde und hochgradig sehbehinderte
Menschen immer wieder große Probleme gehabt, ein Taxi zu finden, das
sie mit ihren Blindenführhunden mitgenommen hat", zeigt sich
Präsident Mag. Gerhard Höllerer vom Österreichischen Blinden- und
Sehbehindertenverband erfreut über die neue Regelung, die endlich das
Behindertengleichstellungsgesetz umsetzt.

An die 150 blinde und hochgradig sehbehinderte Personen haben in
Österreich einen ausgebildeten und geprüften Blindenführhund. Vom
Labrador, Golden Retriever, Weißen oder Belgischen Schäfer bis hin
zum Königspudel oder Lapu (Kreuzung zwischen Labrador und Pudel):
Alle Tiere sind mit einem Chip an der linken Halsseite
gekennzeichnet, der Aufschluss über BesitzerIn und
Blindenführhundeschule gibt. Höllerer: "Verantwortungsvolle
Blindenführhundebesitzer halten sich zudem an die Vorschriften
bezüglich aller Impfungen und regelmäßigen Untersuchungen. Denn auf
Gesundheit wird beim Blindenführhund von Anfang an großer Wert
gelegt."

Erkennbar ist ein Blindenführhund auch am sogenannten
"Führgeschirr" und seiner speziellen Prüfungsplakette. Das
Führgeschirr dient mit seinem steifen Bügel dazu, dass der/die
HundeführerIn die Bewegungen des Tieres "lesen" kann. Über die
zusätzlich am Halsband befestigte Leine kann man spüren, wo der Hund
seinen Kopf hindreht.

"Ein Blindenführhund ist für viele blinde und hochgradig
sehbehinderte Menschen ein vierbeiniger Gefährte und gleichzeitig ein
hochwertiges Hilfsmittel, das ihnen ein hohes Ausmaß an Mobilität und
Unabhängigkeit schenkt", erklärt Präsident Höllerer. Wie man sich
gegenüber einem Blindenführhund optimal verhält, finden Sie unter
"Bitte eines Hundes" auf der Website der Fachgruppe Blindenführhunde
des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes unter
http://www.blindenfuehrhund.at .

Rückfragehinweis:
Mag. Gerhard Höllerer, Präsident des Österreichischen
Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Tel.: 0664 44 10 400
praesident@blindenverband.at
www.blindenverband.at

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