• 01.12.2011, 12:32:18
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Berlakovich: Wir machen Österreich Schritt für Schritt sicherer

Erste konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie

Wien (OTS) - Um europaweit einheitliche Vorgaben für den Schutz
vor Hochwasser zu schaffen, trat 2007 die EU-Hochwasserrichtlinie in
Kraft. "Ziel der Richtlinie ist es, durch ein Bündel von Maßnahmen
die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche
Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu
vermeiden und zu begrenzen. In einem ersten Umsetzungsschritt sind
wir aufgefordert, die am stärksten gefährdeten Einzugsgebie-te zu
ermitteln, danach werden für diese Gebiete Hochwassergefahren und
-risikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt",
erläutert Umweltminister Niki Berlakovich die aktuellen
Herausforderungen und Arbeitsschritte. Heute werden die ersten
Ergebnisse der Öffentlichkeit bei einer Veranstaltung in Wien
präsentiert.

Etwa 2.650 km (7%), der insgesamt 37.350 km Fließgewässer in
Österreich sind als Gebiete mit potentiellem signifikantem
Hochwasserrisiko ausgewiesen. In fast 90 % dieser Gebiete (ca. 2.350
km) besteht aber bereits heute ein Hochwasserschutz, allerdings oft
nur bis zu einem 30-jährlichen Schutz.

Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das
Management von Hochwasserrisiken) trat am 26. November 2007 in Kraft.
Das Lebensministerium, Sektion Wasser, ist mit der fachlichen
Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Die erste Planungsphase im
Rahmen der Umsetzung betrifft die "vorläufige Bewertung des
Hochwasserrisikos", wel-che bis spätestens 22. Dezember 2011
abzuschließen ist und deren Ergebnisse der Öffent-lichkeit zugänglich
zu machen sind. Die ersten Ergebnisse werden heute in Wien im Rahmen
einer Veranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert und zugänglich
gemacht. Mehr als 300 TeilnehmerInnen nehmen daran teil. Die Inhalte
decken sowohl die Methodik als auch die Ergebnisse der vorläufigen
Bewertung des Hochwasserrisikos ab.

Konkrete Gefahrenkarten werden bis Ende 2013 erarbeitet.

Rückfragehinweis:
Lebensministerium, Pressestelle
Tel.: (+43-1) 71100 DW 6703, 6963

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