• 01.12.2011, 10:26:38
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FIT-Ausschuss - Gartlehner: Erstes Weltraumgesetz in Österreich beschlossen

Im Frühjahr 2012 wird Österreich "Startstaat" für zwei Kleinsatelliten

Wien (OTS/SK) - "Erstmals starten zwei österreichische Satelliten
im Frühjahr 2012 von Indien aus ins All. Um den nötigen rechtlichen
Rahmen dafür zu schaffen, hat Infrastrukturministerin Doris Bures das
erste österreichische Weltraumgesetz vorgelegt", ist
SPÖ-Technologiesprecher Kurt Gartlehner erfreut über die
Beschlussfassung des Gesetzes im heutigen Ausschuss für Forschung,
Innovation und Technologie. Durch den Start und Betrieb der beiden
Kleinsatelliten "TUGSAT 1" und "UniBRITE" werde Österreich erstmals
aufgrund völkerrechtlicher Regelungen "Startstaat", auch wenn
vorgesehen ist, dass die beiden Satelliten von Indien aus zu starten
sind. ****

Österreich habe in den letzten 20 Jahren im Bereich Weltraumforschung
enorm zugelegt. Die Weltraumforschung ist ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor geworden, derzeit arbeiten rund 1000
hochqualifizierte Personen im Bereich Weltraumtechnologie. Bei den
beiden Satelliten "TUGSAT 1" und UniBRITE" handle es sich um
wissenschaftliche Satelliten, die astronomische Beobachtungen machen.
"TUGSAT 1" wurde von der TU Graz in Kooperation mit der Universität
Toronto gebaut und über das Weltraumprogramm des BMVIT finanziert.

"UniBRITE" wurde vom Institut für Astronomie der Universität Wien im
Jahr 2005 bei der Universität Toronto in Auftrag gegeben. Beide
Satelliten sind Nanosatelliten, und nur rund 8 kg schwer. "Die
Satelliten sollen im Frühjahr 2012 mit einer indischen Trägerrakete
ins All geschossen werden und dann dort mittels Spezialkamera helle
Sterne erforschen", erklärte Gartlehner.

Das Weltraumgesetz regelt die Genehmigung und Überwachung von
Weltraumaktivitäten, die Registrierung von Weltraumgegenständen sowie
Haftungsfragen. "Es wurden klare Verantwortlichkeiten für die
Betreiber von Weltraumaktivitäten geschaffen und ein verpflichtendes
Genehmigungsverfahren, damit sichergestellt wird, dass es nicht durch
unbewilligte österreichische Weltraumgegenstände zu Schadensfällen
kommt, für die dann Österreich haften müsste", so Gartlehner. Weiters
sind im Gesetz Strafbestimmungen enthalten für den Fall des
Zuwiderhandelns und ein nationales Register, in dem alle
Weltraumobjekte erfasst werden. (Schluss) sc/sl/mp

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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