Nördlich des Heeresspitals: Naturschutzrechtliches Verfahren wird eingeleitet
Im Rahmen der Untersuchung soll die Vereinbarkeit des Schutzes für Ziesel und Feldhamster mit der Schaffung von Wohnungen überprüft werden
Wien (OTS) - Auf dem Areal zwischen Brünnerstraße und Marchfeldkanal in Wien-Floridsdorf, direkt hinter dem Heeresspital, sollen in den kommenden Jahren rund 950 geförderte Wohnungen errichtet werden. Auf Grundlage der vorliegenden Studie "Artenkartierung Europäisches Ziesel und Feldhamster in Wien 21" von Dr.in Ilse E. Hoffmann wird der bevorstehende Bauträgerwettbewerb am Areal nördlich des Heeresspitals um die Thematik des Erhalts der dort vorkommenden geschützten Tierpopulationen erweitert. Zur Umsetzung des geplanten Wohnbauprojektes nördlich des Heeresspital wird daher ein naturschutzrechtliches Verfahren unter Einbindung entsprechender ExpertInnen stattfinden. "Ziesel und Feldhamster zählen zu den bedrohten Tierarten und stehen daher unter Schutz. Mit dem naturschutzrechtlichen Verfahren soll geprüft werden, durch welche Maßnahmen die Tierpopulationen zu Gänze gesichert und das geplante Wohnbauvorhaben dennoch umgesetzt werden kann. Die Anrainerinnen und Anrainer werden nicht nur in die Planung des Projekts einbezogen, sondern können sich auch bei möglichen sanften Umleitungsmaßnahmen in für die Tiere ebenso geeignete Ausgleichsflächen, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden, einbringen", erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. ****
Aufbauend auf der Artenkartierung handelt es sich bei einem Teil der Flächen nördlich des Heeresspitals um Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der beiden Arten Europäisches Ziesel und Feldhamster. Beide Arten unterliegen dem Schutzsystem nach der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Diese europäische Richtlinie wurde im Wiener Naturschutzgesetz und in der Wiener Naturschutzverordnung in Landesrecht umgesetzt. Nach dieser EU-Richtlinie sowie den relevanten landesgesetzlichen Umsetzungen ist eine Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten unzulässig. Ausnahmebewilligungen sind möglich, wenn ein dringendes öffentliches Interesse besteht. "Ökologische Nachhaltigkeit ist eine der vier Säulen auf denen das anerkannte Modell der Wiener Neubauförderung ruht. Ich bin zuversichtlich, dass für das Areal nördlich des Heeresspitals ein Konzept entwickelt wird, dass zum einen dem Artenschutz und -erhalt vollste Rechnung trägt. Zum anderen ist es aber auch wichtig, gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Bevölkerung unserer Stadt, auch zukünftig die Nachfrage der Wienerinnen und Wienern nach kostengünstigen Wohnungen zu decken", so der Wiener Wohnbaustadtrat.
Im Rahmen eines solchen Verfahrens für das Areal nördlich des Heeresspitals sollen einerseits die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung geprüft als auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung des Ziesel- und Feldhamsterbestandes im Rahmen einer Umleitung festgelegt werden. Diese Maßnahmen werden als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen oder CEF-Maßnahmen ("Continuous Ecological Functionality-Measures") bezeichnet. Für die im Verfahren festzulegenden Ausgleichsmaßnahmen bieten die im Gutachten von Frau Dr.in Hoffmann festgelegten Schlussfolgerungen und Empfehlungen eine wertvolle Grundlage. (Schluss) kau
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Christian Kaufmann
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
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