• 28.09.2011, 09:23:58
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Korinek: Papstrede war "wertvoll und wichtig"

Ehemaliger Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Korinek würdigt Bundestagsrede von Benedikt XVI."

Wien, 28.09.11 (KAP) Wenige Tage nach dem offiziellen Ende des
Deutschland-Besuchs Papst Benedikts XVI. ist die Rezeption seiner
Ansprachen noch keinesfalls abgeschlossen. So würdigen
österreichische und deutsche Rechtsexperten ausdrücklich seine
Ansprache vor dem Deutschen Bundestag, verweisen jedoch auch auf
offene Fragen. Als "ausgesprochen wertvoll und wichtig" stuft etwa
Karl Korinek, vormaliger Präsident des österreichischen
Verfassungsgerichtshofs, die rechtsphilosophisch "höchst
anspruchsvolle" Papstrede ein.

Wenn der Papst etwa die europäische Kultur in einer "Begegnung
zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der
Griechen und dem Rechtsdenken Roms" begründet sieht, so treffe er
damit laut Korinek exakt "den Kern der Identität Europas, aus der
heraus Recht gestaltet wurde und auf deren Grundlage das geltende
Recht verstanden und angewendet werden muss."

Beeindruckt habe ihn insbesondere das Beharren des Papstes auf einer
verfassungsrechtlich fundierten Idee der Menschenwürde. "Der Papst
fand dazu Worte, die man nicht genug oft bedenken kann: Wesentlich
für die Politik sei das 'Mühen um Gerechtigkeit', entscheidend sei
der Wille zum Recht." Als "spannend" habe er außerdem den Ansatz
empfunden, Natur und Vernunft als Grundlage des Rechts zu betrachten
und dem Rechtspositivismus dabei nicht per se eine Abfuhr zu
erteilen.

Der Wiener Rechtsphilosoph Prof. Gerhard Luf hatte bereits
unmittelbar nach der Rede am vergangenen Donnerstag gegenüber
"Kathpress" erklärt, dass der Papst mit seiner These, eine
positivistische Rechtsbegründung allein sei zu wenig, die
rechtsphilosophische Diskussionslage durchaus treffe. "Die
Herausforderung des Positivismus ist in der Tat eine massive",
insofern sich das Rechtssystem "nicht selbst genügen kann und nicht
auf vorausliegende Legitimationsansprüche verzichten kann", so Luf.
Skeptisch blieb der Rechtsphilosoph indes gegenüber der Annahme, die
Religion bzw. die christliche Tradition könne diese Lücke ohne
weiteres schließen.

Mehr auf www.kathpress.at (ende) hkl/pwu/

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