Berlakovich: Neuregelung des Emissionshandels ab 2013
Ministerrat beschließt Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011)
Wien (OTS) - Dienstags wurde im Ministerrat das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) als zentrales Instrument zur Verringerung von CO2-Emissionen beschlossen.
"Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir die nötigen Grundlagen für das Funktionieren des EU-weit geänderten Emissionshandelssystems in Österreich ab 2013.", so Umweltminister Niki Berlakovich und weiter "der Emissionshandel wird ab 2013 EU-weit stärker harmonisiert. Mit der Einführung des Benchmarks ist sicher gestellt, dass es keine Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen ähnlichen Anlagen in der EU mehr geben wird. Für österreichische Unternehmen, die zu den effizientesten in Europa zählen, stellen die Benchmarks einen Vorteil dar und motivieren dazu weiter Klimaschutzmaßnahmen zu setzen."
Mit dem Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) erfolgt für Österreich die rechtliche Umsetzung der Richtlinie. Damit werden auch die Voraussetzungen für das Funktionieren des geänderten Emissionshandelssystems in Österreich ab 2013 geschaffen. Darüber hinaus werden mit dem EZG 2011 auch Vollzugsprobleme, die in den vergangenen sechs Jahren seit Bestehen des Emissionshandelssystems sichtbar wurden, beseitigt.
Das EZG sieht vor, dass die Bestimmungen, die für die laufende Handelsperiode von 2008 bis 2012 gelten, werden abgesehen von kleineren technischen Anpassungen unverändert beibehalten. Die Vorschriften, die insbesondere für die Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Handelsperiode ab 2013 gelten, werden in eigenen neuen Bestimmungen geregelt. Die Dauer der Handelsperiode ab 2013 wird auf acht Jahre verlängert.
Bisher waren Zertifikate weitgehend gratis, ab 2013 soll die Versteigerung zum Grundprinzip werden. Insbesondere für Stromerzeuger gibt es ab 2013 keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr. Sie müssen 100 % der Zertifikate ersteigern, wobei die Versteigerungen auf einer gemeinsamen Auktionsplattform nach den Regeln der EU-Versteigerungs-Verordnung durchgeführt werden. Die Einnahmen aus den Versteigerungen fließen dem Bund zu und sollen für Klimaschutz verwendet werden.
Für die produzierende Industrie wird es vorläufig weiterhin Gratiszertifikate geben. Die Zuteilungsregelungen werden anders als bisher europaweit vereinheitlicht und beruhen auf Benchmarks.
Für neue Marktteilnehmer, die auch wesentliche Anlagenerweiterungen umfassen, gibt es keine Reserve mehr auf nationaler Ebene. Sie können Emissionszertifikate nur aus einer unionsweiten von der Europäischen Kommission verwalteten Reserve beantragen. Die Größe dieser Reserve wurde durch die Richtlinie mit 5 % der unionsweiten Zertifikatemenge begrenzt.
Kleinanlagen, deren Emissionen unter bestimmten Schwellenwerten liegen, können von bestimmten Verpflichtungen im Emissionshandel befreit werden, sofern mit diesen Anlagen eine Umweltvereinbarung geschlossen wird, die einen dem Emissionshandel zumindest gleichwertigen Beitrag zur Emissionsreduktion erbringt.
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