- 12.08.2011, 19:39:48
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Von der Pflicht eines Bundespräsidenten (von Ralf Mosser)
Ausgabe 13. Aug. 2011
Klagenfurt (OTS) - Bundespräsident Heinz Fischer übte scharfe
Kritik wegen der Reaktionen der FPÖ auf das Urteil gegen den Kärntner
Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch. Er meinte, dass damit die
"Grenze dessen, was politische Kultur und den Rechtsstaat ausmacht,
eindeutig überschritten" wurde. Für FPÖ-Generalsekretär Harald
Vilimsky war daraufhin klar, dass Fischer "nie sein parteipolitisches
Mäntelchen abgelegt" hat. Wozu braucht ein Land einen
Bundespräsidenten? Zum Repräsentieren im Ausland und als oberste
moralische Instanz im Inland. Als solche hat sich Rudolf
Kirchschläger - einer von Fischers Vorgängern - seinerzeit für die
Trockenlegung der Sümpfe und sauren Wiesen im Lande starkgemacht, und
als solche hat sich Fischer jetzt geäußert. Es ist nicht nur sein
Recht, sondern seine Pflicht. Wenn man Fischer etwas vorhalten kann,
dann, dass er dieser Pflicht zu selten mit so klaren Worten
nachkommt.
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