- 07.07.2011, 21:31:12
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Immunität von Abgeordneten soll neu gestaltet werden Vier-Parteien-Antrag wird in Begutachtung geschickt
Immunität von Abgeordneten soll neu gestaltet werden
Vier-Parteien-Antrag wird in Begutachtung geschickt
Wien (PK) - Vier der fünf Fraktionen des Nationalrats haben sich
auf eine Neugestaltung der Immunität der Abgeordneten geeinigt.
SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne haben gestern gemeinsam einen
entsprechenden Gesetzesantrag im Nationalrat eingebracht. Dieser
soll nun in Begutachtung geschickt werden. Konkret will der
Verfassungsausschuss - mit Frist 6. September - schriftliche
Stellungnahmen vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, vom
Innenministerium, vom Justizministerium, vom
Verteidigungsministerium, von der Präsidentin des Bundesrats, von
den neun LandtagspräsidentInnen und von den Landtagsklubs der
Bundesländer einholen. Ein entsprechender Beschluss wurde heute
einstimmig gefasst.
Kernpunkt des Gesetzesantrags ist die Abschaffung der
außerberuflichen Immunität von Abgeordneten bei gleichzeitiger
Ausweitung der so genannten "sachlichen Immunität". Außerdem wird
- analog zum Redaktionsgeheiminis - eine Art
"Parlamentsgeheimnis" geschaffen, um Abgeordneten eine ungestörte
Ausübung ihrer parlamentarischen Arbeit zu ermöglichen. Damit
sollen auch "Informanten", die sich an Abgeordnete wenden,
geschützt werden. Die berufliche Immunität und der grundsätzliche
Schutz von Abgeordneten vor Verhaftung bleiben unverändert
erhalten.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es der Staatsanwaltschaft künftig
untersagt, Sachverhalte zu ermitteln, die unmittelbar die
"Vorbereitung und Erfüllung parlamentarischer Aufgaben" durch
Abgeordnete betreffen. Mutmaßliche strafbare Handlungen von
MandatarInnen wie etwa Bestechung sollen von diesem
Ermittlungsverbot allerdings nicht betroffen sein. Alle
Ermittlungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Nationalrats müssen
jedenfalls dem jeweils zuständigen Rechtschutzbeauftragten
gemeldet werden, er hat bei Zweifel an deren Rechtmäßigkeit den
betreffenden Abgeordneten zu informieren und kann überdies bei
klarer Sachlage einen Ermittlungsstopp anordnen. In nicht so
eindeutigen Fällen obliegt die Letztentscheidung dem Nationalrat.
Um BürgerInnen zu schützen, die sich mit vertraulichen
Informationen an einen Abgeordneten bzw. eine Abgeordnete wenden,
sieht der Gesetzesantrag ein Recht von Abgeordneten,
ParlamentsmitarbeiterInnen und KlubmitarbeiterInnen vor,
Zeugenaussagen zu verweigern. Die Ermittlungsbehörden dürfen auch
nicht versuchen, die Identität des "Informanten" oder die
Übermittlungswege von Unterlagen durch das Abhören von
Telefongesprächen oder andere Überwachungsmaßnahmen zu eruieren.
Die Ausweitung der "sachlichen Immunität" soll schließlich
sicherstellen, dass Abgeordnete Vorwürfe, die sie im Zuge von
Parlamentsdebatten oder schriftlichen Anfragen erhoben haben, in
Presseaussendungen oder Weblogs wiederholen können, ohne sich vor
Anzeigen fürchten zu müssen. Laut einem OGH-Urteil sind derzeit
nur dritte Personen, aber nicht die Abgeordneten selbst,
geschützt, wenn sie wahrheitsgemäß über Parlamentsdebatten und
parlamentarische Materialien berichten.
In engem Zusammenhang mit der Neuformulierung der
Immunitätsbestimmungen in der Bundesverfassung steht eine
geplante Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats,
die ebenfalls von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen gemeinsam beantragt
wurde.
Auch zu neuem EU-Informationsgesetz werden Stellungnahmen
eingeholt
Gleichfalls vom Verfassungsausschuss in Begutachtung geschickt
wurde das neue EU-Informationsgesetz. Mit diesem Gesetz sollen
die Informationspflichten der Regierung über aktuelle EU-Vorhaben
genauer determiniert und der Informationsfluss zwischen Regierung
und Nationalrat effizienter gestaltet werden. Außerdem wird die
Parlamentsdirektion gesetzlich verpflichtet, eine Datenbank mit
allen relevanten EU-Dokumenten zu führen, die so weit wie möglich
auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Der
Gesetzentwurf wurde gemeinsam von SPÖ, ÖVP und Grünen vorgelegt.
Rund 60 Stellen sollen nun bis zum 16. September dazu Stellung
nehmen, darunter unter anderem die Bundesministerien, die Länder,
die Interessenveretungen, der Städte- und der Gemeindebund, die
Höchstgerichte und der Datenschutzrat.
Vereinfacht werden soll der Informationsfluss etwa durch die
Verpflichtung der Regierungsmitglieder, EU-Dokumente künftig in
der Regel automationsunterstützt zu übermitteln. Außerdem sollen
Nationalrat und Bundesrat einen direkten Zugang zur
Dokumentendatenbank des Rates (U32-Extranet) erhalten, was die
manuelle Übermittlung der meisten Dokumente hinfällig macht. Alle
Dokumente sollen tagesaktuell in die Datenbank der
Parlamentsdirektion aufgenommen werden und - mit Ausnahme von als
vertraulich eingestufter Papiere - der Öffentlichkeit zur
Verfügung stehen.
Die bisher von den einzelnen Ressorts freiwillig erstellten
Erläuterungen zu jenen EU-Vorhaben, die in den EU-Ausschüssen des
Nationalrats und des Bundesrats eingehender beraten werden,
werden zur Pflicht. Die Regierung ist in Hinkunft außerdem
angehalten, das Parlament frühzeitig über besonders bedeutende
EU-Vorhaben zu informieren, auf Verlangen eines Klubs
detaillierte schriftliche Erläuterungen zu einem EU-Dokument
vorzulegen und über den Fortgang etwaiger vom Nationalrat bzw.
vom Bundesrat eingebrachter Subsidiaritätsklagen zu berichten.
Die genauen Voraussetzungen für die Einbringung einer
Subsidiaritätsklage sollen im Geschäftsordnungsgesetz des
Nationalrats bzw. in der Geschäftsordnung des Bundesrats
verankert werden. (Schluss)
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