- 07.07.2011, 13:47:32
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Industrie: Chance der VfGH-Entscheidung bei Studienbeiträgen nutzen
IV-GS Neumayer: Studienbeiträge sowie entsprechendes Stipendienmodell von Beginn an neu definieren
Wien (OTS/PdI) - "So wichtig das gestern im Nationalrat
beschlossene Qualitätssicherungsrahmengesetz ist, das die Industrie
grundsätzlich begrüßt, es löst leider nicht die akuten Probleme der
Universitäten, nämlich Zugang und Finanzierung, die aber unmittelbar
mit der Qualität des Hochschulstandortes verbunden sind", betonte der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph
Neumayer. Der akute Handlungsbedarf in diesen Bereichen zeige sich
auch in der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur
geltenden Studienbeitragsregelung.
"Diese Entscheidung ist eine große Chance, eine umfassende und
stichhaltige Studienbeitragsregelung neu aufzusetzen und einzuführen.
Parallel dazu muss ein treffsicheres Stipendiensystem geschaffen
werden", so der IV-Generalsekretär. Die Prämisse der Industrie sei,
"dass kein junger, fähiger Mensch aus finanziellen Gründen vom
Studium ausgeschlossen" werden soll, dafür brauche es ein
treffsicheres Stipendiensystem. "Das ist aber kein Argument gegen die
Beteiligung Studierender an den Kosten eines Studiums", so Neumayer.
Es gäbe zahlreiche Studien und Argumente die belegen, dass
Studienbeiträge weder zur besseren sozialen Durchmischung der
Studierenden an Hochschulen führen noch Studierende vom Studium
abhalten würden. "Wahr ist vielmehr, dass Studienbeiträge zu
zielorientierterem Studium mit kürzeren Studiendauern und
sorgfältiger überlegter Studienwahl führen", erklärte Neumayer.
Darüber hinaus sei erwiesen, dass Akademikerinnen und Akademiker im
gesamten Lebensverlauf über einen Netto-Einkommensvorteil gegenüber
Nicht-Akademikerinnen und Nicht-Akademikern verfügen. "Personen, die
ein Hochschulstudium absolvieren, haben ein viel geringeres Risiko
arbeitslos zu werden als Pflichtschulabsolventinnen und -absolventen.
Daher muss man ein Hochschulstudium als Investition in die eigene
berufliche Zukunft sehen, die jedem Einzelnen auch etwas wert sein
muss, da man auch einen entsprechenden Return on Investment erzielt",
so Neumayer.
Das neue Studienbeitragssystem könne aus Sicht der Industrie ein
differenziertes System sein, d.h. beispielsweise seien
unterschiedliche Beitragshöhen für Bachelor/Master-Studien,
EU-Bürger/Drittstaatenangehörige, Vollzeit/Teilzeitstudierende
durchaus vorstellbar. International seien die Trends jedenfalls in
Richtung differenzierter Beitragssysteme beobachtbar.
Ztl.: Qualitätssicherungsgesetz: Wichtiger Schritt, der professionell
umgesetzt werden muss
Dass das Qualitätssicherungsrahmengesetz dennoch von den
betroffenen Institutionen begrüßt werde, sei gestern im Rahmen einer
von der IV organisierten Diskussionsveranstaltung, die parallel zur
Debatte im Nationalrat abgehalten wurde, von den Vertretern der
unterschiedlichen Bildungssektoren bestätigt worden.
Verlässliche Qualität aller tertiären Bildungssektoren sei
besonders für Industrie und Wirtschaft als "Abnehmer" hochschulischer
Leistungen wichtig. "Gleichzeitig bedauern wir jedoch auch, dass es
nicht möglich war, die Pädagogischen Hochschulen in diesem
Rahmengesetz mit einzubeziehen", sagte der IV-Generalsekretär.
Für die IV sei einerseits die Wahlfreiheit der Agenturen, d.h.
dass auch international anerkannte Agenturen Audits und
Zertifizierungen an Österreichs Hochschulen vornehmen dürfen und
andererseits, dass Universitäten und Fachhochschulen
verfahrenstechnisch gleich behandelt werden, besonders
hervorzustreichen.
Entscheidend sei nunmehr für die IV die Umsetzung dieses Gesetzes.
Dabei komme es darauf an, wie gut die neu zu schaffenden Gremien
besetzt werden. Für die Akzeptanz der neu zu schaffenden AQAA-Agentur
für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist es absolut
wichtig, dass nur die besten Expertinnen und Experten - mit sowohl
nationaler als auch internationaler Erfahrung - in die Gremien
nominiert werden. "Große Verantwortung haben diejenigen
Institutionen, die jetzt aufgefordert werden, Personen zu
nominieren", betonte Neumayer.
Rückfragehinweis:
IV-Newsroom
Tel.: +43 (1) 711 35-2306
mailto:info@iv-newsroom.at
www.iv-net.at/medien
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