• 24.06.2011, 11:36:24
  • /
  • OTS0089 OTW0089

Schieder: VfGH bestätigt Wertpapier-KeSt

Abgabenänderungsgesetz sieht neues Datum für Einhebung durch Banken mit 1.4.2012 vor

Wien (OTS/SK) - "Es ist erfreulich, dass der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute die Wertpapier-KeSt in ihren
Grundsätzen als verfassungskonform erklärt hat. Damit wurde ein
wichtiges Projekt für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem bestätigt",
sagte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder am Freitag auf die
Entscheidung des VfGH. Die Wertpapier-Kest, die seit 1.1.2011 gilt,
besagt, dass Einkünfte aus Spekulation mit Wertpapieren mit 25
Prozent besteuert werden und nicht wie bisher nach einem Jahr
steuerfrei sind. "Das vom VfGH abgelehnte Datum zur Einhebung der
Steuer durch die Banken, wird bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz
auf 1.4.2012 verschoben." ****

Für Schieder ist es positiv, dass der massive Aufwand, der hier
betrieben wurde, um das Besteuern von Spekulationseinkommen zu Fall
zu bringen, keine Wirkung gezeigt habe. "Es geht uns bei dieser
Steuer um Gerechtigkeit. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen,
die täglich hart arbeiten und mit ihrer Leistung den wirtschaftlichen
Erfolg Österreichs ermöglichen, ihren Anteil am Steueraufkommen
tragen; dass Zinsgewinne auf Sparbüchern der Kapitalertragsteuer
unterliegen jedoch gleichzeitig Gewinne aus Aktienspekulation
steuerfrei waren. Das haben wir geändert und der
Verfassungsgerichtshof hat das heute grundsätzlich bestätigt. Das
Datum der automatischen Abzugspflicht wird im Abgabenänderungsgesetz,
das bereits im Parlament liegt, saniert." (Schluss) tg/sa/ele

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel