EU-Verbraucherrecht-Richtline mit einigen Entschärfungen beschlossen
10-jährige Gewährleistungspflicht abgewehrt - WKÖ kritisiert EU-Definition der Haustürgeschäfte
Wien (OTS/PWK461) - Im Plenum des Europäischen Parlaments wurde
am Donnerstag, 23. Juni 2011, über die Verbraucherrechte-Richtlinie abgestimmt. Dass trotz der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Lage in Europa ein millionenschweres Belastungspaket für die Unternehmen angenommen wurde, ist aus Sicht der Wirtschaft nicht erfreulich. "Die Wirtschaft hat zwar einige Entschärfungen durchsetzen können, einige überschießende Bestimmungen sind aber geblieben", betont die Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung der WKÖ, Rosemarie Schön.
Als Erfolg führt Schön an, dass einigen Forderungen der Wirtschaft im Rahmen der Verhandlungen Rechnung getragen wurde. "Insbesondere unser Einsatz gegen die geplanten haarsträubenden Verschärfungen im Gewährleistungsrecht, wie eine 10-jährige Gewährleistungsfrist, hat sich gelohnt", so Schön. Aber auch eine gesetzliche Verpflichtung der Händler, überall in die EU liefern zu müssen, wenn es ein Verbraucher verlangt, wurde abgewendet. Dass derartiges einen mit der unternehmerischen Freiheit unvereinbaren Eingriff darstellen würde, konnte die Wirtschaft den Entscheidungsträgern erfolgreich klar machen.
Nachteilig ist jedoch die Definition von Außergeschäftsraumverträgen - vormals Haustürgeschäft - ausgefallen, wie Schön erläutert: "Dass das Außergeschäftsraumregime auch dann zum Tragen kommt, wenn der Verbraucher selbst den Geschäftskontakt angebahnt hat, ist schwer mit dem Prinzip des Small Business Act vereinbar. Dieser zielt darauf ab, unnötige Verwaltungslasten für KMU zu vermeiden".
Auch bei Geschäftsabschlüssen via Internet schießt die EU übers Ziel. "Laut Richtlinie ist der Konsument nur dann an einen elektronisch geschlossenen Fernabsatzvertrag gebunden, wenn zuvor bestimmte Bestätigungserfordernisse erfüllt worden sind. Das ist eine unnötige Verkomplizierung des E-Commerce. Die Regelung, die eigentlich auf die Bekämpfung von "Internetkostenfallen" abzielte, trifft nun leider alle Unternehmen, die elektronisch im Fernabsatz Verträge abschließen", zeigt sich Schön enttäuscht.
Mit einer Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU ist im Herbst zu rechnen, dann werden die Mitgliedstaaten 2 Jahre für ein Umsetzung in das nationale Recht haben. Dass das zuständige Justizministerium umgehend mit den Arbeiten zur Umsetzung beginnen möchte, sieht die WKÖ-Vertreterin sehr positiv. "Wir brauchen rasch Klarheit und ausreichend Zeit für unsere Mitglieder, denn der Aufwand, um sich auf das neue rechtliche Regime einzustellen, wird enorm sein. Die gesamte Wirtschaftskammerorganisation wird mit entsprechenden Informationsmaßnahmen alles tun, um die Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben nach besten Kräften zu unterstützen", so Schön abschließend. (PM)
Rückfragen & Kontakt:
Abteilung für Rechtspolitik
Mag. Huberta Maitz-Strassnig
Telefon: +43 (0)5 90 900 4296
E-Mail: Huberta.Maitz-Strassnig@wko.at
Internet: http://wko.at/rp