Hauptversammlung der BAK(4): Steuerbetrug bekämpfen
Mehreinnahmen von 1 Milliarde Euro jährlich könnten erzielt werden Durch Steuerbetrug entgehen dem österreichischen Staatshaushalt
Stegersbach (OTS) - Durch Steuerbetrug entgehen dem österreichischen Staatshaushalt jährlich mehrere Milliarden Euro an Einnahmen. In Zeiten von Budgetkonsolidierungen ist es daher unumgänglich, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bestehenden Steuern einzuheben. Das schafft auch den notwendigen Spielraum für eine dringend nötige Steuerstrukturreform, die eine wachstums- und beschäftigungsfördernde Wirkung entfaltet. Deshalb fordert die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer den Finanzminister auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen und die dafür notwen-digen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die durch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung entgehenden Steuereinnahmen eintreiben zu können. Mit den folgenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug können Mehreinnahmen von mehr als 1 Milliarde Euro jährlich erzielt werden:
+ Bekämpfung von Steueroasen: Das Finanzinstitut Helvea schätzt, dass Österreicher alleine in der Schweiz ein Vermögen von 12,4 Milliarden Euro veranlagt haben. Das Tax Justice Network geht davon aus, dass weltweit ein Vermögen von bis zu 11.000 Milliarden USD in Steueroasen geparkt ist, was insgesamt zu Steuerausfällen von mindestens 250 Milliarden USD jährlich führt. Solange es diese Steueroasen gibt, sollten daher Zah-lungen, die in Steueroasen oder Niedrigsteuerländer gehen, steuerlich nicht als Betriebs-ausgaben anerkannt werden. Daneben muss eine automatische Meldung durch Banken und Finanzinstitute von Vermögens- und Kapitaltransfers ins - als Steueroase eingestufte - Ausland an die österreichische Finanzverwaltung eingeführt werden. Durch internationale oder zumindest bilaterale Abkommen muss sichergestellt werden, dass Aus-kunftsersuchen der österreichischen Finanzverwaltung - im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und Steuerbetrug - zeitnah und ohne großen bürokratischen Aufwand abgehandelt werden.
+ Nach deutschem Vorbild kann vor der Betriebsprüfung eine Aufstellung des Privatvermögens der Eigentümer(familien) dieser Unternehmen verlangt werden und diese kann man mit bestehenden Datenbanken (Zulassungsbuch, Grundbuch, Unternehmensbuch) stichprobenweise überprüfen.
+ Bei der Eintragung eines Unternehmens in das Unternehmensbuch sollte nicht nur eine formelle Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, sondern in Verdachts-fällen auch eine tatsächliche Überprüfung dahingehend stattfinden, ob es die Geschäftsadresse und die angegebenen Geschäftsführer tatsächlich gibt.
+ Bei Betriebsprüfungen ist im Zuge verstärkter Nachschauen vor Ort darauf zu achten, dass das zum Zwecke des Einkommenssplittings beliebte Anstellen von Familienmitgliedern, die keine Arbeitsleistung erbringen, abgestellt werden kann.
+ Vom Volumen her massive Steuerbetrügereien gibt es auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Diese funktionieren so, dass sich ein Unternehmer für eine gelieferte Ware die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen kann. Der Verkäufer muss allerdings vice versa die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Wird dies unterlassen und taucht der liefernde Unternehmer unter, kommt es zu massiven Steuerausfällen. Dieses Problem kann man in den Griff bekommen, indem man alle Umsätze (einzeln) ab einer gewissen Größenordnung online dem Finanzamt melden muss. Die Vorsteuer wird nur dann rückerstattet, wenn die Umsatzsteuerzahlung vom liefernden Unternehmen eingelangt ist.
+ Im Bereich der verbrauchernahen Unternehmen scheint die Umsatzsteuerverkürzung, in Verbindung mit einer nachfolgenden Einkommensteuerverkürzung, eine beträchtliche Rolle zu spielen. Diese kann durch eine verpflichtende Rechnungsausstellung beispiels-weise nach dem Muster der italienischen Fiskalrechnung wirkungsvoll bekämpft werden.
(Forts)
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