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Anfrage der Kunsthalle Wien um Staatsbürgerschaftsverleihungen legal

Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie: Verbotene Intervention lt. § 308 StGB liegt nicht vor

Wien (OTS) - Der Vorstand der Kunsthalle Wien teilt mit, dass das Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, Univ. Prof. DDr. Peter Lewisch, die Vorwürfe gegen die Kunsthalle Wien und ihren Direktor bezüglich einer verbotenen Intervention zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft eindeutig widerlegt. Univ. Prof. DDr. Peter Lewisch kommt zu der klaren Feststellung, dass im gegenständlichen Sachverhalt keine Rede davon sein kann, dass eine Strafbarkeit - ja gar nur ein Verdacht eines Verstoßes - gemäß § 308 StGB vorliegt. § 10 Abs 6 StGB stellt die Beurteilung des besonderen Interesses der Republik an einer Staatsbürgerschaftsverleihung in das freie Ermessen der Bundesregierung. Ihr alleine obliegt die politische Willensbildung im Hinblick auf diese Frage. Die Entscheidung, einem Kunstmäzen, die Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs 6 StGB zu verleihen, kann von der Bundesregierung in jede Richtung mit gleicher Berechtigung getroffen werden. Jede diesbezügliche Handlungsalternative ist rechtskonform - die Willensentscheidung der Bundesregierung ist in keinem Fall pflichtwidrig. Die Befürwortung einer Staatsbürgerschaftsverleihung für einen Kunstmäzen durch Vorsprache bei der Bundesregierung ist daher nicht auf ein pflichtwidriges Amtsgeschäft gerichtet.

Der Vorstand der Kunsthalle Wien weist darauf hin, dass sich mit den Ergebnissen der Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungskanzlei IB Hübner und der Stellungnahme des Instituts für Strafrecht und Kriminologie sämtliche Vorwürfe gegen die Kunsthalle Wien und ihren Direktor als gegenstandslos herausgestellt haben.

Beilage: Ergebnis der Stellungnahme der Universität Wien, Univ. Prof. DDr. Peter Lewisch, Institut für Strafrecht und Kriminologie

Im Namen des Vorstandes der Kunsthalle Wien: Mag. Thomas Häusle, Präsident

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